abgelehnter Antrag auf Pflegeleistungen...

Liebe a anurju,
Glückwunsch, das ist dann doch gut gelaufen. Viel Erfolg bei der Suche!
Liebe Grüße B.one
 
Meine Mama hat Erhöhung Pflegegrad beantragt. Von bisher 2 auf 3. Natürlich kam vom med. Dienst eine Ablehnung. Nun heißt es Widerspruch.
Aber ganz ehrlich. Ich bin so einem Schreiben völlig überfordert. Wenn ich den Widerspruch unzureichend begründe, dann ist alles verloren.

Wenn deine Mama bereits am 1.1.2017 einen Pflegegrad hatte, genießt sie Bestandsschutz :) Das bedeutet, dass sie diesen Status ein Leben lang hat und dieser ihr nicht weggenommen werden kann (es sei denn, es würde GAR KEINE Pflegebedürftigkeit mehr bestehen, aber das ist ja illusorisch). Du kannst also ohne Angst vor Nachteilen in den Widerspruch gehen bzw. eine Erhöhung des Pflegegrades immer wieder neu beantragen, falls ihr mit dem Ergebnis nicht zufrieden seid. Es ist gar nichts verloren, das, was sie hat, behält sie auch - keine Sorge!
 
Hallo schnurrie,
und danke liebes mondbein.

du hast recht. ich habe das gar nicht wahrgenommen wegen dem
antrag auf erhöhung von Plegestufe 2 auf Pflegegrad 3


aufpassen , es gibt ab januar nur noch pflegegrade

geregelt ist folgendes bei vorhandener Pflegestufe bis 31.12.2016


"Neben neuen Antragstellern seit Januar 2017 wurden auch Pflegebedürftige
mit bisheriger Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1 zum 01.01.2017 automatisch
in den Pflegegrad 2 überführt, ohne erneut begutachtet zu werden.

du findest alles hier:
link https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/
Menschen, die 2016 bereits eine anerkannte Pflegestufe haben:

Wer im Jahr 2016 bereits eine anerkannte körperliche Pflegebedürftigkeit
(Stufe 1, 2 oder 3) und eine anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz
(sog. „Pflegestufe 0“) hatte, wird nicht erneut begutachtet.
Entsprechend der folgenden Pflegegrade Tabelle wurden anerkannte
Pflegestufen dann automatisch umgewandelt und der Pflegegrad bestimmt.

Pflegegrade berechnen: mit dem Pflegegradrechner kostenlos
Bei der Umwandlung einer Pflegestufe in einen Pflegegrad zum 01.01.2017
wurde niemand schlechter gestellt – dafür sorgte der sog. Bestandsschutz.
Die Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade erfolgte auf Basis eines
gesetzlich geregelten Systems, einer Pflegegrade-Tabelle, die neben der
vorhandenen Pflegestufe auch von der eingeschränkten Alltagskompetenz
abhängt. pflege.de hat einen Pflegegradrechner zur Umrechnung vorhandener
Pflegestufen in Pflegegrade entwickelt. Damit könenn Sie Ihre Pflegestufe
in Pflegegrad umwandeln und den Pflegegrad bestimmen.

Ihre Angaben
Welche Pflegestufe liegt derzeit vor?
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Pflegestufe 3 (Härtefall)

Variante 1 Wurde außerdem eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt? Nein

Das voraussichtliche Ergebnis* ist Pflegegrad 3.
​
Variante 2 Alltagskompetenz eingeschrenkt: ja

Das voraussichtliche Ergebnis* ist Pflegegrad 4.
​
Schnurrie,
du müsstest schnellstens ein widerspruch, gegen den entscheid stellen,
mit der begründung,
dass deine mama ein bestandsschutz hat!
d.h. eine prüfung auf erhöhung der pflegestufe war nicht notwendig.

hier wäre nur noch lt. bescheid festzustellen, ob sie eine eingeschrenkte
alterskompetenz hat.

beachte bitte die ablaufzeiten! meist hat man 4 wochen zeit für einen
solchen widerspruch.

liebe grüße vom saurier
 
Schnurrie,
du müsstest schnellstens ein widerspruch, gegen den entscheid stellen,
mit der begründung,
dass deine mama ein bestandsschutz hat!
d.h. eine prüfung auf erhöhung der pflegestufe war nicht notwendig.

hier wäre nur noch lt. bescheid festzustellen, ob sie eine eingeschrenkte
alterskompetenz hat.

