O
O-häsin
Guest
Nur all zu viel Zeit dürfte ich mir damit wahrscheinlich nicht lassen... Mal schauen inwieweit sich das jetzt über die Feiertage noch organisieren lässt...
Der Antrag liegt ja schon vor. Wegen einer (evtl.) Anrechnung noch ab diesem Jahr ist zu diesem Antrag der Eingang eines nachgeschobenen Beschwerdebildes nicht erforderlich. Zu lange zu warten, wenn schon die weiteren angegebenen Ärzte um Stellungnahmen gebeten werden, wäre jedoch auch nicht gut.