Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum GdB Antrag, wenn man diesen erst nach Jahren der Erkrankung stellt. Bisher hat der Antrag für mich einfach keinen Sinn gemacht, aber da ich jetzt steuerpflichtig beschäftigt bin, möchte ich den Steuervorteil einer möglichen Schwerbehinderung schon nutzen. Deshalb muss ich mich jetzt doch mal durch den Antrag wurschteln, auch wenn es mit Aufwand verbunden ist. Mein Problem: meine RA Diagnose war bereits 2006. Letzte OP/Arthrodese am Fuß war 2021, also zu alt, um im Antrag noch abgefragt zu werden. Ich habe in den 18 Jahren noch keine Reha beantragt und somit darüber auch keine Belege mit Diagnose XY. Sekundäre Nephritis/Bluthochdruck seit 2016, Biopsie im KH war 2016. Da gehe ich nur noch zu Kontrollen, da aktuell gut eingestellt. Letztes Jahr hatte ich noch eine gynäkologische OP, die ich im Antrag mit angeben werde. Ansonsten bin ich nicht so der Arztgänger (man ahnt es schon ) und mein HA sieht mich eigentlich nur zu Impfungen oder alle drei Jahre zum Check-Up. Die anderen Sachen werden ja vom Facharzt betreut, wo ich regelmäßig bin. Wie macht man das denn jetzt organisatorisch, dass auch alle Diagnosen berücksichtigt werden, selbst wenn sie schon ewig her sind? Einfach nur alle im Antrag aufzählen und die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden? Oder von jedem Arzt mal einen aktuellen Bericht anfordern und gleich hinzufügen? Dienstag werde ich meine Rheumatologin schon mal informieren und da mal nachfragen. Ehrlich gesagt, weiß ich gar nicht, wann mein HA die letzten Berichte von den Fachärzten bekommen hat. Wenn sich nichts verschlechtert hat, frage ich da nicht jedes Mal nach aktuellen Unterlagen. Trotzdem bin ich natürlich nicht gesund und habe so meine Einschränkungen vor allen Dingen durch die Versteifung im unteren Sprunggelenk. Würde mich freuen, wenn die erfahrenen Hasen unter euch mir da einen Rat geben können, wie ihr da vorgehen würdet. Schon mal lieben Dank vorab fürs Lesen. Lg Clödi
Hallo Clödi, an deiner Stelle würde ich den Antrag auf jeden Fall stellen! Du schreibst, dass du regelmäßig zu Fachärzten gehst, schildere dort noch einmal ausführlich deine aktuellen Einschränkungen und bitte jeweils um einen Arztbrief, den du dann direkt selbst mit dem Antrag einreichen kannst - das dauert sonst ewig. Setze auch deinen Hausarzt ins Benehmen und teile ihm deine Absicht mit, er wird wahrscheinlich angeschrieben. Nicht, dass er dann sagt: "Frau Clödi kommt nur zum Impfen, der geht es sicherlich super gut!" Meinen Antrag hab ich 2007 gestellt, jetzt geht es wohl sogar online. Es ist wichtig, dass du ausführlich in einem Begleitschreiben (nach Möglichkeit) alle deine Einschränkungen im täglichen Leben selbst schilderst und das Ganze dann mit Arztbriefen untermauerst. So hat das bei mir ganz prima funktioniert und es ging schnell (damals). Letztes Jahr wurden die Steuerfreibeträge verdoppelt, das lohnt sich richtig. Wir machen gemeinsame Veranlagung, mein Mann war positiv überrascht. Ich wünsche dir gutes Gelingen und die nötige Portion Glück, die man (leider auch) dafür braucht. Beste Grüße vom os lunatum
Hallo, ich kann mich @ mondbein nur anschliessen. ich habe alle meine Behandelden Ärzte gebeten mir ein ein Attest zu schreiben. Ausserdem habe ich alle meine Erkrankungen/ Einschränkungen selber aufgeführt. Es ist heute gar nicht mehr so einfach 50 % zu erreichen. Man braucht viel Geduld. Meistens muss man sogar in Widerspruch gehen um das Ziel zu erreichen. Ich habe die Widersprüche über den VDK eingereicht Im Internet gibt es Listen / Tabellen über den Grad der Behinderung, wieviel % gibt es bei welcher Erkrankung. Allerdings kann man das nicht einfach zusammen rechnen, es kommt immer auf die Schwere der Erkrankung an...... Aber es lohnt sich auf jeden Fall. Ich drücke die Daumen und wünsche gutes Gelingen. LG Marga
Hallo Mondbein und Marga, vielen Dank für eure Antworten , Mein Hausarzt überweist mich ja immer zu den Fachärzten. Von daher kennt er natürlich meine Erkrankungen und sollte hin und wieder Berichte bekommen. Er hat mich auch nach der Fuß OP mehrfach krankgeschrieben und die Medis verordnet. Insgesamt war ich 16 Wochen außer Gefecht. Nur ist das schon wieder ewig her und für ihn wahrscheinlich nicht so präsent. Da werde ich auf jeden Fall vorher mit ihm sprechen, damit er Bescheid weiß. Beste Grüße zurück!
