Habe heute Gdb beantragt... Was meint ihr?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sympathie, 20. Dezember 2018.

  1. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    Hallo... Hätte gern eure Einschätzung wie hoch der Gdb in meinem Fall ungefähr werden könnte...
    Ich habe Rheumatoide Arthritis : aktuell Ergüsse in Hüftgelenke beidseits, Schultern beidseits, Ellenbogen beidseits, Handgelenke beidseits, Knie beidseits, Fußgelenke beidseits. Einzelne Finger, großer Zeh rechts. Sehnen Entzündung Trachonder Major beidseits, Schleimbeutel rechte Schulter entzündet.
    Sulfasalazin 3000mg, Prednisolon aktuell 20mg
    Zudem habe ich Morbus Basedow... Durch eine Radiojodtherapie hab ich keine funktionierende Schilddrüse (was gewollt war) weswegen ich nun tgl 100mg Novothyral nehme. Bei mir ist es leider so das ich trotz gleicher Tabletteneinnahme von jetzt auf gleich in eine starke Unterfunktion oder aber Überfunktion rutsche mit den dementsprechenden Symptomen... Was eine ständige Kontrolle und Therapieanpassung bedeutet.
    Desweiteren hab ich Autoimun Gastritis und aufgrunddessen vitamin b12Mangel was durch vierwöchigen Spritzen ausgeglichen wird
    Herzrythmusstörungen eine Herzkatheterablation erfolgte 2017.
    Brugada Typ 2
    Von Willebrand Jürgens Syndrom
    Sowie psychische Probleme, Anpassungsstörung


    Was meint ihr? Hätte ich die Chance evtl gleich mit 50prozent zu rechnen... Oder erhoffe ich mir da zuviel und die Realität sieht ganz anders aus...?
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Entschieden wird ja nach den Einschränkungen die du dadurch hast. Hast du den Fragebogen ausgefüllt oder so den Antrag gestellt ?
     
  3. kekes

    kekes Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    ich habe meinen GdB damals Antrag mit Hilfe des VDK ausgefüllt. Die Beraterin hat mir dazu geraten, den gewünschten Grad lieber (10-20%) zu hoch als zu niedrig anzugeben. Und auf jeden Fall auch schon mal ein Foto für den Schwerbehindertenausweis beilegen (den bekommt man ja erst bei 50%).
    Falls du nicht mit dem einverstanden bist, was du vom Amt für Soziales bekommst, solltest du auf jeden Fall Widerspruch einlegen - oft hilft das auch schon.
    Ich wünsche Dir alles Gute (auch für deinen GdB)
    LG Kekes
     
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  4. general

    general Bekanntes Mitglied

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    hallo!

    es zählen ausschliesslich die einschränkungen, also was du nicht mehr machen kannst.

    dies kann durch die entsprechenden diagnosen und symptome untermauert werden. ist der gewährte gdb zu niedrig und werden fakten nicht berücksichtigt? akteneinsicht fordern und auf persönliche begutachtung bestehen hilft.
    versorgungsämter machen das meist nach aktenlage, wenn da die einschränkungen nur umrissen sind, kann auch nix bei rumkommen!

    falls widerspruch notwendig ist genau drauf achten was als grundlage verwendet wurde und dann gezielt agieren!
     
  5. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    Vielen Dank an alle.
    @kekes: Ich habe den Antrag zusammen mit dem VdK gestellt. Ich musste da aber keinen gewünschten Gdb angeben.. Oder der Mann von der VdK hat es einfach gemacht ohne mit mir zu besprechen... Ich weiß es nicht... Allerdings muss ich sagen das ich nicht wirklich beraten wurde... Er hat meine Unterlagen kopiert, nach den behandelten Arzt gefragt und das wars.. Bin sehr gespannt und auch aufgeregt auf das Ergebniss

    @kukana @general
    Ich habe von mir aus ein Schreiben zugelegt mit meinen aktuellen Beschwerden beigefügt (und da sagte der Bearbeiter vom VdK das dies nicht nötig sei da im Landesamt für soziales Ärzte die Anträge bearbeiten die sehr wohl wüssten welche Beschwerden zu welchen Diagnosen gehören ..) was ich durch die Beschwerden nicht mehr machen kann hab ich nicht wirklich ausführlich erläutert ... Dachte vieles erklärt sich von allein
     
  6. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Hallo Sympathie,

    zu Deiner Frage kann ich leider nichts sagen, aber dass man sich eine GDB "wünschen" kann, wäre mir neu.
    Man kann aber die Merkzeichen ankreuzen, die man für zutreffend hält.
    Ob die das genauso sehen, weiß man erst hinterher.

