Schleiereule
Bekanntes Mitglied
Manoul,
du hast in der Sache Recht: es geht um Einschränkungen, die nicht immer aus der reinen Auflistung der Diagnosen hervorgehen.
So kann z. B. ein KHK-Patient nach und unter erfolgreicher Behandlung null konkrete, ein anderer wegen eingetretener struktureller Schäden (Stichwort Herzinsuffizienz) jedoch deutliche Einschränkungen haben. 2. Beispiel: ein Patient mit einer akuten Leukämie bekommt üblicherweise mit Recht GdB 100, nach Heilung bleibt dieser aufgrund der gleichen Diagnose nicht erhalten - korrekterweise. Evtl. Schäden werden neu bewertet.
Widersprechen (und das ist überhaupt nicht böse gemeint) möchte ich dir bei der Einschätzung der ärztlichen Rolle.
Es ist keineswegs so, dass Ärzte ihre Erfolge (stolz) präsentieren möchten, sondern schlicht oft nicht genügend involviert sind und - ja, das ist definitiv so und hat Gründe... - sich ebenso häufig einfach wenig "reinhängen", wenn jemand einen GdB beantragt.
Verallgemeinern möchte ich das aber nicht.
Es ist durchaus möglich (eigener Einblick), dass Ärzte die realen Einschränkungen in ein paar Sätzen griffig darstellen und zudem begründen, warum sie der Ansicht sind, dass jemandem ein GdB bzw. ein Merkzeichen definitiv zukommen sollte - inkl. Erfolg, auch im Widerspruch!
Vielleicht nebenbei als Denkanstoß: auch das ist eine mehr oder weniger freiwillige zusätzliche Leistung, die ein Arzt kurz und knapp oder auch engagiert oder eben gar nicht erbringen kann und die in den beiden ersten Fällen Zeit und Ressourcen kostet, aber gleichzeitig (so der Arzt keine Attestgebühr verlangt, die oft niedrig genug ist) von niemandem adäquat vergütet wird.
Natürlich muss man in gewisser Weise "strategisch" denken; ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Versorgungsämter eine "Filterfunktion" zu erfüllen haben.
Es ist (und das ist eine reale Erfahrung, kein Scherz!) mittlerweile eine Art Volkssport geworden, für jeden Kinkerlitz gefühlt einen Anspruch auf die Anerkennung einer Behinderung ("Prozente" mit dem Zweck der Nutzung von Vorteilen; eigentlich dient der GdB dem Ausgleich von Nachteilen....) zu haben, und das sorgt erstens für Überlastungen und Bearbeitungsstau, zweitens für Inflation des Begriffs "Behinderung" und damit auch indirekt für einen "Wertverlust".
Clödi hatte ja jahrelang gar keinen Antrag gestellt und sich das sicher auch gut überlegt; das kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich habe auch bis heute keinen Antrag gestellt, weil ich dazu keinen Anlass sehe und meine Einschränkungen sich in engen und nicht lebensrelevanten Grenzen halten. Wer ist schon vollkommen unversehrt?
Das nur zum Verständnis. Die Gemengelage ist nicht ganz trivial, und die Bearbeitung ist es eben auch nicht immer - zumal in Abwesenheit und Unkenntnis der Personen, um die es geht.
Ich bin wirklich dafür, dass die Personen, die einen Nachteilsausgleich brauchen, auch den passenden bekommen. Vollkommene Gerechtigkeit wird und kann es m. E. aus rein prozessbedingten Gründen nicht geben, und ich habe selbst auch schon geflucht über die unzureichende Würdigung bestimmter Umstände.
Entscheidend ist aber für meine Begriffe, gut begründete Ansprüche auch konsequent zu verfolgen.
Das ist erst in zweiter Linie eine Aufgabe, die den Ärzten zukommt, und das auch eher unterstützend als proaktiv.
Gruß
du hast in der Sache Recht: es geht um Einschränkungen, die nicht immer aus der reinen Auflistung der Diagnosen hervorgehen.
So kann z. B. ein KHK-Patient nach und unter erfolgreicher Behandlung null konkrete, ein anderer wegen eingetretener struktureller Schäden (Stichwort Herzinsuffizienz) jedoch deutliche Einschränkungen haben. 2. Beispiel: ein Patient mit einer akuten Leukämie bekommt üblicherweise mit Recht GdB 100, nach Heilung bleibt dieser aufgrund der gleichen Diagnose nicht erhalten - korrekterweise. Evtl. Schäden werden neu bewertet.
Widersprechen (und das ist überhaupt nicht böse gemeint) möchte ich dir bei der Einschätzung der ärztlichen Rolle.
Es ist keineswegs so, dass Ärzte ihre Erfolge (stolz) präsentieren möchten, sondern schlicht oft nicht genügend involviert sind und - ja, das ist definitiv so und hat Gründe... - sich ebenso häufig einfach wenig "reinhängen", wenn jemand einen GdB beantragt.
Verallgemeinern möchte ich das aber nicht.
Es ist durchaus möglich (eigener Einblick), dass Ärzte die realen Einschränkungen in ein paar Sätzen griffig darstellen und zudem begründen, warum sie der Ansicht sind, dass jemandem ein GdB bzw. ein Merkzeichen definitiv zukommen sollte - inkl. Erfolg, auch im Widerspruch!
Vielleicht nebenbei als Denkanstoß: auch das ist eine mehr oder weniger freiwillige zusätzliche Leistung, die ein Arzt kurz und knapp oder auch engagiert oder eben gar nicht erbringen kann und die in den beiden ersten Fällen Zeit und Ressourcen kostet, aber gleichzeitig (so der Arzt keine Attestgebühr verlangt, die oft niedrig genug ist) von niemandem adäquat vergütet wird.
Natürlich muss man in gewisser Weise "strategisch" denken; ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Versorgungsämter eine "Filterfunktion" zu erfüllen haben.
Es ist (und das ist eine reale Erfahrung, kein Scherz!) mittlerweile eine Art Volkssport geworden, für jeden Kinkerlitz gefühlt einen Anspruch auf die Anerkennung einer Behinderung ("Prozente" mit dem Zweck der Nutzung von Vorteilen; eigentlich dient der GdB dem Ausgleich von Nachteilen....) zu haben, und das sorgt erstens für Überlastungen und Bearbeitungsstau, zweitens für Inflation des Begriffs "Behinderung" und damit auch indirekt für einen "Wertverlust".
Clödi hatte ja jahrelang gar keinen Antrag gestellt und sich das sicher auch gut überlegt; das kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich habe auch bis heute keinen Antrag gestellt, weil ich dazu keinen Anlass sehe und meine Einschränkungen sich in engen und nicht lebensrelevanten Grenzen halten. Wer ist schon vollkommen unversehrt?
Das nur zum Verständnis. Die Gemengelage ist nicht ganz trivial, und die Bearbeitung ist es eben auch nicht immer - zumal in Abwesenheit und Unkenntnis der Personen, um die es geht.
Ich bin wirklich dafür, dass die Personen, die einen Nachteilsausgleich brauchen, auch den passenden bekommen. Vollkommene Gerechtigkeit wird und kann es m. E. aus rein prozessbedingten Gründen nicht geben, und ich habe selbst auch schon geflucht über die unzureichende Würdigung bestimmter Umstände.
Entscheidend ist aber für meine Begriffe, gut begründete Ansprüche auch konsequent zu verfolgen.
Das ist erst in zweiter Linie eine Aufgabe, die den Ärzten zukommt, und das auch eher unterstützend als proaktiv.
Gruß
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