Ich habe meinen Antrag auch erst sehr spät (nach vielen Jahren) abgegeben. Ich würde alle Berichte, die du hast in Kopie hinzufügen und ggf. weitere anfordern und mitschicken. Wichtig sind insbesondere die Einschränkungen, die du im Alltag durch die Erkrankungen, deren Folgen und die Medikamente hast.
Birte, durch die RA habe ich schon Einschränkungen. Aber mein BD ist zum Beispiel gut eingestellt unter der Therapie. Da könnte ich gar keine Einschränkung benennen. Das ändert aber ja nichts an der vorhandenen Diagnose "Nephritis" und könnte sich jederzeit wieder verschlechtern. Daher war ich da etwas unsicher. Dir auch vielen Dank für die Rückmeldung.
Viel Erfolg und gute Nerven . Bei mir ging alles über 4 Jahre bis zum Erfolg aber erst vor dem Sozialgericht .
Das stimmt so nicht ganz. Du schreibst alle Einschränkungen rein. Einfach alle, auch wenn noch so alt
Ich würde alles selbst hinschicken und zusätzlich die Ärzte von der SP entbinden. Sonst dazert es ewig, bis die in die Puschen kommen.
Ich habe beim Hausarzt und bei meiner Rheumatologin nachgefragt und bei beiden wurde mir gesagt, dass ich einfach den Antrag ausfüllen soll. Sie würden dann angeschrieben werden und einen aktuellen Bericht schreiben. Die Rheumatologin hat mich sogar ausdrücklich bestärkt, den Antrag zu stellen. Da mein Basismedikament wohl gewechselt werden soll, wurde ich noch zum Röntgen von Händen, Füßen und Lunge geschickt. Diese Ergebnisse können dann in den Bericht noch mit einfließen. Dann hatte ich zwei Entlassberichte aus dem KH (2023 und 2021) und einen aktuellen Bericht vom Nephrologen, die ich in Kopie dazugelegt habe, woraus eigentlich alles Wichtige hervorgeht. Eine Erwartung, was dabei herauskommt, habe ich eigentlich gar nicht. Wenn es weniger als GdB 50 ist, dann kann ich da auch mit leben. Werde über das Ergebnis berichten .
So würde ich es auch machen, sonst dauert es wirklich ewig. Bei mir läuft die Geschichte nun auch schon 4 Jahre, allerdings im Wiederspruchsverfahren.
