Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Diagnostische Kriterien des American College of Rheumatology von 1982 für den systemischen Lupus erythematodes (4 von 11 müssen vorhanden sein):
Schmetterlingserythem: fixiertes Erythem, flach oder erhaben im Bereich der Wangen, meist unter Aussparung der nasolabialen Falten.
Discoide Hautveränderungen: erythematöse, erhabene Hautflecken mit adhärenten keratotischen Anteilen; atrophische Narben können in älteren Läsionen auftreten.
Photosensitivität: Hautrötungen, die aufgrund einer ungewöhnlichen Reaktion auf Sonnenlicht auftreten - vom Patienten anamnestisch angegeben.
Orale Ulzerationen: Orale oder nasopharyngeale schmerzlos Ulkusbildungen - festgestellt durch einen Arzt.
Arthritis: Nicht-erosive Arthritis mit dem Befall von zwei oder mehreren Gelenken, charakterisiert durch Steifigkeit, Schwellung oder Gelenkerguß.
Serositis: a) Pleuritis - typische Anamnese für einen Pleuraschmerz oder ein Reiben, das auskultatorisch durch einen Arzt festgestellt wird, oder Nachweis eines Pleuraergusses, oder b) Perikarditis - gesichert durch ein EKG oder ein Reibegeräusch oder durch den Nachweis eines Perikardergusses.
Nierenerkrankung: a) persistierende Proteinurie von mehr als 0,5 g/Tag oder im Teststreifen mehr als 3+, wenn eine Quantifizierung nicht durchgeführt wird, oder b) zelluläre Zylinder, Erythrozyten-, Hämoglobin-, granuläre, tubuläre oder gemischte Zylinder.
Neurologische Erkrankung: a) Krampfanfälle - Ausschluß einer medikamentösen Auslösung oder einer metabolischen Stoffwechselstörung; z.B. Urämie, Ketoazidose oder Elektrolytentgleisung oder b) Psychose - ohne offensichtliche Medikamenteninduktion und Ausschluss einer metabolischen Stoffwechselstörung, z.B. Urämie, Ketoazidose oder Elektrolytstörungen.
Hämatologische Erkrankung: a) hämolytische Anämie - mit Retikulozytose oder b) Leukopenie - weniger als 4000 Leukozyten/µl - bei zwei- oder mehrmaliger Untersuchung oder c) Lymphopenie - weniger als 1500/µl bei zwei- oder mehrmaliger Untersuchung oder d) Thrombozytopenie - weniger als 100 000/µl ohne Einnahme eines möglicherweise ursächlichen Medikaments.
Immunologische Erkrankung: a) positiver LE-Zell-Test oder b) Anti-DNS-Antikörper; Antikörper gegen native Doppelstrang-DNS (ds-DNS) in einem erhöhten Titer oder c) Anti-Sm-Antikörper; Nachweis von Antikörpern gegen Sm-Antigene oder d) falsch positiver serologischer Test für Syphilis*, für mehr als sechs Monate, gesichert über einen Treponema-pallidum-Immobilisationstest oder über Fluoreszenz-Treponema-Antikörper-Absorptionstest.
Antinukleäre Antikörper: Nachweis eines erhöhten antinukleären Antikörper-Titers in der Immunfluoreszenz oder einem gleichwertigen Test zu einem bestimmten Zeitpunkt, ohne Zusammenhang zu einem Medikament, das ein sogenanntes medikamentös induziertes Lupussyndrom auslösen kann.