    Toi toi toi
     
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  7. general

    general Bekanntes Mitglied

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    hi ducky,

    also mit gdb wünschen hat das nicht direkt was zutun, aber entsprechende vordrucke (damit arbeiten teilweise z.b. spezialisierte rehakliniken) enthalten neben den infrage kommenden merkzeichen auch die von der klinik eingeschätzten gdb`s! und wer könnte dies besser einschätzen als die klinik, die dich vor der flinte hat?
     
  8. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Danke General,
    So verstehe ich es!
    Oben stand " ....den gewünschten..."
    Mein GdB würde ohne Klinik und VdK gemacht, daher dann wohl auch ohne diesen Vordruck.
     
  9. Ni.Ka

    Ni.Ka Aktives Mitglied

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    Hmm, schwierig zu beantworten, das Ganze. Wenn ich einen Verschlimmerungsantrag oder so stelle, dann lege ich immer eine Liste bei, was mich persönlich einschränkt und ich habe tatsächlich schon mal einen Anruf erhalten, wo die Sachbearbeiterin eine angegebene Einschränkung hinterfragte und zwar mitfühlend und nicht herablassend. Fand ich nett.
     
  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Schwer zu sagen, wie alles bewertet wird. Es kommt, wie schon gesagt, auf die Einschränkungen an und zum Teil sicher auch auf den Sachbearbeiter.
    Es werden auch nicht die Punkte zusammengezählt, sondern nur die stärkste Einschränkung (oder wie das heißt). Also als Beispiel, wenn du für Asthma 20 Punkte (keine Prozente!;)) angerechnet kriegst und für Rheuma 40,dann ergibt sich nicht automatisch ein Ergebnis von 60,sondern bleibt bei 40.
    Wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ausfallen sollte, kannst du Widerspruch einlegen. Das hat bei mir auch gut geklappt.
     
  11. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    Maggy 63...wie war es denn bei dir? Wieviel haben sie zunächst bewilligt und wieviel nach dem Wiederspruch? Hast du zum Wiederspruch neue Gutachten von Ärzten angefordert und mit eingereicht?

    ... Bin mal gespannt...
     
  12. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Sympathie,
    schau mal, hier steht alles, was Du wissen willst, wobei wir wohl nicht sagen können, was sich aus all Deinen Einschränkungen ergibt:
    https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/A%20Gemeinsame%20Grunds%C3%A4tze%20%20Versorgungsmedizinische%20Grunds%C3%A4tze.html

    Wenn Du, wie am von Maggy gebrachten Beispiel, für Asthma einen Einzel-GdB von 20 und für Rheuma einen von 40 bekommst, werden die 40 zunächst als höchster gesetzt und die Einschränkungen durch Asthma daran bewertet, ob die rheumatischen Einschränkungen eigenständig daneben zu bewerten sind oder mit Rheuma gleichzusetzen. Könnte dann m.E. ein Gesamt-GdB von 50 ergeben. Ist nur ein Beispiel-
    LG häsin
     
    #12 22. Dezember 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Dezember 2018
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  13. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Der erste Bescheid ergab nur einen GdB von 30. Ich war enttäuscht und mein Hausarzt hat geschäumt... Er hat noch ein paar Zeilen dazu geschrieben und ich habe noch ein paar Sätze ergänzt. Insgesamt habe ich 6 Din A4-Seiten ausgedruckt (also jetzt nicht in kleinster Schrift ;)), gegliedert in privates und berufliches.
    Angefangen mit den Diagnosen, den Medikamenten und den einzelnen Symptomen zu jeder einzelnen Erkrankung.
    Man sollte schon nichts dramatisieren, das kommt nicht gut an, aber man sollte schon ganz deutlich formulieren, wo und wie es hakt und welche Folgen drohen.
    Je mehr Text, desto besser, denke ich mir. Auch die vermeintlichen Kleinigkeiten, an die man sich schon gewöhnt hat, gehören mit rein.

    Ich hatte mir damals über ungefähr zwei Wochen Zettel ausgelegt und bei allem, was mir gerade so einfiel, sofort Notizen gemacht. Zum Schluß hab ich alles in Textform gebracht, abgespeichert, ab und zu auf den neuesten Stand gebracht und so hat man hinterher weniger Arbeit, wenn vielleicht noch mal ein Antrag gestellt werden soll, für die Rente zum Beispiel.

