Akupunktur: ohne Einmalnadeln und nicht von einem/r Arzt/Ärztin durchgeführt: 4 Monate aussetzen.
Allergien: Ausschluss während der Akutphase.
Alter: Blut spenden können alle gesunden Frauen und Männer ab dem Alter von 18 Jahren. Wer noch nie Blut gespendet hat, sollte nicht älter als 60 Jahre sein.
Antibiotika: 4 Wochen nach Ende der Einnahme.
Auslandsaufenthalt: siehe Übersicht Tropen- bzw. Malariagebiete. Malaria: zeitlich begrenzter Ausschluss mit oder ohne Malariaprophylaxe für 6 Monate. Aufenthalt in anderen Endemiegebieten (Cholera, Typhus, Pest ...): Ausschluss für 6 Monate nach dem Heimkehren.
Großbritannien: Personen, die sich zwischen 1980 und 1996 insgesamt mehr als 6 Monate in Großbritannien aufgehalten haben bzw. sich dort einer Operation oder Transfusion unterzogehen haben, unterliegen einem permanenten Ausschluss.
Blutkomponenten oder -transfusion: 4 Monate nach Erhalt.
Cholesterin und/oder Triglyceride > 300 mg: Ausschluss.
Diabetes:
Typ 1: insulinpflichtig oder mit Tabletten eingestellt: Ausschluss.
Typ 2: nur mit Diät und regelmäßiger Kontrolle: spendetauglich.
Durchfall: nach Ereignis 4 Wochen.
Endoskopie: nach dem Ereignis 4 Monate.
Epilepsie: permanenter Ausschluss.
Fieberblase: ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Fieberblase 10 Tage aussetzen.
Frakturen: bei unkomplizierten Frakturen Ausschluss, solange ein Gips getragen wird und eine Woche nach der Abnahme.
Häufigkeit: Frauen und Männer können alle acht Wochen, Frauen vier- bis fünfmal jährlich, Männer sechsmal jährlich Blut spenden.
HIV-Infektion: permanenter Ausschluss.
Einmaliges HIV-Risiko-Verhalten: nach dem Ereignis 4 Monate.
Hepatitis: Personen, die Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-positiv sind oder waren, bzw. Personen mit infektiöser Hepatitis unklarer Genese (bei Verdacht) unterliegen einem permanenten Ausschluss.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen: z. B. Koronare Herzkrankheit, nach Infarkt: Ausschluss.
Hypertonie (Bluthochdruck):
gut eingestellt, trotz Medikamentation: spendetauglich
trotz Therapie oder unbehandelt bei Werten > 180/100: Ausschluss
Impfungen: siehe Übersicht Wartezeiten nach Impfungen.
Malaria: Personen, die an Malaria erkrankt waren oder sind oder in einem Malariagebiet geboren oder aufgewachsen sind, unterliegen einem permanenten Ausschluss (siehe auch Auslandsaufenthalte)
Kontakt zu sonstigen Infektionskrankheiten: (z. B. Kinderkrankheiten, Lungenentzündung, Grippe): entweder für die Dauer der Inkubationszeit oder bei Unbekanntheit der Krankheit 4 Wochen nach Exposition.
Krebsleiden im Anfangsstadium (carcinoma in situ, z. B. PAP IV): spendetauglich (bitte Befund mitbringen!).
Krebsleiden (maligne Erkrankungen): permanenter Ausschluss.
Medikamente: siehe Übersicht Medikamentenausschluss. Ausschlaggebend für den Ausschluss ist der Grund der Medikamenteneinnahme. Er kann einen permanenten oder zeitlich begrenzten Ausschluss bedeuten.
Neurodermitis: permanenter Ausschluss bei schwerer Form, hohem IGE-Spiegel.
Operationen:
Große Operationen: Im Rahmen eines chirurgischen Eingriffs oder einer schweren Verletzung (große Operation, Verbrennungen, lange Heilungsdauer, Vollnarkose allein ist kein Hinweis auf einen großen Eingriff) mit großem Blutverlust oder wenn die Person Blut- bzw. Blutkomponenten erhalten hat: 4 Monate aussetzen.
Kleine Operationen (kein Blutverlust, Spitalsaufenthalt weniger als eine Woche, keine Sepsis, komplikationslos) bzw. zahnärztliche Eingriffe: 1 Woche aussetzen.
Piercing, Ohrlochstechen: wenn außerhalb medizinischer Einrichtungen erfolgt: 4 Monate aussetzen.
Stillzeit: Auschluss während der Stillperiode.
Schwangerschaft: während und nach Beendigung der Schwangerschaft: 6 Monate aussetzen.
Suchtgiftmissbrauch: permanenter Ausschluss.
Tätowierung: 4 Monate aussetzen.
Verkühlung:
leichter Infekt (Temperatur < 38 °C, keine starke Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, keine Medikamente oder maximal schwach wirksame Analgetika oder Homöopatika, Dauer < 1 Woche): 2 Wochen.
hoch fieberhafter Infekt (Temperatur > 38 °C, stark beeinträchtigter Allgemeinzustand, Bedarf an stark wirksamen Analgetika oder Antibiotika): 4 Wochen.
Zahnbehandlung: je nach Schwere des Eingriffs 48 Stunden bis 4 Wochen aussetzen.
Zeckenbiss: Abklärung durch den/die Arzt/Ärztin.