Tan EM, Cohen AS, Fries JF et al. The 1982 revised criteria for the classification of systemic lupus erythematosus. Arthritis Rheum1982;25:1271–7, Hochberg MC. Updating the American College of Rheumatology Revised Criteria for the Classification of Systemic Lupus Erythematosus. Arthritis Rheum1997;40:1725
> Antiphospholipidantikörper kommen beim Lupus häufig vor, sie gehen oft mit einer Thromboseneigung, Thrombozytopenie sowie Fehlgeburten bei Patientinnen mit systemischem Lupus erythematodes einher. Auch ohne dass ein systemischer Lupus erythematodes vorliegt können krankmachende Antiphospholipidantikörper vorliegen, deshalb wurde das Antiphospholipid-Syndroms (APS) als eigenständige Erkrankung definiert. Das Antiphospholipid-Syndrom (APS) ist definiert als arterielle und/oder venöse Thrombosen und Schwangerschaftserkrankungen bei Vorhandensein von Anticardiolipin- Antikörpern und /oder Lupusantikoagulantien. Der Verlauf ist sehr unterschiedlich. APS kann primär oder sekundär zu einer anderen Bindegewebserkankung auftreten, am häufigsten aber als Begleiterscheinung eines systemischen Lupus erythematodes. Häufig sind tiefe Venenthrombosen, Thrombozytopenien, Livedo Reticularis, oberflächliche Venenthrombose, als Komplikation der tiefen Venenthrombosen auch Lungenembolien. Die Antiphospholipid- Antikörper finden sich bei einer Vielzahl neuropsychiatrischer Erkrankungen, bzw. sie können auch die Ursache einer Vielzahl neuropsychiatrischer Erkrankungen oder Syndrome auslösen oder imitieren. Beschrieben ist dies bei cerebrovaskulären Erkrankungen wie Transitorischen ischäemischen Attacken, Schlaganfällen, akute ischämische Enzephalopathie, cerebrale Venenthrombosen, Epilepsie, Kopfschmerzen, Chorea, Multipler Sklerose, Transverser Myelitis, Hörsturz, Guillain–Barré Syndrom, Transienter globaler Amnesie, Dystonie, M. Parkinson, Minimaler kognitiver Dysfunktion, Demenz, Depressionen und Psychosen. Die Art der immunsuppressiven Behandlung richtet sich nach der Schwere der Symptome. Nicht-steroidale Antirheumatika, Glukokortikoide, Hydroxychloroquin, Azathioprin und Cyclophosphamid, Cyclosporin A werden am häufigsten eingesetzt. Beim Antiphospholipid-Syndrom ist manchmal auch eine gerinnungshemmende Behandlung (Antikoagulation und Thrombozytenaggregationshemmung) erforderlich. Die Unterscheidung zwischen den Medikamentennebenwirkungen und der Erkrankung an sich kann Probleme bereiten, Kortison kann zu psychopathologischen Auffälligkeiten führen, eine Chloroquindauertherapie kann eine Polyneuropathie bedingen.
ich meine, du hast da etwas sehr richtiges und wichtiges geschrieben, liebe lilly!m.e. hat das nichts mit: "nicht über den tellerrand schauen wollen" zu tun.
jetzt stell dir mal vor, der arzt stellt dir anhand von ein paar symptomen (die durchaus auch zu anderen krankheitsbildern passen würden) die diagnose sle. du wirst viele jahre mit schweren medis behandelt, die ihrer seits auch lebensgefährliche nebenwirkungen und spätschäden hervorrufen können.
auf einmal stellt sich heraus, dass es doch nicht sle ist, an dem du leidest, sondern an etwas ganz anderem. (vielleicht hast du dann auch schon irreversible schäden durch medis)
was passiert?- der arzt wird geklagt. was kann er zu seiner verteidigung vorbringen?- dass der pat. unbedingt eine diagnose wollte?- das wird ihm nichts nützen....
eine gewisse absicherung müßen auch ärzte haben dürfen. schließlich und endlich müssen sie für die diagnose auch einstehen.
. Ok, drücke mich nun dennoch seit einem Vierteljahr davor , mal schauen, was passiert, wenn ich da wieder vorstellig werde
)Lilly, ich kenne mich nicht so genaus aus: Aber ist es wirklich so, dass der Arzt/die Ärztin "nicht diagnostizieren darf", wenn es nach den Richtlinien (ARA, die ja eh aus den USA kommen) noch nicht "ausreicht"? Ich denke mal, er/sie darf schon, wird es aber wohl eher nicht tun aus Absicherungsgründen und um im Zweifel sich nicht vor Kollegen einer vorschnellen Diagnose bezichtigen lassen zu müssen.
