BSG-Urteil, wichtig für alle Frührentner unter 60 Jahren

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von uli, 4. Januar 2007.

  1. Mücke

    Mücke Guest

    hallo havin,
    sowas hat man mir bei der rv auch gesagt, dass diese noch nicht zahlt, bis der musterprozess abgeschlossen wäre und steht auch auf dem zettel den ich damals unterschrieben habe.

    geld habe ich noch nicht bekommen/gesehen wie auch immer, wobei es eh an die grundsicherung gehen würde
     
  2. Hypo

    Hypo NO-HYPO.....

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    hallo mamaela,

    ich habe ja neu eu-rente und rückwirkend ab 2006 und bei mir steht das auch mit den 3 jahren abschlag. nun würde mich schon interessieren ob das nun richtig ist oder falsch.:rolleyes:

    liebe grüße hypo
     
  3. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Hallo MÜCKE...

    was meinst du mit dem was du geschrieben hast:

    "geld habe ich noch nicht bekommen/gesehen wie auch immer, wobei es eh an die grundsicherung gehen würde"...

    ?????????????

    lieben gruß...

    havin...
     
  4. Mücke

    Mücke Guest

    hallo havin

    wenn ich die nachzahlung bekommen würde, müsste sie ans amt gehen, da ich von denen ja unterstützt werde, da meine rente zu klein ist, als dass ich davon leben könnte...

    oder was meinst du ??? ;)
     
  5. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Hu hu Hypo,

    tja genau das weiß ich auch nicht, da meine Rente ja auch erst seit diesem Jahr gezahlt wird und bei mir das auch noch drin steht. Ja ja, wenn es ums Geld geht, dann streiten sie sich über Jahre, aber wehe wir sollen mal was zurückzahlen:uhoh:

    LG Manu
     
  6. Havin

    Havin Neues Mitglied

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    Hallo Mücke...

    achso... ne... jetzt habe ich es verstanden... ja vermutlich wird man dann wohl an die jeweilige behörde zurückzahlen müssen, von welchem man den differenzbetrag zum lebensunterhalt gekriegt hat...

    vermute ich schon... wenn es soweit ist würde ich mich aber vorher nochmal schlau machen...

    lieben gruß...

    havin...
     
  7. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,
    gestern hat der 5. Senat des Bundessozialgerichtes entschieden, dass die Rentenkürzungen bei der Erwerbsminderungsrente der unter 60jährigen rechtmäßig ist.
    Wird wohl nichts mit einer Nachzahlung der gekürzten Beträge. Ehrlicherweise habe ich auch nicht damit gerechnet.:(

    Schönes Wochenende
     
  8. laface

    laface Mitglied

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    Deutschland
    hi chipsy,

    jo von diesem horror urteil habe ich gestern auch gelesen.

    ich finde es eine absolute sauerei.

    ich bin nicht aus spaß voll erwerbsgemindert. diese richter vom
    "sozialgericht" (eine frechheit das die sich so nennen dürfen) merken es echt nicht mehr.

    ich habe für diese kleine erbärmliche rente gearbeitet. daher steht mir diese meiner meinung die rente auch voll zu. man darf in diesem land vor dem 60zigsten lebensjahr nicht krank werden bzw. erwerbsunfähig. dann greifen gleich die tollen gesetze mit den kürzungen grgrgr. ich bin echt fassungslos.

    nicht genug, das ich neuerdings auch noch jedes jahr 700 € einkommensteuer nachzahlen muss (das erzählt einem vorher auch keiner). das ist mal eben 1 voller monat meiner rente.

    jo und meine frau verdient ja millionen oder wie? echt krass diese gerichte.
    ich könnte nur noch ausflippen. aber so schreibe ich lieber den frust nieder
    und gehe vielleicht nachher in den wald und schreie alles heraus.
    laut psychologen soll das etwas bringen ;)

    herzliche grüße
    laface


    hat jemand etwas von berufung gelesen oder wars das jetzt?
     
