Der Arzt hat mir erklärt, dass das jetzt Gesetz ist:
HLA Test
"Was ist neu?
Wie im Deutschen Ärzteblatt vom 29.01.2010 veröffentlicht, ist der Hauptteil des am 31. Juli 2009 vom Bundestag
beschlossenen Gendiagnostikgesetzes am 01. Februar 2010 in Kraft getreten.
Für Sie als behandelnde Ärzte und uns als medizinisches Labor bedeutet dies:
Nur nach Aufklärung des Patienten und mit dessen Einwilligung dürfen…
• Proben für genetische Untersuchungen entnommen,
• genetische Untersuchungen im Labor beauftragt,
• Ergebnisse von genetischen Untersuchungen archiviert und
• Proben für genetische Untersuchungen aufbewahrt werden.
Bitte beachten Sie, dass auch Parameter wie das HLA B27, die als molekularbiologische Untersuchung längst „Routine-
Parameter“ geworden sind, ebenfalls unter die Neuregelung fallen."
LG Birgit