Im Kanon von Richtlinien, Empfehlungen und Leitlinien gibt es folgende Abstufung und Verbindlichkeitsgrade: Richtlinien müssen, Leitlinien sollen, Empfehlungen können befolgt werden. Leitlinien sind in der Regel für den Arzt nicht verbindlich, sie müssen aber im Regelfall befolgt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann und muß jedoch von Leitlinien und Standards abgewichen werden. Dies erfordert die Beurteilung des jeweiligen individuellen Krankheitsgeschehens.
Standards und Leitlinien sind bei der Beurteilung und rechtlichen Überprüfung von Behandlungsfehlern (sogenannte Kunstfehler) relevant. Kann sich der Arzt auf die Einhaltung von Leitlinien berufen, so ist er im Streitfall meist auf der sicheren Seite. Er kann dann in der Regel nachweisen, daß er die erforderliche Sorgfalt beachtet und medizinische Standarderkenntnisse angewandt hat (good practice) - jeweils unter Würdigung der individuellen Situation des Patienten und dessen Erkrankungszustandes.
Kann die evidence based medicine eine Hilfe für den Arzt sein? Oder eine Leitlinie? Ja, glaubt Helmich. Jedenfalls könne die evidenzbasierte Medizin den Stand des Wissens so aufarbeiten, dass sie eine Entscheidungshilfe für den Arzt darstelle. Eine Leitlinie sei jedoch zurzeit juristisch nicht anwendbar, da „es unter dem Begriff der Leitlinie ganz unterschiedliche Qualitäten gibt. Schlund bringt es auf den Punkt: „Eine Leitlinie ist eine Empfehlung. Und das bleibt sie auch. Die Sorgfalt, die ich anwenden muss, muss ich immer anwenden. Egal, ob ich Leitlinien habe oder Verordnungen oder ob ich Neuland betrete.“ Schlund verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az.: 1 U 46/01), wonach Leitlinien lediglich Informationscharakter für Ärzte haben. Und der Bundesgerichtshof habe sich bis heute noch nie an Leitlinien orientiert, sondern immer nur am Stand des Wissens in der Medizin. „Der BGH hat seit 40 Jahren die Therapiefreiheit als oberstes Banner für alle medizinischen Maßnahmen eines Arztes anerkannt, und er hält sie immer noch wie eine Monstranz hoch. Und dies wird unterlaufen von diesen angeblich verbindlichen, nicht einmal aktualisierten, womöglich verbandsorientierten Leitlinien.“ Als Empfehlungen könnten sie durchaus sinnvoll sein, eine Verbindlichkeit lehnt Schlund jedoch strikt ab.
Helmich sagte dagegen, eine vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin zertifizierte Leitlinie gebe den Stand des Wissens wieder und sei eine verbindliche Handlungsanleitung. Im individuellen Fall dürfe beziehungsweise müsse davon abgewichen werden, wenn hierfür eine überzeugende Begründung gegeben werden könne.
In der Regel versuche ich mich in der Darstellung an deutschen oder internationalen Leitlinien der Fachgesellschaften und Metaanalysen der Literatur zu orientieren. Auch dies ist nicht überall möglich. Zum einen gibt es nicht überall solche Leitlinien, zum anderen werden diese mir nicht immer sofort bekannt. Manche Leitlinien sind lange nicht aktualisiert worden und von neuerer Literatur überholt, bzw, ergänzungsbedürftig. Wenn möglich sind im Text Links zu solchen Leitlinien eingebaut. Auch Leitlinien sind nur Orientierungen, sie schließen nicht aus, dass generell oder im Einzelfall Fehler enthalten sind oder diese im Einzelfall nicht anwendbar sind. Ziel der Darstellung ist hier definitiv nicht, mich als Experten für irgendeines der in der Homepage dargestellten Krankheitsbilder auszuweisen. Ich gehe davon aus, dass alle vergleichbaren Fachärzte für Neurologie, Psychotherapeutische Medizin und Psychiatrie ihre Patienten sorgfältig und genau so gut wie ich behandeln. Sollten Sie über eine Suchmaschine direkt auf diese Seite gekommen sein, werden Sie gebeten auch die Hauptseite aufzusuchen. Dort finden Sie einen Link zu den zuständigen Ärztekammern. Bitte lesen sie auch den Beipackzettel der Homepage und das Vorwort