  9. Mücke

    Mücke Guest

    hallo chipsy,

    danke für die niederschmetternde auskunft.

    kann mich da laface nur anschließen.

    ich wäre auch mit einer erhöhung bestimmt nicht aus der grundsicherung rausgekommen, aber es ist doch ein anderes gefühl, ob es erarbeitetes geld oder eben zuschuss ist.


    @laface, soweit ich mich erinnere, erzählte der sachbearbeiter bei der rv mir, dass in das erste urteil widerspruch eingelegt wurde und man nun das endgültige ergebnis abwartetet...
    aber was dies nun heißt????

    vielleicht mal auf die seite der rv gehen...ich habe davon auch so gar nichts mitbekommen.
     
  10. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    Sachsen
    Eine "Verfassungsklage" gegen das Urteil soll möglich sein.

    Was ist eine Verfassungsklage?

    Na Hauptsache unsere Politiker müssen keine Rentenkürzungen hinnehmen
    :mad:
    Bei uns ist das nicht so tragisch!
     
  11. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Rheinland-Pfalz
  12. laface

    laface Mitglied

    Registriert seit:
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    Deutschland
    hi chipsy,

    danke für den link.

    zitat:

    Die Betroffenen, die nach unseren Empfehlungen einen Überprüfungsantrag gestellt oder einen Widerspruch eingelegt hatten und deren Verfahren ruhend gestellt wurden, sollten die Rechtsmittel solange noch nicht zurückziehen, bis die Entscheidung des VdK und der anderen Verbände endgültig feststeht.

    jetzt heißt es nochmals abwarten, ob die verbände dagegen rechtsmittel einlegen.

    im urteil wird wie so oft das eine mit dem anderen verglichen. man bezieht sich auf altersentner, die früher in rente gehen und abschläge bis zu 18% hinnehmen müssten etc. (oft bekommen diese aber auch vom arbeitgeber noch einen ausgleich naja egal...)
    und somit dann kann man bei rentnern wegen erwerbsminderung auch gleich zuschlagen. sind ja nur chronsich kranke, die eh keine ausgaben für arzneimittel etc haben tztztz...

    hab vom gericht her auch nix anderes erwartet.

    es wäre laut einem fernsehbericht der vor einiger zeit lief eh nicht zu einer nachzahlung gekommen. eher wäre die gesetzeslage geändert worden.
    man sprach von nachzahlungen in milliarden höhe. das kann sich hier keiner leisten ;)

    beste grüße
    laface
     
  13. laface

    laface Mitglied

    Registriert seit:
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    SoVD legt Verfassungsklage gegen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten ein

    nachtrag,

    der sovd (sozialverband) legt weitere rechtsmittel ein.

    zitat:

    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) wird eine Verfassungsklage gegen die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten einlegen. "Der Beschluss des Bundessozialgerichts von Mitte August kann und wird nicht das letzte Wort sein", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Nach Auffassung des SoVD sind die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent bei Erwerbsminderungsrenten verfassungswidrig. Das Bundessozialgericht hatte die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner unter 60 Jahren am 14. August für rechtmäßig erklärt. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hatte sich in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen befaßt, darunter eine Klage, die der SoVD für ein Mitglied führt. Bei dem SoVD-Verfahren geht es um eine Witwenrente (Az.: B 5a R98/07 R). Die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner wurden 2001 eingeführt. Sie gelten auch für die Hinterbliebenen von Erwerbsminderungsrentnern, die vor dem 60. Lebensjahr versterben. Die Abschläge werden also auch von der Witwen- oder Waisenrente abgezogen. "Erwerbsminderungsrentner dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie wegen schwerwiegender Erkrankungen nicht mehr arbeiten können. Das gilt erst recht für ihre Hinterbliebenen," erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Da Verfassungsklage eingereicht wird, sollten eingelegte Rechtsmittel nicht zurückgenommen werden.

    der vdk hüllt sich noch in schweigen...

    beste grüße
    laface
     
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