Einstufung des ÄD der Bundesagentur für Arbeit
Guten Morgen zusammen,
da ich noch nicht weiß, wann ich zum scannen komme, hier die Informationen auf anderem Wege. Am Mittwoch wurde mir ja eröffnet, wie mich der
Ärztliche Dienst der
Bundesagentur für Arbeit einschätzt.
- Vermittlungs- und beratungsrelevante Gesundheitsstörungen:
- Eingeschränkte Belaastbarkeit des Bewegungs- und Stützapparates insbesondere eingeschränkte manuelle Belastbarkeit.
- Schmerzstörung.
- Blutgerinnungshemmende medikamentöse Behandlung.
- Folgende Tätigkeiten können verrichtet werden (positives Leistungsbild):
- vollschitig (tägl. 6 Std. und mehr)
- Maximale körüerliche Arbeitsschwere
- Körperhaltung
- überwiegend sitzend
- überwiegend gehen
- überwiegend stehend
- Ergänzende Beschreibung (insbesondere negatives Leistungsbild): Auszuschließen sind:
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.
- Zeitdruck
- Anhaltende Zwangshaltungen der Wirbelsäule.
- Häufiges Heben und Tragen ohne mechanische Hilfsmittel.
- Einseitige Körperhaltung ohne Gelegenheit zum Ausgleich.
- Häufiges einseitige oder kraftvolle Beanspruchung von Armen und Händen.
- Feinarbeiten.
- Nachtschicht.
- Absturzgefahr aus großer Höhe.
- Belastungen durch Nässe, Kälte, Zugluft oder Temperaturschwankungen.
- Hohe Verletzungsgefahr.
- Erhöhte Infektionsgefahr
- Sozialmedizinische Beurteilung:
24 jähriger Mann.
Nach den vorliegenden ärztlichen Unterlagen besteht eine erheblich eingeschränkte Belastbarkeit des Bewegungs- und Stützaparates infolge einer chronischen Gelenkserkrankung. Insbesondere besteht auch eine eingeschränkte Belastbarkeit und Gebrauchsfähigkeit beider Hände. Darüber hinaus hat sich eine chronische Schmerzstörung entwickelt mit Einnahme von Medikamenten die das Reaktionsvermögen beeinträchtigen. Darüber hinaus werden Medikamente benötigt, die die Blutgerinnung herabsetzten.
Vollschichtige Leistungsfähigkeit besteht für leichte Arbeiten ohne besondere oder besonders einseitige manuelle Belastungen mit den im negativen Leistungsbild beschriebenen Einschränkungen.
- Beantwortung der Zielfragen: Es liegt eine dauerhafte Leistungseinschränkung vor.
Dies ist die Einschätzung nach Aktenlage. Und in der Aktenlage besteht das Problem. Denn während jeder Reha und auch bei meinen behandelnden Ärzten habe ich mich bemüht, dass in den Unterlagen nichts steht, was ausschluss auf meine Arbeitsfähigkeit zulässt. Grund dafür war, dass ich nicht wollte, dass die Ausbildung vom Amt abgebrochen wird.
Nun hat es also wieder zugeschlagen: Wie man es macht, macht man es falsch. Oder eben
Murphy’s Law. Zudem ist es ein falscher Weg meiner Meinung nach, dass diese Beurteilung(en) von keinem Facharzt vorgenommen wird und das sie nur nach Aktenlage beurteilen.
Direkt hat die Sachbearbeiterin nur gesagt, dass es schwierig wird, einen Anstellung zu finden. Doch zwischen den Zeilen kann man manchmal ja auch das erfahren, was sie eigentlich meinen, arber nicht sagen dürfen.
Abwarten, was sie nun Mitte/Ende Januar bei einem neuen Termin beruflich vorschlagen. Bis dahin möge ich mich ja schonmal im
Berufenet umschauen, da der
IT-Systemelektroniker nicht mehr zutreffend wäre.
So schaut es aktuell aus... Wieder ist nichts geregelt... Bekomme zwar ALG weiter, doch ausziehen kann ich noch nicht, da Eltern eben Unterhaltspflichtig sind.
Hoffe ihr habt zum Jahresende bessere Erlebnisse!
Liebe Grüße
Tobias
P.S.: @Taty: Klappt heut mit dem telefonieren nicht. Bekomme meine Hände mal wieder schlecht hoch.
Den Herr H. habe ich in der "Wartezone" gesehen und da war er mir schon unsympatisch. Er hat wohl Urlaubsvertretung gemacht und während jener können die auch Termine rausschicken, weshalb da sein Name drauf stand. Kann wirklich froh sein, dass ich ihn nicht hatte.
Meine Schwester besorgt eine Adresse/Kontakt zu einem Gutachter. Mal schauen, wie er mich dann einschätzt.