malchatun
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Hallo,
bin gerade ziemlich verzweifelt und bräuchte ein paar Tipps.
Ich (Mitte 50) habe das Hypereosinophiles Syndrom seit 10 Jahren. Nach der Diagnose 2008 war ich 2,5 Jahre arbeitsunfähig, konnte danach aber über eine Wiedereingliederung wieder Teilzeit arbeiten, erst 30, dann 25 Stunden/Woche. Dazu bekam ich Teilrente, inzwischen unbefristet.
Anfang 2015 kam ein erneuter gesundheitlicher Einbruch, seitdem bin ich arbeitsunfähig. Eine Reha 2015 musste ich mit ärztlicher Genehmigung abbrechen. Aus einer weiteren Reha 2016 wurde ich zwar arbeitsunfähig entlassen, jedoch für den Arbeitsmarkt 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig (weiß nicht mehr die genaue Formulierung).
Ich habe einiges an Medikamentenunverträglichkeiten und –umstellungen durch. Ich leide zunehmend unter dem Fatigue-Syndrom -starker Dauermüdigkeit, Erschöpfung, kann mich nicht mehr konzentrieren und habe ein ausgeprägtes und oft sehr schmerzhaftes Reizdarmsyndrom, alles typisch für meine Erkrankung. Hinzu kommen seit 3 Jahren vermehrt psychische Probleme, teils durch meine Erkrankung und meine ungewisse Situation, teils durch dramatische familiäre Erlebnisse. Ich leide zunehmend unter Ängsten, starker Unruhe, Aufregung. Deshalb bin ich seit letztem Jahr in psychotherapeutischer Behandlung.
Ich bekam zunächst Krankengeld, danach ALG1 vom medizinischen Dienst des Arbeitsamtes bis Oktober 2017, also voll ausgeschöpft. Im Juli 2017 beantragte ich die volle Erwerbsminderungsrente. Dazu wurde ich zu einem Gutachter geschickt, der offensichtlich von meiner seltenen Erkrankung keine Ahnung hatte. Er befragte und untersuchte mich, wie man es m.E. bei einem Rheumaerkrankten tut, der unter Gelenkschmerzen oder Beeinträchtigung seiner Beweglichkeit leidet. Damit habe ich aber keine Probleme. Er stellte fest, dass meine Blutwerte ja in Ordnung seien (klar, mithilfe starker Medikamente), die Krankheit also nicht aktiv. Meine Müdigkeit und Kraftlosigkeit schob er meinen psychischen/familiären Belastungen zu.
Und natürlich kam nun die Ablehnung. In der Begründung steht jedoch an erster Stelle eine Krankheit, die ich gar nicht habe (irgendwas mit Muskeln und Sehnen). Meine eigentliche Erkrankung steht an letzter Stelle und enthält einen Schreibfehler. Das Reizdarm-Syndrom wurde gar nicht erwähnt. Außerdem würde mir mein Arbeitsplatz noch zur Verfügung stehen (ich bin nicht gekündigt), mir steht also der allgemeine Arbeitsmarkt noch zur Verfügung.
Ich habe mich zunächst von einer Anwältin beraten lassen, um in Widerspruch zu gehen. Ich habe auch sofort meinen Widerspruch an die DRV abgesendet mit dem Hinweis, dass die Begründung folgt. Die Anwältin meinte, dies könne ich erst einmal allein tun, alles an Beschwerden und Beeinträchtigungen aufschreiben, auch, wie das Gutachten gelaufen ist und dass die Begründung der DRV fehlerhaft ist. Und ich solle mir Atteste von meinen Ärzten einholen.
Nun habe ich bereits meinen Rheumaarzt und meine Hausärztin besucht und um ein paar Zeilen zur Unterstützung gebeten. Der Rheumaarzt fühlt sich jedoch für soziale Belange nicht zuständig und möchte keine Aussage treffen, wie viele Sunden ich noch arbeiten kann. Auch die Hausärztin, die mir schon vor 3 Jahren empfohlen hatte, die Vollrente zu beantragen, ließ mich irgendwie im Stich und meinte, ihre Aussage würde nichts bringen, wenn die Gutachter der DRV anders entschieden hätten. Ich solle meine Psychotherapeutin bitten, mir ein paar Zeilen zu schreiben, da die DRV diesen psychischen Aspekt doch völlig außer Acht gelassen habe. Aber auch diese Ärztin hatte sich bei meiner Anfrage am Telefon nicht gerade positiv geäußert. Morgen habe ich bei ihr wieder einen Termin, aber ich befürchte, da bekomme ich auch nichts.
Meine Fragen sind nun:
Brauche ich für meinen Widerspruch unbedingt etwas Schriftliches von meinen Ärzten? Ist es von Nachteil, wenn ich nichts habe?
Ist es vielleicht doch von Vorteil, wenn die Anwältin den Widerspruch einreicht? Obwohl sie meinte, das würde mich 300 Eur kosten, aber sie würde auch nichts anderes tun als ich es selbst tun kann.
Bringt es für meinen Widerspruch etwas, wenn ich Akteneinsicht verlange? Die Anwältin meinte, das würde sie erst dann tun, falls es zur Klage käme.
Inwieweit sollte ich bei der Schilderung meiner psychischen Beschwerden ins Detail gehen? Muss ich die familiären Ereignisse und Ursachen schildern? Die kennt ja bisher nur meine Therapeutin.
Gibt es sonst noch etwas was ich beachten könnte/müsste?
