Hallo,
mein Rheumatologe hat mir das mal so erklärt. Also die Röntgenbilder sind dein Eigentum. Also hast du auch das Recht sie zu besitzen. Es sei denn, die Bilder wurden auf Antrag des Arztes bei einem Röntgenarzt, also einer reinen Radiologischen Praxis gemacht. Dann ist der Arzt dafür...