@Clödi Es ist leider alles einigermaßen kompliziert mit dem GdB. Es geht im Kern nur sekundär um die eigentlichen Krankheit/en , sondern primär um die Einschränkungen, die du im Alltag durch die Erkrankung/en hast. Das muss bei der Antragstellung klar im Fokus stehen. Dabei geht es im Prinzip immer um den Zeitraum der letzten 6 Monate vor Antragstellung. Was Jahre davor war, ist wenn überhaupt, nur bedingt von Belang. Der Grad der Einschränkungen unterschiedlicher Krankheitsbilder werden meist nicht addiert. Mal als Beispiel ... angenommen für einen versteiften Fuss bekäme man einen GdB von 20 und für RA 30, addiert sich das zusammen nicht zu einem GdB 50, wenn der steife Fuss, nicht durch die RA verursacht wurde. Unterschiedliche Krankheiten werden bei der Feststellung des GdB nur in Zusammenhang gebracht, wenn es um Folgekrankheiten einer Haupterkrankung geht oder die resultierenden Einschränkungen miteinander in Verbindung gebracht werden können. Das ist aber von der subjektiven Beurteilung des Sachbearbeiters abhängig. Dies ist meiner Meinung fatal, weil der Entscheider den Menschen, den er/sie bewerten muss nie gesehen hat und rein nach Aktenlage entscheiden muss! Und das ist der entscheidende Punkt . Man muss sich Gedanken machen welche Unterlagen der Entscheider benötigt, um bestmöglich im Sinne des Antragstellers entscheiden kann. Daher macht es bestimmt Sinn diese Unterlagen möglichst vollständig zusammenzutragen, übersichtlich und informativ die Einschränkungen, welche durch die beschriebene Erkrankung/en aktuell sind, aufzuschreiben und alles direkt mit dem Antrag einzureichen, damit der Entscheider sie auch sicher bekommt. Arztbriefe eignen sich meist nur halbwegs bis garnicht um sich ein Bild davon zu machen, welche Einschränkungen der Antragsteller im Alltag durch die Erkrankung tatsächlich hat. Also .... man stelle sich vor man wäre Sachbearbeiter/Entscheider beim Versorgungsamt oder ggf. beim Sozialgericht. Was hätte man gern um gut bewerten und entscheiden zu können? Diese Leute sind ohnehin meist völlig überlastet. - Weniger ist mehr. - Übersichtlichkeit erleichtert die Arbeit - Kalendarische Ordnung erleichtert den Überblick - Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen verkürzt die Bearbeitungszeit Wenn man diese Dinge bei der Antragstellung berücksichtigt, könnte das helfen. Verlässt man sich nur auf die eingereichten Berichte der beteiligten Ärzte, ist der Informationsgrad häuft zu dürftig, um sich ein realistisches Bild über die tatsächliche Beeinträchtigung der Lebenssituation des Antragstellers zu machen. Ich wünsche dir viel Geduld und vor allen viel Erfolg bei deinem Antrag. Lass dich aber nicht entmutigen, wir haben durch unsere Erkrankungen genug Nachteile. Da sind ein paar kleine Vorteile durch eine anerkannte Schwerbehinderung wenigstens ein kleiner Ausgleich und genau dafür ist die ganze Sache ja auch gedacht. Liebe Grüße von Manoul
Hier mal zur Übersicht der passende Auszug aus der GdB-Tabelle: 18.2 Entzündlich-rheumatische Krankheiten 18.2.1 Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Bechterew-Krankheit) ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden ................................................................... 10 mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) ..................................................................... 20 – 40 mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)....... 50 – 70 mit schweren Auswirkungen (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) .. 80 – 100 Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen. Gruß Manoul
Für alle, die es interessiert und auch für zukünftigeAntragsteller, möchte ich kurz berichten: Den Antrag habe ich am 26.2.24 gestellt. Habe einfach nur das Formular ausgefüllt und alle Diagnosen mit Arztberichten bzw. Krankenhausberichten belegt. Eine eigene gesonderte Auflistung der Beeinträchtigungen habe ich nach Rücksprache mit den Ärzten nicht erstellt. Heute kam der Bescheid, in dem ein GdB von 30 festgestellt wird. Ich hatte es in etwa so erwartet und mehr ist vermutlich nur mit Widerspruch drin. Aber ob ich mir das antue, da muss ich nochmal drüber nachdenken.
@Clödi reichen dir die 30%? Dann würde ich auch keinen Widerspruch einlegen. Du hast ja geschrieben, dass du den Steuervorteil nutzen möchtest. Insofern: gratuliere zu den 30!
