zuzahlung bei reha massnahmen?

hi bise,

ich denke, wir sind darüber ganz einfach verschiedener meinung. daher bringt's weiterdiskutieren nun wenig. ich möchte dazu nur sagen, dass es eine bewusst getroffene entscheidung des privatversicherten ist, eben diese privatversicherung mit einem bestimmten leistungsspektrum unter berücksichtung seiner zukunftspläne abzuschließen. dazu gehört die abschätzung möglicher finanzieller folgen bei krankheit oder auch bei partnerwechsel (heute ja nun absolut keine seltenheit) oder insbesondere auch kinderwunsch. das sind ja keine geheimnisse, sondern wird schon seit jahrzehnten von den div. verbraucherberatungen so publiziert. der pkv'ler schließt seinen vertrag absolut bewusst ab, kennt das leistungsspektrum vorher - und kennt v.a. auch dessen ausschlüsse/einschränkungen.

meiner meinung ist es der kern einer partnerschaft, dass man füreinander einsteht - und man dabei nicht nach "hälfte mir - hälfte dir" vorgeht. würde mir mein partner so kommen, wäre das definitiv der letzte tag gemeinsam gewesen.

gruß, chrischan


ps: bei der berechnung der belastungsgrenze wird das einkommen des partners doch gar nicht voll angerechnet. nach meinem bescheid werden da 4410,- vom gesamtbrutto für den lebenspartner abgezogen ....

uff, das haut mich glatt vom schlitten:
chrischan, es dreht sich nicht um meinen partner sondern darum, dass sich durch die wahl eines pvk versicherten partners die belastungsgrenze eines ges. kkversicherten erheblich nach oben verschieben kann. 4.410,- € abzug vom gesamteinkommen bedeuten 44,10 € zuzahlung, nix weiter. (1 % berechnung). das hat absolut nix mit "hälfte mir - hälfte dir" zu tun. wie zusammenlebende partner sich verständigen, ist deren angelegenheit!!!

wie ich mitgekriegt habe, ist in den vergangenen wochen wohl ein gesetz erlassen worden oder noch in vorbereitung, das darauf hinwirkt, dass frauen und männer in der ehe eigenverantwortlich sich finanziell abzusichern haben. die frau soll danach bestrebt sein, für ihren unterhalt nach scheidung bald möglichst selber sorgen zu können. das prinzip "einmal chefarztgattin - immer chefarztgattin" solle seine gültigkeit verlieren.

etwas anderes ist es allerdings, wenn du den standpunkt vertreten solltest, es solle endlich eine allgemeine "bürgerversicherung" eingeführt werden. dann würde es keine priv. versicherungen mehr geben.
ob das wirtschaftlich sinn macht, kann ich nicht beurteilen. viele praxen und kliniken (über)leben von finanz. leistungen der privaten versicherungen und den unterschiedlichen interessengruppen ihrer jeweiligen versicherten. allein mit den zahlungen der gesetzl. kken könnten sie nicht existieren oder ihre guten leistungen erbringen. gesetzl. versicherte profitieren somit von den privat versicherten. bricht dieses finanz. polster weg, müsste über die steuer ersatz geschaffen werden. dabei könnte es sich nur um eine allgemeine steuer handeln, so dass ein grossteil der bevölkerung noch mehr belastet wird.

dieser gleichheitsgrundsatz erinnert mich etwas an vergangene debatten über die ganztagsschulen. bei einer zeitungsrecherche stellte sich damals heraus, dass die befürworter ihre kids nicht auf diese schule schickten sondern das alte 3 gliedrige schulsystem weiterhin bevorzugten. schweift vom thema ab, weiss ich.

vielleicht habe ich meine bedenken etwas transparenter machen können. mischpartnerschaften sind nicht nur im kirchenrecht problematisch sondern jetzt wohl auch im gesundheitswesen. eigentlich schade.
nix für ungut,
gruss
bise
 
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