Dafür brauchst Du ein aG oder bl (blind) im Schwerbehindertenausweis oder Amputation/Verstümmelung beider Arme, ohne ist das nicht möglich. Es gibt allerdings noch den "Gleichstellungs-Parkausweis" in orange. Voraussetzungen kannst Du hier nachlsesen: https://mobilista.eu/409/orange-parkerleichterung-fuer-behinderte-antrag-rechte-und-pflichten/
Nachtrag zum Verständnis und zur Beseitigung von Unklarheiten: aG heißt außerordentlich gehbehindert.
Zum Beispiel: ..... die kein Kunstbein oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können: Querschnittgelähmte Doppeloberschenkelamputierte Doppelunterschenkelamputierte Hüftexartikulierte einseitig Oberschenkelamputierte Quelle: schwerbehindertenausweis.de/behinderung/ausweis/die-merkzeichen
Genau. Bei einer ausgeprägten Myopathie (z. B. bei therapierefraktärer Dermatomyositis, einer progredienten Muskeldystrophie oder einer fortgeschrittenen ALS) ist das Merkzeichen auch möglich, wenn die Patienten schwerst eingeschränkt sind und ihnen das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel ganz und gar unmöglich ist.
Den orangenen bekommt man auch bei Crohn oder ähnlich gelegenen Erkrankungen und es "reicht" ein G im Ausweis.
General, In heikes link steht nicht von einem "g "bei morbus crohn ??? Nur einen gdb von 60 muss es direkt auf den crohn geben
nur noch mal, ohne besserwisserisch zu sein: das Merkzeichen "aG" bedeutet lt.Schwerbehinderung -außergewöhnliche Gehbehinderung sauri
Hi zusammen, ich habe unbefristet 50% und wollte mal nachfragen ob durch die Knieathrose eine höhere Einschätzung möglich ist oder sagen die eher : "Lassen Sie sich operieren, also sprich Implantat". Es ist ja nicht die einizige Athrose. ich hab bds. CoxAthrose in den Hüften. VG Oliver
Hm, ich finde, das kann man schlecht einschätzen. Ich habe echt viele Erkrankungen, u. a. Morbus Wegener mit zahlreicher Organ Beteiligung, Zustand nach Schlaganfall, Zustand nach Herzklappenop, Psoriasisarthritis. Ich habe "nur" 70% unbefristet. Allerdings werde ich da momentan schön den Ball flach halten, weil die Kriterien eher strenger werden. LG Sumsemann
Ich habe bei generalisierter (also überall) Arthrose einen Einzel GdB von 60 (mein Gesamt GdB ist 100). Meine Knie hatten vor zwei Jahren so eben Grad IV von V (Larsen), inzwischen sind sie schlechter. Ich könnte einen Antrag stellen, aber vorerst nützt er mir nichts. Die Nachteilsausgleiche, die ich benötige, habe ich.
@allgemein: es sind keine Prozente! es heisst : ein GdB von..... @Hallo oliver, es gibt im schwerbehindertenrecht nicht mehr die einzelbewertung. das ist viele jahre her. heute wird der mensch an sich in seiner gesamtheit bewertet und jeder s.g. verschlimmerungsantrag zieht inzwischen eine überprüfung aller bisherigen diagnosen nach sich. ausserdem wird gerade die bewertung s.g. altersabhängiger diagnosen, wie z.bsp. arthrosen, die bald jeder 2. im alter zeigt nicht mehr so hoch bewertet bzw. kann es u.u. auch passieren das sie gar nicht mehr bewertet werden, da altersgemäss. wenn du es bisher nicht beantragt hast, ist dein zustand für dich noch "erträglich", da du ohne op noch klar kommst? oder hast du grosse einschrenkungen und angst vor der op? wie teamplayer schreibt, wäre zu überlegen was du mit diesem antrag "erreichen" willst. fakt ist eines, zur op kann dich niemand zwingen. das ist allein deine entscheidung. lässt du dich operieren, erfolgt bei einem verschlimmerungsantrag die frage, wie der zustand dann ist und gerade bei den gelenk-prothesen wurden die GdB reduziert, da in der regel eine besserung des gesamtbildes festgestellt wird. sicher kannst du diesen antrag stellen, aber heute wird anders geprüft und eingestuft, als vor 10, 15 jahren. alles gute! sauri
vielen lieben Dank fuer die vielen Infos, eine OP hoffe ja das das Knie im Idealfall noch 15 Jahre haelt wobei gestern Nacht bin vor Schmerzen im Knie aufgewacht
Wen es interessiert, kann hier nachlesen, wie bestimmte Erkrankungen etc. bewertet werden: http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html
@Heike, klar das ist erst einmal das grunsatz- dokument. trotzdem erfolgt die bewertung insgesamt auf das gesamtbild der person. das ergebnis ist dann leider oft anders als in den einzelbewertungen angegeben. die bewertung ist recht schwierig und so manchesmal nicht unbedingt nach zu vollziehen, weil noch andere erkrankungen, einschrenkungen oder behinderungen dazu kommen. saurier
Hallo Heike, genau da liegt das Problem- diese Liste ist leider nicht rechtsverbindlich. Die Gutachter sollten sich daran orientieren- machen sie aber oft nicht. Ich habe damals geklagt und wurde über das SG zum Gutachter geschickt und dieser hat sich daran orientiert und dann hat mir das Versorgungsamt in seiner Güte einen Vergleich angeboten... Viele Grüße Jürgen
Und bitte bedenken, die einzelnen Punkte werden nicht aufaddiert. Will heißen, wem für Rheuma Gdb 50 zusteht und dann 50 für eine Krebserkrankung bekommen könnte, erhält nicht GdB 100. Es ergibt sich ein GdB aus der Gesamtheit der Einschränkungen, der leider tatsächlich nicht immer komplett nachvollziebar ist.