Wieso keine 5 Euro mehr bei Medikamenten?

Sarah Lena

Neues Mitglied
Keine Beschwerde bin ja ganz froh darüber. :top:

Aber heute morgen hab ich mich schon recht gewundert:aeh:, dass die Apothekerin meine 5 Euro für die Meloxicam nicht angenommen hat. :nono:

Sonst mußte ich die immer brav :angel2:bezahlen. Der Arzt hat mir zwar eine neues Kreuz gemacht, aber doch nur das ich auf jedenfall von AL anstatt von Hexal die Medis bekomme.

Hat sich da wieder was geändert bei den Krankenkassen, oder war das ein Fehler von der netten Frau?

lg
Sarah:sun1:
 
Hallo sarah lene,

viele Kassen haben VERträge mit Pharmafirmen abgeschlossen. Deswegen kannst du oft auch nur das medikament einer bestimmten Firma bekommen. DAfür brauchst du in den meisten Fällen aber nichts zuzuzahlen.
 
Hallo sarah lene,

viele Kassen haben VERträge mit Pharmafirmen abgeschlossen. Deswegen kannst du oft auch nur das medikament einer bestimmten Firma bekommen. DAfür brauchst du in den meisten Fällen aber nichts zuzuzahlen.


Danke für die Antwort.
Aber bei mir haben die mit Hexal einen Vertrag abgeschlossen und da mußte ich auch immer die 5 Euro zahlen. AL also Aliud möchte mein Hausarzt.

Ich glaub die Arme hat bei mir einen Fehler gemacht, oder ich blick da bei diesem Gesundheitssystem einfach nicht durch.
 
Hallo Sarah Lena,

es gibt jetzt seit einiger Zeit Medikamente die von der Zuzahlung befreit sind.

Das zur Erklärung:

Wie Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt werden, ist durch Gesetz vorgegeben. Zuzahlungsbefreiungen sind möglich für Festbetrags-Arzneimittel. Ein Arzneimittel muss mindestens 30 % preisgünstiger als der Festbetrag sein. Weitere Voraussetzung ist, dass durch die Zuzahlungsbefreiung Einsparungen für die Beitragszahler erreicht werden. Der Preisvorteil von zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln muss deshalb zumindest so groß sein, wie die Zuzahlungen im Durchschnitt für die verschiedenen Packungsgrößen und Wirkstärken des jeweiligen Wirkstoffs, sodass den Beitragszahlern keine Mehrkosten entstehen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ist gesetzlich beauftragt, die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen. Der Verband veröffentlicht die aktuellen Zuzahlungsbefreiungsgrenzen regelmäßig auf seiner Internet-Seite.

Pharmazeutische Unternehmen entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie ihre Preise an die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen anpassen, damit Versicherte die Arzneimittel zuzahlungsfrei erhalten können. Viele Versicherte bevorzugen zuzahlungsfreie Arzneimittel, sodass für pharmazeutische Unternehmen ein Anreiz besteht, Arzneimittel nicht teurer als die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen anzubieten. Preismeldungen sind regelmäßig zum 1. und 15. eines Monats möglich. Zu diesen Stichtagen können Arzneimittel zuzahlungsfrei werden.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen veröffentlicht die Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel und aktualisiert diese regelmäßig. Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände veröffentlicht regelmäßig eine solche Liste.

Krankenkassen haben zusätzlich die Möglichkeit, die Zuzahlung für weitere Arzneimittel zu halbieren oder zu erlassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenkasse mit dem pharmazeutischen Unternehmen einen Rabattvertrag für das Arzneimittel geschlossen hat, durch den insgesamt Einsparungen für die Beitragszahler erreicht werden. Diese Möglichkeit wird von den Krankenkassen ergänzend genutzt.

Quelle:http://www.bmg.bund.de/cln_091/nn_1...ossar-Arzneimittel/Zuzahlungsbefreiungen.html
 
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