Hallo Zusammen,
seit dem 1.1.2008 sind die Versorgungsämter in NRW nicht mehr für die Bearbeitung von Anträgen zuständig. Nun sind die Städte und Gemeinden zuständig. Link:
http://www.bezirksregierung-muenste...zustaendigkeiten_sgb9/SGB_IX-neue_Tr__ger.pdf
Viele Grüße
Jürgen
seit dem 1.1.2008 sind die Versorgungsämter in NRW nicht mehr für die Bearbeitung von Anträgen zuständig. Nun sind die Städte und Gemeinden zuständig. Link:
http://www.bezirksregierung-muenste...zustaendigkeiten_sgb9/SGB_IX-neue_Tr__ger.pdf
Viele Grüße
Jürgen
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ich muß erst ein Visum beantragen
