Impfempfehlungen für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen
Große epidemiologische Untersuchungen zur Frage der Verträglichkeit und Wirksamkeit von Impfungen für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen liegen nicht vor. Die unten angegebenen Empfehlungen sind abgeleitet von den zahlreichen kleineren Studien mit relativ homogenem Ergebnis und den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut.
Gruppe 1: Prednisolon(äquivalent) < 20 mg*, Antimalaria-Mittel; Sulfasalazin, Gold-Präparate, Penicillamin
Gruppe 2: Prednisolon(äquivalent) > 20 mg*, Methotrexat, Leflunomid, Azathioprin, Cyclosporin A, Cyclophosphamid, Mycophenolat-Mofetil, TNFα-Blocker, Abatacept, Anakinra
Gruppe 3: Rituximab
Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen sollten insbesondere bei Patienten der Gruppen 2 und 3 vor Beginn und soweit wie möglich auch unter einer laufenden Therapie (ausgenommen Gruppe 3) komplettiert werden.
Eine Impfung mit Tot- und Toxoid-Impfstoffen ist auch unter laufender Therapie bei der Gruppe 1 und 2 als unbedenklich anzusehen. Die Rate der primären Impfversager war in einigen Untersuchungen erhöht. Bei positiver Impfantwort auf Tot- und Toxoid-Impfstoffe sind die erreichten Impftiter häufig niedriger als bei Gesunden aber meistens ausreichend.
Bei Patienten der Gruppe 3 ist während der monatelang anhaltenden B-Zell-Depletion nicht mit einer adäquaten Impfantwort zu rechnen.
Eine signifikante Verschlechterung der Grunderkrankung als Folge einer Impfung ist in der Regel nicht zu erwarten und in den vorliegenden Untersuchungen bisher nur in Einzelfällen beschrieben worden.
Zwischen Impfung und Beginn der Therapie sollten insbesondere bei Gruppe 2 und 3 vier Wochen liegen.
Bei Patienten der Gruppe 1 bestehen keine Bedenken gegen Lebendschutzimpfungen. Diese sind bei Patienten der Gruppen 2 und 3 i.d.R. kontraindiziert.
Alle Patienten der Gruppen 1 und 2 sollten einmal jährlich eine Influenza-, alle 3 Jahre eine Meningokokken- und alle 6 Jahre eine Pneumokokkenimpfung erhalten.
Antimalaria-Mittel und Sufasalazin können aufgrund ihrer antibakteriellen Potenz eine Lebendimpfung gegen Cholera und Typhus unwirksam machen.
Eine passive Immunisierung ist immer möglich.
Kontaktpersonen
Alle Personen mit engerem Kontakt zu einem Patienten der Gruppen 2 und 3, insbesondere Personen, die im gleichen Haushalt wohnen, sollten einen kompletten Impfschutz entsprechend der Empfehlungen der STIKO haben, um das Risiko einer Infektion des Patienten zu vermindern.
Bei Impfungen von Kontaktpersonen mit den Lebendimpfstoffen für Gelbfieber, Typhus und Cholera besteht das Risiko einer Übertragung der Erreger auf den immunsupprimierten Patienten. Ausnahme Lebendimpfung mit Varizella und MMR.
* Dosisabhängige Zuordnung entsprechend der American Academy of Pediatrics für Kinder > 10 Jahre. Für Erwachsene liegen keine spezifischen Empfehlungen vor
Dr. Claas Fendler, (Rheumazentrum Ruhrgebiet, Herne) und die Projektgruppe Diagnose und Therapierichtlinien, 19.11.2008
Quelle:
http://dgrh.de/impfempfehlung.html