Vielen herzlichen Dank!
bin gerade ziemlich verzweifelt und bräuchte ein paar Tipps.
Ich (Mitte 50) habe das Hypereosinophiles Syndrom seit 10 Jahren. Nach der Diagnose 2008 war ich 2,5 Jahre arbeitsunfähig, konnte danach aber über eine Wiedereingliederung wieder Teilzeit arbeiten, erst 30, dann 25 Stunden/Woche. Dazu bekam ich Teilrente, inzwischen unbefristet.
Anfang 2015 kam ein erneuter gesundheitlicher Einbruch, seitdem bin ich arbeitsunfähig. Eine Reha 2015 musste ich mit ärztlicher Genehmigung abbrechen. Aus einer weiteren Reha 2016 wurde ich zwar arbeitsunfähig entlassen, jedoch für den Arbeitsmarkt 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig (weiß nicht mehr die genaue Formulierung).
Ich habe einiges an Medikamentenunverträglichkeiten und –umstellungen durch. Ich leide zunehmend unter dem Fatigue-Syndrom -starker Dauermüdigkeit, Erschöpfung, kann mich nicht mehr konzentrieren und habe ein ausgeprägtes und oft sehr schmerzhaftes Reizdarmsyndrom, alles typisch für meine Erkrankung. Hinzu kommen seit 3 Jahren vermehrt psychische Probleme, teils durch meine Erkrankung und meine ungewisse Situation, teils durch dramatische familiäre Erlebnisse. Ich leide zunehmend unter Ängsten, starker Unruhe, Aufregung. Deshalb bin ich seit letztem Jahr in psychotherapeutischer Behandlung.
Ich bekam zunächst Krankengeld, danach ALG1 vom medizinischen Dienst des Arbeitsamtes bis Oktober 2017, also voll ausgeschöpft. Im Juli 2017 beantragte ich die volle Erwerbsminderungsrente. Dazu wurde ich zu einem Gutachter geschickt, der offensichtlich von meiner seltenen Erkrankung keine Ahnung hatte. Er befragte und untersuchte mich, wie man es m.E. bei einem Rheumaerkrankten tut, der unter Gelenkschmerzen oder Beeinträchtigung seiner Beweglichkeit leidet. Damit habe ich aber keine Probleme. Er stellte fest, dass meine Blutwerte ja in Ordnung seien (klar, mithilfe starker Medikamente), die Krankheit also nicht aktiv. Meine Müdigkeit und Kraftlosigkeit schob er meinen psychischen/familiären Belastungen zu.
Und natürlich kam nun die Ablehnung. In der Begründung steht jedoch an erster Stelle eine Krankheit, die ich gar nicht habe (irgendwas mit Muskeln und Sehnen). Meine eigentliche Erkrankung steht an letzter Stelle und enthält einen Schreibfehler. Das Reizdarm-Syndrom wurde gar nicht erwähnt. Außerdem würde mir mein Arbeitsplatz noch zur Verfügung stehen (ich bin nicht gekündigt), mir steht also der allgemeine Arbeitsmarkt noch zur Verfügung.
Ich habe mich zunächst von einer Anwältin beraten lassen, um in Widerspruch zu gehen. Ich habe auch sofort meinen Widerspruch an die DRV abgesendet mit dem Hinweis, dass die Begründung folgt. Die Anwältin meinte, dies könne ich erst einmal allein tun, alles an Beschwerden und Beeinträchtigungen aufschreiben, auch, wie das Gutachten gelaufen ist und dass die Begründung der DRV fehlerhaft ist. Und ich solle mir Atteste von meinen Ärzten einholen.
Nun habe ich bereits meinen Rheumaarzt und meine Hausärztin besucht und um ein paar Zeilen zur Unterstützung gebeten. Der Rheumaarzt fühlt sich jedoch für soziale Belange nicht zuständig und möchte keine Aussage treffen, wie viele Sunden ich noch arbeiten kann. Auch die Hausärztin, die mir schon vor 3 Jahren empfohlen hatte, die Vollrente zu beantragen, ließ mich irgendwie im Stich und meinte, ihre Aussage würde nichts bringen, wenn die Gutachter der DRV anders entschieden hätten. Ich solle meine Psychotherapeutin bitten, mir ein paar Zeilen zu schreiben, da die DRV diesen psychischen Aspekt doch völlig außer Acht gelassen habe. Aber auch diese Ärztin hatte sich bei meiner Anfrage am Telefon nicht gerade positiv geäußert. Morgen habe ich bei ihr wieder einen Termin, aber ich befürchte, da bekomme ich auch nichts.
Meine Fragen sind nun:
Brauche ich für meinen Widerspruch unbedingt etwas Schriftliches von meinen Ärzten? Ist es von Nachteil, wenn ich nichts habe?
Ist es vielleicht doch von Vorteil, wenn die Anwältin den Widerspruch einreicht? Obwohl sie meinte, das würde mich 300 Eur kosten, aber sie würde auch nichts anderes tun als ich es selbst tun kann.
Bringt es für meinen Widerspruch etwas, wenn ich Akteneinsicht verlange? Die Anwältin meinte, das würde sie erst dann tun, falls es zur Klage käme.
Inwieweit sollte ich bei der Schilderung meiner psychischen Beschwerden ins Detail gehen? Muss ich die familiären Ereignisse und Ursachen schildern? Die kennt ja bisher nur meine Therapeutin.
Gibt es sonst noch etwas was ich beachten könnte/müsste?
Vielen herzlichen Dank!
