S
Shirana
Guest
Hi Nixe,
Wow, was für eine Zusammenfassung.
Zusätzlich habe ich aber noch anzumerken, zum § 2, absatz 3 (das wird noch weiter unterteilt):
Man wird in der ARbeitswelt NUR gleichgestellt, wenn man mehr wie 18 Stunden in der Woche arbeitet.
Unter diesem ist unter 50% GdB es nicht möglich , sich als Schwerbehinderter gleichstellen zu lassen.
PECH!!! Ich arbeite leider nur 16 Stunden in der Woche, habe derzeit Vom Gericht NUR 30% GdB zugesichert bekommen.
Im A.....gekniffen , (auf gut Deutsch)
Aber Klage läuft weiter, Gutachten sind unterwegs, drückt mir mal die Daumen das ich die 50% bekomme. Damit ich mich für die Arbeitswelt als Behinderte gleichstellen kann.
Schönen Abend noch, lieben Gruß
von Kiki (die, die ganze Klage, Gutachterrennerei nur noch zumLachen findet)
Wow, was für eine Zusammenfassung.
Zusätzlich habe ich aber noch anzumerken, zum § 2, absatz 3 (das wird noch weiter unterteilt):
Man wird in der ARbeitswelt NUR gleichgestellt, wenn man mehr wie 18 Stunden in der Woche arbeitet.
Unter diesem ist unter 50% GdB es nicht möglich , sich als Schwerbehinderter gleichstellen zu lassen.
PECH!!! Ich arbeite leider nur 16 Stunden in der Woche, habe derzeit Vom Gericht NUR 30% GdB zugesichert bekommen.
Im A.....gekniffen , (auf gut Deutsch)
Aber Klage läuft weiter, Gutachten sind unterwegs, drückt mir mal die Daumen das ich die 50% bekomme. Damit ich mich für die Arbeitswelt als Behinderte gleichstellen kann.
Schönen Abend noch, lieben Gruß
von Kiki (die, die ganze Klage, Gutachterrennerei nur noch zumLachen findet)