Hallo, ich habe die Diagnose Morbus Bechterew und bin dank jahrelanger Therapie mit Adalimumab momentan beschwerdefrei. Ich vermute, dass bei Beschwerdefreiheit kein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt würde. Allein die Diagnose sorgt noch nicht für die Anerkennung eines GdB. Richtig? Sorry das ich trotzdem frage: Da es bei meinem Arbeitgeber momentan turbulent zugeht, wäre ich für einen zusätzlichen Kündigungsschutz (GdB) dankbar. Grüße, Der Kurpfälzer
So ist es, es geht nicht um die Diagnose, sondern um Art und Umfang der Einschränkungen. Allerdings ist die Infektanfälligkeit unter Therapie mit Biologika erhöht und dies kann durchaus schon einen GdB nach sich ziehen. Daher würde ich einfach mal einen Antrag mit Diagnose und Behandlung stellen.
Hallo, bei mir wurde damals nur nach den Diagnosen gefragt. Etwaige Einschränkungen wurden nicht angegeben. LG Adolina
Natürlich sind die persönlichen Einschränkungen wichtig! Die Diagnose alleine sagt nicht viel aus. Außer vielleicht, beide Beine ab, da kann man sich dann am Schreibtisch auch so ausmalen, dass es mit dem Laufen schwierig ist... @Kurpfalz Du schreibst ja selbst, dass es 'momentan' keine Probleme gibt. Da hast du eigentlich deine Antwort schon. Momentan heißt ja, dass es durchaus morgen schon wieder anders aussehen kann. Ich würde den Antrag stellen und alles aufschreiben, was bisher an Schwierigkeiten und Problemen aufgetreten ist. Kann ja alles wiederkommen, man weiß nicht, was in Zukunft kommt. Du musst aber damit rechnen, dass es mit der Bearbeitung eine Weile dauern kann. Du kannst natürlich deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du was beantragt hast, aber noch kein Bescheid da ist. Ob das im Endeffekt was bringt, weiß ich natürlich auch nicht und gegen eine Kündigung schützt der GdB auch nur bedingt.
Genau so ist es. Wenn es in der Firma keine Möglichkeit gibt, einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz zu schaffen oder auf einen solchen umzusetzen, dann bleibt auch mit GdB von 50 oder höher nur noch die Kündigung.
Hallo, letzlich sind natürlich die Einschränkungen entscheidend (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1)- auf Seite 97 findest Du den GdB der gewährt werden sollte- ist leider nicht rechtsverbindlich. Ich habe meinen damals eingeklagt und oh Wunder- der Gutachter des Sozialgerichts hat sich nach der Tabelle gerichtet... Viele Grüße Jürgen
Kommt dann wohl sehr auf die Diagnosen und Gutachten der ausstellenden Fachärzte an, denn ich habe nie -wie Adolina auch- etwaige Einschränkungen angegeben oder wurde danach gefragt und es wurde immer nach Aktenlage entschieden...(inzwischen unbefristet GdB 70)
Bei mir war es schwierig. Hatte Verschlechterungsantrag gestellt (50 %) war vorhanden. Erst wurde alles abgelehnt. Lief über den VDK bis zur Klage. Dann der Bescheid. 70 % unbefristet und Merkzeichen G. Es ist wohl auch unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern. LG
Hallo, es ist meistens schwierig- in diesem Zusammenhang sei noch einmal kurz erwähnt, dass es sich (zumindest in NRW) nicht um einen Verschlechterungsantrag sondern um einen ÄNDERUNGSANTRAG handelt- d.h. der GdB kann auch gesenkt werden. Da sich in den letzten Jahren einige Änderungen bei der Béwertung ergeben haben, sollte man sich überlegen ob ein Antrag sinnvoll ist. Viele Grüße Jürgen
@Jürgen Ein wichtiger Hinweis! Man muss es sich tatsächlich gut überlegen, ob das Ganze wirklich Aussicht auf Erfolg hat, der Schuss kann durchaus nach hinten losgehen.
