hallo,
ich möchte noch mal etwas zu euren anträgen allgemein schreiben:
keiner von euch bettelt!
oder will sich bereichern!
womit denn?
es ist und bleibt ein verbrieftes recht, bei entsprechenden
voraussetzungen, die schwerbehinderung zu beantragen.
das SGB IX regelt das im allgemeinen.
nur ist es bei einer vielfalt von anträgen nicht immer einfach
die richtige entscheidung zu treffen. auch die gutachter sind
nur "menschen". je mehr sie an unterlagen vor liegen haben,
um so besser können sie urteilen. damit sind im allgemeinen
-ärztliche befunde
-krh-berichte
-reha-berichte
-mrt/ct-befunde
-laborbefunde
-liste eurer aktuellen medikamente
(sofern diese nicht schon irgendwo genannt sind)
-eine sachliche aufstellung von euch, wie euch welche
erkrankung in welchem maße beeinträchtigt oder behindert.
hier noch ein hinweis
nach ablehnung des erst-, erhöhungsantrages, ggf. mit
widerspruch, solltet ihr nicht sofort wieder schnell einen neuen
antrag stellen.
bei ablehnung mit der möglichkeit auf widerspruch, habt ihr
4 wochen zeit zum widerspruch.
es ist ausreichend, wenn ihr kurz vor ablauf der frist einen
formlosen widerspruch stellt.
diesen sendet ihr dann am besten per einschreiben mit
rückschein und habt so die frist gewahrt.
somit habt ihr schon einmal zeit gewonnen, um ein termin
bei euren ärzten oder auch beim anwalt zu machen. wer eine
rechtschutzversicherung hat, kann diese hierfür gut nutzen.
wenn ihr keine möglichkeit habt, euch durch ein sozial-
verband vertreten zu lassen, sucht euch ggf.beim sozial-
gericht hilfe. dort bekommt ihr einen anwalt bei bedürftigkeit
gestellt. dieser ist kostenfrei. sie helfen euch ggf.bereits
beim schreiben des formlosen widerspruch.
ein fachanwalt für sozialrecht wäre hier der richtige ansprech-
partner für euch.
Beispiel
"hiermit stelle ich entsprechend ihres bescheides vom.........
formlos widerspruch zu ihrer entscheidung der
bsp: ablehnung meines erhöhungsantrages
bsp: teilweisen ablehnung etc.
gleichzeitig bitte ich um übersendung aller unterlagen in kopie,
die zu ihrer entscheidung geführt haben.
mit erhalt ihrer unterlagen möchte ich mich sowohl mit meinen
behandelnden arzt/ärzten noch einmal darüber verständigen
und/oder mich vom verband "XY"/oder Anwalt "XY" beraten
bzw. vertreten lassen.
dazu benötige ich zeit, die sie mir dafür gewähren /einräumen
möchten. sobald ich entsprechende begründungen vorlegen
kann, werde ich ihnen diese übersenden.
mit frdl.grüßen
.....
fordert vom landesamt alle unterlagen an, die
"zur entscheidungsfindung beigetragen haben"
das sind
-befunde eurer behandelnden ärzte, sofern euch diese nicht
vorliegen
- die bewertung des gutachters
- die entscheidungsgründe zur ablehnung
ihr seid gut beraten, wenn ihr hier rücksprache mit euren
behandelnden arzt/ärzten nehmt. auch um euch beraten
und /oder vertreten zu lassen.
aus erfahrung kann ich euch nur dazu raten.
bei ablehnung des widerspruch, in seiner endgültigen form,
solltet ihr erst einmal die entscheidung "sacken lassen"
übereilte schreiben machen das ganze nicht besser.
generell, habt ihr die möglichkeit einen neuantrag auf
erhöhung /bzw verschlimmerung zu stellen
(beides das gleiche)
hier solltet ihr mindestens 6 monate abwarten.
bevor ihr euch dann neu ans werk macht,um alle dinge
zusammen zutragen, die eurer meinung nach in diesen
antrag hineingehören, überlegt, was ihr bereits schon zu
erkannt bekommen habt. das solltet ihr auf keinen fall noch
einmal in den verschlimmerungsantrag einfließen lassen.
bitte nur das, was seit der letzten entscheidung neu
aufgetreten ist oder sich verschlimmert hat.
nutzt die zeit, um befunde etc.heranzuholen.sprecht noch
einmal mit euren arzt, wie er die derzeitige situation bei
euch einschätzt. viele von den ärzten arbeiten auch als
gutachter und haben hier sehr gute erfahrungen.
somit haben sie für euch viele wichtige tips und hinweise.
das solltet ihr nutzen.