zuzahlung bei reha massnahmen?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 10. November 2007.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    4.653
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    bei Frau Antje
    uff, das haut mich glatt vom schlitten:
    chrischan, es dreht sich nicht um meinen partner sondern darum, dass sich durch die wahl eines pvk versicherten partners die belastungsgrenze eines ges. kkversicherten erheblich nach oben verschieben kann. 4.410,- € abzug vom gesamteinkommen bedeuten 44,10 € zuzahlung, nix weiter. (1 % berechnung). das hat absolut nix mit "hälfte mir - hälfte dir" zu tun. wie zusammenlebende partner sich verständigen, ist deren angelegenheit!!!

    wie ich mitgekriegt habe, ist in den vergangenen wochen wohl ein gesetz erlassen worden oder noch in vorbereitung, das darauf hinwirkt, dass frauen und männer in der ehe eigenverantwortlich sich finanziell abzusichern haben. die frau soll danach bestrebt sein, für ihren unterhalt nach scheidung bald möglichst selber sorgen zu können. das prinzip "einmal chefarztgattin - immer chefarztgattin" solle seine gültigkeit verlieren.

    etwas anderes ist es allerdings, wenn du den standpunkt vertreten solltest, es solle endlich eine allgemeine "bürgerversicherung" eingeführt werden. dann würde es keine priv. versicherungen mehr geben.
    ob das wirtschaftlich sinn macht, kann ich nicht beurteilen. viele praxen und kliniken (über)leben von finanz. leistungen der privaten versicherungen und den unterschiedlichen interessengruppen ihrer jeweiligen versicherten. allein mit den zahlungen der gesetzl. kken könnten sie nicht existieren oder ihre guten leistungen erbringen. gesetzl. versicherte profitieren somit von den privat versicherten. bricht dieses finanz. polster weg, müsste über die steuer ersatz geschaffen werden. dabei könnte es sich nur um eine allgemeine steuer handeln, so dass ein grossteil der bevölkerung noch mehr belastet wird.

    dieser gleichheitsgrundsatz erinnert mich etwas an vergangene debatten über die ganztagsschulen. bei einer zeitungsrecherche stellte sich damals heraus, dass die befürworter ihre kids nicht auf diese schule schickten sondern das alte 3 gliedrige schulsystem weiterhin bevorzugten. schweift vom thema ab, weiss ich.

    vielleicht habe ich meine bedenken etwas transparenter machen können. mischpartnerschaften sind nicht nur im kirchenrecht problematisch sondern jetzt wohl auch im gesundheitswesen. eigentlich schade.
    nix für ungut,
    gruss
    bise
     
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