Lieben Dank, @Snoopie2000 . Weißt du, ich hatte in all den Jahren meiner Erkrankung überhaupt keinen GdB, da ich ihn schlicht nicht beantragt habe. Aus der Sicht sind 30 ja mehr als nichts. Dennoch wurden zwei Sachen gar nicht berücksichtigt, da sie angeblich keinen GdB von 10 begründen und das empfinde ich als nicht gerechtfertigt. Eine andere Erkrankung, die mich seit Jahren kaum beeinträchtigt, wurde dagegen berücksichtigt. Daher überlege ich noch, ob Widerspruch oder nicht.
Nunja ... vermutlich war es entscheidend, das dem Bewerter beim Versorgungsamt deine Einschränkungen im Alltag nicht bekannt waren. Ich gehe davon aus, dass auch deine behandelnden Ärzte auf Anfrage der Behörde zwar Befunde und Untersuchungsergebnisse geliefert haben, über deine Alltagseinschränkungen sowohl körperlicher als auch psychischer und sozialer Art hat in den Unterlagen sehr wahrscheinlich nur wenig bis garnichts aussagekräftiges gestanden. Und allein darum geht es eigentlich! So kann sich ein Entscheider, der dich nicht kennt und nur nach Aktenlage beurteilen kann, natürlich keine realistische Einschätzung vornehmen. Leider hatte man dich im Vorfeld nicht gut beraten. Meiner Erfahrung nach kennen sich Ärzte mit den Prozeduren von GdB-Anträgen kaum bis garnicht aus und letztlich interessiert es Sie auch nicht. Warum auch, es ist nicht ihr Fachgebiet und macht nur lästige Arbeit. Unter Umständen meinen sie es sogar gut, erweisen einem aber mit ihren Berichten einen Bärendienst, weil die Berichte nicht zielführend formuliert sind und die wesentlichen Angaben fehlen. Das liegt vielleicht auch daran, dass Ärzte eher dazu neigen, mit ihren Behandlungserfolgen glänzen zu wollen und den Allgemeinzustand des Patienten dadurch unbewusst zu positiv oder garnicht darstellen. Bei ihnen geht es nunmal in erster Linie um Diagnosen und Therapien. Um bei der Feststellung eines GdB "erfolgreich" zu sein, muss man mitunter strategisch denken und sehr vorausschauend vorgehen. Das klingt ziemlich blöd, ist aber in sehr vielen Fällen leider so. LG Manoul
@Manoul Da gebe ich dir völlig recht. An Clödis Stelle würde ich Widerspruch einlegen und eine Aufstellung machen über die ganzen Beeinträchtigung und Probleme.
Den Fehler Wiederspruch einzulegen und zu klagen habe ich leider gemacht, und das Verfahren dauert inzwischen 5 Jahre und geht nicht voran, egal was ich auch versuche um es zu beschleunigen. Mit der Erfahrung würde ich die Frist von 6 Monaten abwarten und dann einen Änderungsantrag (Verschlimmerungsantrag) stellen, das soll oft viel erfolgversprechender sein. Eine gute Argumentation und übersichtliche Auflistung der Einschränkungen ist ja perse immer zielführend, denn nur darum geht es. LG Manoul
Ich kann nur noch mal schreiben, dass ich auch lediglich Diagnosen und Medikamente gelistet habe. Den Rest haben meine Ärzte erledigt. Vielleicht hatte ich jeweils Glück mit dem Sachbearbeiter, vielleicht auch Glück, dass mein Antrag übers Krankenhaus lief und auch die Ärzte für die Stellungnahme in Leitungsfunktion der jeweiligen KH-Abteilung sind, somit wissen, was man wie formulieren muss (es wurde mir auch so auch zugesagt), damit es zielführend ist und sich die Einschränkungen daraus ergeben. Von einer Klage würde ich auch abraten, wie Manoul schreibt, das dauert beim Sozialgericht meist Jahre. Bei Clödi (ich kenne ja teils die Hintergründe) könnte ein Widerspruch, am besten mit VDK, durchaus zielführend sein, wenn es im Verfahren zu einer Begutachtung kommt.