Das stimmt so nicht:
Beim Arbeitsamt gilt: wer mindestens 3 Stunden arbeiten kann, ist arbeitsfähig.
ABER:
Bei der Rentenversicherung gilt: wer mindestens 6 Stunden arbeiten kann, bekommt keine EU-Rente. Wer 3 bis 6 Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe EU-Rente und wer unter 3 Stunden arbeiten kann, bekommt die volle EU-Rente.
Beim Arbeitsamt gilt: wer mindestens 3 Stunden arbeiten kann, ist arbeitsfähig.
ABER:
Bei der Rentenversicherung gilt: wer mindestens 6 Stunden arbeiten kann, bekommt keine EU-Rente. Wer 3 bis 6 Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe EU-Rente und wer unter 3 Stunden arbeiten kann, bekommt die volle EU-Rente.