Saurier, ich glaube, du verwechselst da gerade etwas! Die erneuten Begutachtungen durch die KK sind zwar zur Zeit ausgesetzt, aber Schnurrie hat ja selbst um eine solche wegen Erhöhung des Pflegegrades gebeten - das ist eine ganz andere Grundlage.
Widerspruch gegen den Bescheid sollte tatsächlich gestellt werden, aber mit der Begründung, dass das Ergebnis dem Pflegling nicht gerecht wird, dass tatsächlich eine höherer Pflegebedarf besteht als im Bescheid angegeben.
Die eingeschränkte Alltagskompetenz gibt es nicht mehr, sie geht in den Pflegegraden auf.

Alles Gute und beste Grüße aus dem weißen Westerwald :)
 
Huhu zusammen...

Meine Mama hat Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen... ich finde das sehr fair und bin erleichtert...
Jetzt werde ich mal auf die Suche nach einer pflegeaffinen Haushaltshilfe gehen... puuhhh...

Danke für die tollen Ratschläge und den prima Rückhalt.

Liebe Grüße von anurju

Super, das ist doch sehr erfreulich, jetzt könnt ihr Hilfe in Anspruch nehmen!

Wenn ich dir noch einen (meiner Meinung nach absolut super guten) Tipp geben darf: lies dich mal in das Thema "stundenweise Verhinderungspflege" ein, da sind noch etwa 200 Euro im Monat für dich möglich für deinen Fahrtkosten und Betreuung deiner Mutter. Leider wissen das so viele Leute nicht und die VHP wird deshalb kaum genutzt. Ich weiß das auch noch nicht lange und hab mich schon ganz schön geärgert! In der "Stiftung Warentest" Zeitschrift war letztes Jahr ein Riesenartikel über das neue Pflegestärkungsgesetz drin, den hab ich mir mal ausgiebig reingezogen und seitdem bin ich nicht nur schlauer, sondern fast erleuchtet, was die Pflege angeht :sunny::sun1: Die zusätzlichen Entlastungsleistungen von 125 Euro im Monat sind euch ja sicherlich bekannt, nicht wahr?
 
Die Verhinderungspflege wird in der Tat zu wenig genutzt. Bei meinem letzten Arbeitgeber (amb. Pflege) wurde stundenweise Verhinderungspflege als Leistung angeboten und wurde von unseren Patienten / Angehörigen viel genutzt.
Für pflegende Angehörige ist es schon eine Entlastung. Ich habe darüber bei jedem Beratungsgespräch informiert. Ich habe es auch nicht verstehen können, dass andere Pflegedienste das nicht genutzt haben.
 
Hallo Mondbein und B.one - das sind ja super Tipps - DANKE - werde ich mich gleich mal erkundigen...
Ich bleibe nämlich echt auf immensen Fahrtkosten sitzen - ist jeweils eine Strecke von 40km - und das hin und zurück mehrmals in der Woche - ich tanke und tanke und tanke...
Wie gut, dass es dieses Forum und so nette Menschen gibt, die einem immer weiterhelfen - DANKE auch nochmal an Sauri und Stine!
Liebe Grüße von anurju (die heute von Mama ganz schön strapaziert wurde - wofür die Arme ja nichts kann - trotzdem anstrengend...)
 
liebe anurju,
ich weiss, was du zur zeit durch machst. kenne das zu gut.
mache bitte eins:
mache nicht die erkrankung deiner mutter zur "chefsache für dich"
bedenke bitte wir haben als selbst erkrankte genug an der "backe",
was man in diesem moment gar nicht so sehen will. die folge ist,
dass man nicht sieht und bemerkt, wie sehr der körper hier ackern
muss. die folgen wären dann weder für dich noch für mama gut.

man denkt " ich muss doch helfen, wer sonst, ist doch meine mama"
aber, auch deine mutter wird irgendwann nicht mehr trennen können,
ob du oder aber jemand anderes derjenige ist, der sie betreut.

genau deshalb gibt es diese pflegegrade, mit den leistungen und es
gibt noch ergänzende leistungen.

nutzt vor allem die fin.mittel um bestimmte leistungen anzunehmen,
die dich vor allem entlasten können, wo du sicher gehen kannst,
dass mama kein "unfug" macht und trotzdem gut umsorgt ist.

werde dir noch eine pn schicken.

so für heute schlaf man gut
knuddel vom sauri
 
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