Hallo schnurrie,
und danke liebes mondbein.
du hast recht. ich habe das gar nicht wahrgenommen wegen dem
antrag auf erhöhung von Plegestufe 2 auf Pflegegrad 3
aufpassen , es gibt ab januar nur noch pflegegrade
geregelt ist folgendes bei vorhandener Pflegestufe bis 31.12.2016
"Neben neuen Antragstellern seit Januar 2017 wurden auch Pflegebedürftige
mit bisheriger
Pflegestufe 0 oder
Pflegestufe 1 zum 01.01.2017 automatisch
in den Pflegegrad 2 überführt, ohne erneut begutachtet zu werden.
du findest alles hier:
link https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/
Menschen, die 2016 bereits eine anerkannte Pflegestufe haben:
Wer im Jahr 2016 bereits eine anerkannte körperliche Pflegebedürftigkeit
(Stufe 1, 2 oder 3) und eine anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz
(sog. „Pflegestufe 0“) hatte, wird nicht erneut begutachtet.
Entsprechend der folgenden Pflegegrade Tabelle wurden anerkannte
Pflegestufen dann automatisch umgewandelt und der Pflegegrad bestimmt.
Pflegegrade berechnen: mit dem Pflegegradrechner kostenlos
Bei der Umwandlung einer Pflegestufe in einen Pflegegrad zum 01.01.2017
wurde niemand schlechter gestellt – dafür sorgte der sog.
Bestandsschutz.
Die Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade erfolgte auf Basis eines
gesetzlich geregelten Systems, einer Pflegegrade-Tabelle, die neben der
vorhandenen Pflegestufe auch von der eingeschränkten Alltagskompetenz
abhängt. pflege.de hat einen Pflegegradrechner zur Umrechnung vorhandener
Pflegestufen in Pflegegrade entwickelt. Damit könenn Sie Ihre Pflegestufe
in Pflegegrad umwandeln und den Pflegegrad bestimmen.
Ihre Angaben
Welche Pflegestufe liegt derzeit vor?
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Pflegestufe 3 (Härtefall)
Variante 1 Wurde außerdem eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt? Nein
Das voraussichtliche Ergebnis* ist Pflegegrad 3.
Variante 2 Alltagskompetenz eingeschrenkt: ja
Das voraussichtliche Ergebnis* ist Pflegegrad 4.
Schnurrie,
du müsstest schnellstens ein widerspruch, gegen den entscheid stellen,
mit der begründung, dass deine mama ein bestandsschutz hat!
d.h. eine prüfung auf erhöhung der pflegestufe war nicht notwendig.
hier wäre nur noch lt. bescheid festzustellen, ob sie eine eingeschrenkte
alterskompetenz hat.
beachte bitte die ablaufzeiten! meist hat man 4 wochen zeit für einen
solchen widerspruch.
liebe grüße vom saurier