@Kurpfalz
Wenn es dir in erster Linie um den Kündigungsschutz geht, gibt es noch eine Option die für dich erfolgsversprechend sein kann.
Zuerst den Antrag auf GdB stellen.
Dabei hilft, wenn man eine gute Dokumentation der Erkrankung hat, die man direkt mit einreichen kann. Befunde, Arztberichte, Bildgebende Doku, Laborergebnisse etc. Dazu eine übersichtliche Auflistung der Einschränkungen, z.B. psychische Belastung durch Zukunftsängste, Einschränkungen beim Sport, stark zurück gegengene Libido und/oder Errektionsstörungen als Nebenwirkungen der Medikation usw.
Es müssen nicht immer Schmerzsympthome sein, die eine Einschränkung darstellen. Auch häufige Arzttermine sind im Unterschied zu Gesunden durchaus als zusätzliche Belastung zu werten. Auch andauernde Schlafstörungen, permanente Erschöpfung, häufige Kopfschmerzen und ähnliches sind gängige Nebenwirkungen von Rheuma-Medikationen. Der Beipackzettel gibt da immer gut Auskunft, was man da alles haben könnte. Um Erfolg zu haben, muss man da auch schon mal ein bisschen kreativ werden!
Ich würde den Antrag mit Hilfe des Sozialverbands oder einer Behindertenorganisation stellen, das hat meist mehr Erfolg.
Es wird etwas dauern, aber mit Morbus Bechtcherev-Diagnose sollte ein GdB von mindestens 30 drin sein.
Ab einem GdB 30 kannst du dann bei der Arbeitsargentur einen "Antrag auf Gleichstellung" stellen. Das Formular gibt es als Download. Wie die Begründung für den Antrag aussehen soll, wird auf der letzten Seite des Antrags qusai schon grob beschrieben. Angst vor Kündigung wegen chronischer gesundheitlicher Einschränkungen usw.
Die Gleichstellung ist gültig ab Antragsstellung, so sie dann auch genehmigt wird. Das dauert aber nur ein paar Wochen und funktioniert in der Regel.
Mit der erteilten Gleichstellung bist du dann einem Schwerbehinderten gleichgestellt und damit hast du dann auch den gleichen Kündigungsschutz.
Die Gleichstellung bezieht sich rechtlich aber ausschließlich auf den Kündigungsschutz und einen ergonomisch angepasstes Arbeitsumfeld, z.B. das Recht auf einen ergonomisch anpassbaren Schreibtischstuhl, Ergo-Maus und solche Dinge.
Für Zusatzurlaub und einen früheren Renteneintritt etc., ist man durch die Gleichstellung nicht berechtigt.
Für die Anträge braucht man schon ein wenig Zeit und anschließend meist auch reichlich Geduld, aber ich finde der Aufwand lohnt sich schon in sofern, dass man schonmal eine rechtliche Basis hat, auf der man bei Bedarf weiter aufbauen kann. Wer weis, wie es dir in 5 Jahren geht, wenn es schlechter wird, musst du mit dem Papierkram nicht bei Null anfangen.
Außerdem gibt es ein Paschalbetrag der bei der Steuer angesetzt werden kann. Der ist nach Höhe des GdB gestaffelt.
Ich hoffe ich konnte dir einen Weg aufzeigen, der die helfen kann, den gewünschen Kündigungsschutz zu erreichen.
Und ... ich finde es wirklich fantastisch, dass du mit der offenbar passenden Medikation beschwerdefrei leben kannst (das würde ich übrigens bei Anträgen nie erwähnen, weglassen ist nicht lügen).

Dieses Glück haben nicht viele, deshalb wünsche ich dir von Herzen, dass dir dieser Zustand sehr lange erhalten bleibt.
Liebe Grüße und viel Erfog bei den Anträgen wünscht Manoul
