kur mit hund?
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[TD]@hallo ,
es ist aber leider so. es ist festgeschrieben. ob wir nun wollen oder nicht.
eine reha erhält, dessen erwerbsfähigkeit erhalten oder verbessert werden soll.
noch mal zum begriff REHA:
Rehabilitative Maßnahme-ist keine KUR! dies ist eigentlich aus dem allgemeinen sprachgebrauch
herausgenommen worden, wenn es um solche maßnahmen der kk oder der rentenversicheurngsträger geht.
man "kurt" nicht mehr, sondern man soll aktiv an der widerherstellung und gesundung des eigenen
körpers mitarbeiten um weiter erwerbsfähig zu bleiben. dahingehend hat sich das bild der kuren kollossal
verändert.
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. dienen häufig der Wiederherstellung der
Arbeitskraft. Deshalb ist der Hauptkostenträger die gesetzliche Rentenversicherung.
eine KUR-bedeutet eine vorbeugende allgemeine gesundheitliche maßnahme, die jeder so oft er mag
antreten kann. nur er trägt die kosten dann allein. ggf. zahlen die kassen bestimmte verordnungen
anteilig oder auch einen teil an unterkunft und verpflegung dazu, in bestimmten abständen.
egal ob in deutschland oder im ausland. es gibt dazu auch spezielle anbieter, die solche KUR-Reisen
organisieren. Kuren gibt es auch für Mutter-und Kind/oder Vater und Kind.
Eine sog. Badekur gibt es in Deutschland nur noch auf eigene Bezahlung. Sie hat eher einen Urlaubscharakter
und wird von den Krankenkassen nur u. U. bezuschusst. Daneben gibt es Mutter-Kind-Kuren.
und wenn man sich das mal genau ansieht: jeder ist da an der stelle auch für sich verantwortlich
etwas selbst für séine gesundheit zu tun.
ein anderer aspekt ist nun mal, dass mit der EMR oder Rente, eben die frage der erwerbstätigkeit beendet ist
und somit aus diesem "topf" keine leistung mehr kommen kann.
wie gesagt, es gibt ausnahmen, bei bestimmten erkrankungen, die aber speziell festgeschrieben sind.
trotzdem sind wir doch von anderen gesundheits maßnahmen nicht ausgeschlossen., wie:
-physiotherapie
-krankengymnastik
-rehasport
-funktionssport
-rheumatische klinkaufenthalt (bei vorliegen der voraussetzungen, aller 2 jahre)
-schmerztherapeutische reha (bei vorliegen der voraussetzungen ambulant/stationär)
in anspruch nehmen. das bleibt auch uns nicht verwehrt.
habe auch eine EMR unbefristet, und bin bestimmt auch nicht glücklich, mit dieser festlegung,
denn wir müssen uns ja auch irgendwie gesunderhalten, damit unser zustand bleibt und sich
nicht verschlimmert.
ich versuche halt im rahmen meiner möglichkeiten dinge für mich zu tun, die für mich wichtig
erscheinen, damit es mir besser geht.
therapeutische maßnahmen verordnet mein arzt weiterhin, da eine medizinische notwendikeit
gegeben ist.
saurier
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