    Das Endergebnis brachte mir dann einen Gdb von 50.:)
     
  14. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    O-häsin
    Vielen Dank für den Link der war sehr wissenswerte! :)
    Maggy 63 danke für die Antwort ... Gut zu wissen...Vielen Dank für die Tipps. Falls ich in Wiederspruch gehen sollte werde ich es genauso versuchen zu machen. Leider hab ich bei Beantragung vieles versäumt .. Hab auch ganz vergessen mein Tinnitus anzugeben... Ist zwar jetzt nicht unbedingt die schlimmste Krankheit, aber ich habe sie nunmal, da hätte ich sie auch angeben können ...
    Naja, jetzt ist es zu spät .. Mal abwarten... Werde hier schreiben wenn der Bescheid ankommt.
     
  15. O-häsin

    O-häsin Guest

    Bei Tinnitus können die psychischen Begleiterscheinungen zu einem GdB führen. Es käme dabei wohl noch auf die Intensität an. Ein Tinnitus mit <5 dB z.B. hätte auf die Dauer wegen der Gewöhnung m.E. kaum Bedeutung.
    Du kannst die Beschreibung der Einschränkungen, z.B. Konzentrationsstörungen oder Reizbarkeit oder oder durchaus nachschicken.
    Maggy´s Sammlung über die Beobachtung aller Auswirkungen -im Alltag und Freizeit- ist übrigens gut beschrieben und zu empfehlen.
     
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  16. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    Maggy hast du diese Liste der Einschränkungen denn irgendwo verlinkt... Weil OHäsin sie empfehlt? Könntest du mir die irgendwie zukommen lassen? Ich würde natürlich nur die Teile übernehmen die auch auf mich zutreffen...
    O-häsin also meinst du ich könnte das noch nachreichen?... Das ist eine gute Idee... Dann müsste ich ggf ein aktuelles Gutachten bzgl dem Tinnitus erstellen lassen, da ich deswegen schon ewig nicht mehr beim Arzt war... und das einfach per Post als Nachtrag zu meinem Antrag einreichen... Nur all zu viel Zeit dürfte ich mir damit wahrscheinlich nicht lassen... Mal schauen inwieweit sich das jetzt über die Feiertage noch organisieren lässt...
     
  17. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Nein, die Liste habe ich nur auf meinem PC. Die würde ich auch nicht aus der Hand geben, weil das doch sehr persönlich ist ;)

    Häsin hat einen guten Tipp gegeben. Also nicht nur schreiben, dass du den Tinnitus hast, sondern auch die Auswirkungen. Zum Beispiel, dass das Sozialleben leidet, weil du in Gesellschaft nichts mehr verstehst, oder dass dich die permanenten Geräusche depressiv machen, oder was auch immer zutrifft.
     
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  18. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ach so, vergessen... Du musst jetzt als erstes, und das möglichst schnell, nur hinschreiben, dass du gegen den Bescheid Widerspruch einlegst und die Begründung folgt. Dann ist auf jeden Fall die Frist gewahrt und du hast ein bisschen mehr Zeit, an der Begründung zu feilen.
     
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  19. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    Klar das kann ich verstehen. Vielen Dank für die vielen Tipps :)
     
  20. O-häsin

    O-häsin Guest

    Guten Morgen,
    @Sympathie, dass Du deswegen nicht mehr beim Arzt warst, kann einerseits dafür sprechen, dass der Tinnitus für Dich keine Belastung (mehr) darstellt oder andrerseits, dass er sich ohnehin jeder erfolgreichen Behandlung entzieht.
    Um an einen "brauchbaren" GdB (>10) zu kommen, ist neben dem HNO-Arzt letztlich eine Einschätzung Deiner psychischen Situation von Bedeutung. Das wäre ein anderes Fachgebiet. Aber auch der HNO oder der HA könnten evtl. etwas dazu sagen. Schau dazu in den obigen Link und dann unter Hör- und Gleichgewichtsorgan, woraus sich was ergibt.

    Doch auch, wenn in der Kürze nur der HNO zum Tinnitus Stellung nimmt (Achtung Intensität, bei <5 dB nimmt Dir keiner schwere Depressionen deswegen ab) und beim Versorgungsamt nur 10 herauskommen, kannst Du nach rd. 6 Monaten einen Verschlechterungsantrag stellen.

    So ein Tinnitus geht einem eben nicht verloren...
    Kannst viele Infos zu T. bei der Deutschen-Tinnitus-Liga bekommen. Die sind recht gut aufgestellt.
    LG häsin
     
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