@Kurpfalz Wenn es dir in erster Linie um den Kündigungsschutz geht, gibt es noch eine Option die für dich erfolgsversprechend sein kann. Zuerst den Antrag auf GdB stellen. Dabei hilft, wenn man eine gute Dokumentation der Erkrankung hat, die man direkt mit einreichen kann. Befunde, Arztberichte, Bildgebende Doku, Laborergebnisse etc. Dazu eine übersichtliche Auflistung der Einschränkungen, z.B. psychische Belastung durch Zukunftsängste, Einschränkungen beim Sport, stark zurück gegengene Libido und/oder Errektionsstörungen als Nebenwirkungen der Medikation usw. Es müssen nicht immer Schmerzsympthome sein, die eine Einschränkung darstellen. Auch häufige Arzttermine sind im Unterschied zu Gesunden durchaus als zusätzliche Belastung zu werten. Auch andauernde Schlafstörungen, permanente Erschöpfung, häufige Kopfschmerzen und ähnliches sind gängige Nebenwirkungen von Rheuma-Medikationen. Der Beipackzettel gibt da immer gut Auskunft, was man da alles haben könnte. Um Erfolg zu haben, muss man da auch schon mal ein bisschen kreativ werden! Ich würde den Antrag mit Hilfe des Sozialverbands oder einer Behindertenorganisation stellen, das hat meist mehr Erfolg. Es wird etwas dauern, aber mit Morbus Bechtcherev-Diagnose sollte ein GdB von mindestens 30 drin sein. Ab einem GdB 30 kannst du dann bei der Arbeitsargentur einen "Antrag auf Gleichstellung" stellen. Das Formular gibt es als Download. Wie die Begründung für den Antrag aussehen soll, wird auf der letzten Seite des Antrags qusai schon grob beschrieben. Angst vor Kündigung wegen chronischer gesundheitlicher Einschränkungen usw. Die Gleichstellung ist gültig ab Antragsstellung, so sie dann auch genehmigt wird. Das dauert aber nur ein paar Wochen und funktioniert in der Regel. Mit der erteilten Gleichstellung bist du dann einem Schwerbehinderten gleichgestellt und damit hast du dann auch den gleichen Kündigungsschutz. Die Gleichstellung bezieht sich rechtlich aber ausschließlich auf den Kündigungsschutz und einen ergonomisch angepasstes Arbeitsumfeld, z.B. das Recht auf einen ergonomisch anpassbaren Schreibtischstuhl, Ergo-Maus und solche Dinge. Für Zusatzurlaub und einen früheren Renteneintritt etc., ist man durch die Gleichstellung nicht berechtigt. Für die Anträge braucht man schon ein wenig Zeit und anschließend meist auch reichlich Geduld, aber ich finde der Aufwand lohnt sich schon in sofern, dass man schonmal eine rechtliche Basis hat, auf der man bei Bedarf weiter aufbauen kann. Wer weis, wie es dir in 5 Jahren geht, wenn es schlechter wird, musst du mit dem Papierkram nicht bei Null anfangen. Außerdem gibt es ein Paschalbetrag der bei der Steuer angesetzt werden kann. Der ist nach Höhe des GdB gestaffelt. Ich hoffe ich konnte dir einen Weg aufzeigen, der die helfen kann, den gewünschen Kündigungsschutz zu erreichen. Und ... ich finde es wirklich fantastisch, dass du mit der offenbar passenden Medikation beschwerdefrei leben kannst (das würde ich übrigens bei Anträgen nie erwähnen, weglassen ist nicht lügen). Dieses Glück haben nicht viele, deshalb wünsche ich dir von Herzen, dass dir dieser Zustand sehr lange erhalten bleibt. Liebe Grüße und viel Erfog bei den Anträgen wünscht Manoul
Hier mal der passende Auszug aus der GdB-Tabelle: 18.2 Entzündlich-rheumatische Krankheiten 18.2.1 Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Bechterew-Krankheit) ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden ................................................................... 10 mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) ..................................................................... 20 – 40 mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)....... 50 – 70 mit schweren Auswirkungen (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) .. 80 – 100 Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen. Gruß Manoul