SoVD legt Verfassungsklage gegen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten ein
nachtrag,
der sovd (sozialverband) legt weitere rechtsmittel ein.
zitat:
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) wird eine Verfassungsklage gegen die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten einlegen. "Der Beschluss des Bundessozialgerichts von Mitte August kann und wird nicht das letzte Wort sein", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Nach Auffassung des SoVD sind die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent bei Erwerbsminderungsrenten verfassungswidrig. Das Bundessozialgericht hatte die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner unter 60 Jahren am 14. August für rechtmäßig erklärt. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hatte sich in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen befaßt, darunter eine Klage, die der SoVD für ein Mitglied führt. Bei dem SoVD-Verfahren geht es um eine Witwenrente (Az.: B 5a R98/07 R). Die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner wurden 2001 eingeführt. Sie gelten auch für die Hinterbliebenen von Erwerbsminderungsrentnern, die vor dem 60. Lebensjahr versterben. Die Abschläge werden also auch von der Witwen- oder Waisenrente abgezogen. "Erwerbsminderungsrentner dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie wegen schwerwiegender Erkrankungen nicht mehr arbeiten können. Das gilt erst recht für ihre Hinterbliebenen," erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Da Verfassungsklage eingereicht wird, sollten eingelegte Rechtsmittel nicht zurückgenommen werden.
der vdk hüllt sich noch in schweigen...
beste grüße
laface