Zuzahlungen für die Schule absetzen?

Mimimami

Immer ein (B)Engel
So, jetzt habe ich eine neue Frage.

Kann man irgendwelche Zuzahlungen für die Schule bei der Steuer absetzen?

Z. B. Fahrkarten 29,50 Euro im Monat, Tastaturschulung 69,00 Euro, Workshop 20,00 Euro, Vertiefugung des Unterrichtsthemas (Fahrt nach Holzmaden) 30,00 Euro
und so geht es gerade weiter. Dann kommt demnächst noch Schulkleidung dazu. Und dass ist nur für einen. Da kommt übers Jahr ganz schön was zusammen.

Ab September kommt der Kleine auf das Gymnasium. Da geht es gerade weiter. Fahrkarte 35,50 Euro im M., Hausaufgabenbetreuung 25,00 Eur im M. Schulkleidung usw.
Wer da nicht schon knausern muss, der lernt es spätestens dann. :mad:

Hat da mal jemand Tipps oder einen Rat?
 
Hallo minimami,
erst mal "außer Konkurenz": Hausaufgabenbetreuung kann als "Kinderbetreuung" abgesetzt werden, Schulkleidung und zwingend vorgeschriebene Kosten als "Sonderausgaben" bzw. außergewöhnliche Belastungen.
Da aber in Deutschland alles in die richtige Spalte muss, würde ich mich, im Internet oder in Steuerratgebern (sowas hole ich mir aus der Leihbücherei) schlau machen.
Grüßle bärlusch
 
Hi Jörg,
muss das nicht heißen: oder Kinderfreibetrag???

Weil, beides bekommt man ja nicht.

Toll, und dann sagt die von der Leyen auch noch, dass man vom Kindergeld die Hälfte anlegen soll, für die spätere Rente der Kinder. :o

@bärlusch,
danke für deine Tipps. Da brauche ich doch bestimmt einen Nachweis von der Schule, was die alles so einfordern, oder? Dann muss ich ja nur die richtige Spalte finden.
 
Liebe Mimimami!

Genau diese Frage, habe ich letztes Jahr der Sachbearbeiterin im Finanzamt gestellt und dessen Antwort war , ein klares NEIN.
Dafür würde das Kindergeld gezahlt.
Hatte auch das versucht unter aussergewöhnliche Belastung zu verbuchen,da Junior eine Ganztagsschule besuchte und dort auch dann zu
Mittag gegessen hatte.
 
Matzi,
wie heißt es so schön, Deutschland soll Kinderfreundlich sein.:eek::eek:

Na Prima, was glauben die eigentlich, wie lange so ein Kindergeld reicht?????

Na egal, unsere Familienministerin hat ja auch 7 Kinder. (Und ein anderes Gehalt wie ich :mad:)
 
Hallo Mimimami,

hast Du mal versucht, über eine Steuersparer-CD oder so etwas ähnliches einzutippen....

Ich könnte mir vorstellen, dass z. B. die Schuluniform, die ja zwingend vorgeschrieben ist, dass Du da z. B. die Waschkosten abrechnen kannst..

Genauso Fahrtkosten etc... würde ich versuchen...

:D;): Rest per PN....

Viele Grüße
Colana
 
Für alle, die es auch interessiert, das habe ich gerade in einem der Links von colana gefunden:

Schulgeld ist in Höhe von 30 % des bezahlten Betrages (als Sonderausgabe) absetzbar, sofern sich das Kind in einer Ergänzungsschule oder Ersatzschule die durch die Länder anerkannt ist, untergebracht ist.
Schulgeld würde dann in der Steuererklärung "der Eltern" abgesetzt werden, da diese es zu bezahlen haben, bzw. für die Ausbildung (auch Schulausbildung) zuständig sind.
Ist Schulgeld bezahlt worden so stellt die Schule auf Anfrage eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt aus.

Alle weiteren Kosten (Büchergeld, Hefte Materialkosten, Fahrtkosten usw.) sind durch das Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten und nicht absetzbar.

Ausnahme:
"Du" hast eine abgeschlossene Erstausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium und befindest dich in einer Zweitausbildung.
Dann wären die oben genannten Kosten "Werbungskosten" und können unbegrenzt abgesetzt werden.

Bei Erstausbildung oder Erststudium Können die Kosten als "Sonderausgaben" bis zu 4.000 Euro abgesetzt werden.

Als Sonderausgaben wirken sich die Kosten "nur" aus wenn "Du" auch Einnahmen über die anzurechnenden Kosten gehabt hat.

Als Werbungskosten wirken sich die Ausgaben immer aus.
Auch wenn keine steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld usw.) vorlagen.
Du erreichst damit eventuell ein negatives G.d.E. (Gesamtbetrag der Einkünfte), welches Dir gutgeschrieben wird (Verlustvortrag oder Verlustrücktrag) bis Du steuerpflichtige Einnahmen erzielst.

Dafür ist natürlich eine ganz normale Steuererklärung einzureichen und an den entsprechenden Felldern ein kreuzchen zu setzen.

Wichtig ist immer alle Belege zu haben (es kibt keine Pauschalen). Wichtig auch für die Eltern, da durch den Nachweis der Werbungskosten die Einkommensgrenze für das Kindergeld (7.680 Euro), was das Kind verdienen darf herunter gerechnet werden kann.
Ansonsten kann hier eine Pauschale von 920,-- Euro angerechnet werden und die abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge (bei eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes) können abgezogen werden.

Na Prima, wenn ich dann noch die Schulmateralien dazu rechne, langt das Kindergeld im Leben nicht aus. :(
 
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