Hallo...
da ich seit einigen Jahren in der Hospizszene tätig bin und Vorträge und Beratungen zum Thema Patientenverfügung mache, möchte ich hier gern ein paar Tipps geben.
Wer eine PV schreibt, sollte möglichst auf die vorgefertigten Formulare verzichten, sondern so viel wie möglich selbst formulieren. Aus der PV sollte deutlich die Lebenseinstellung und die eigenen Wertvorstellungen hervorgehen.
Es nützt nichts, wenn die PV beim Testament liegt, denn das kommt ja erst zum Tragen, wenn man gestorben ist. Besser ist, die PV einer vertrauenswürdigen Person zu geben, die die PV aus der Schublade holt, wenn der Fall eingetreten ist. Gut ist auch eine Hinweiskarte (ähnlich dem Organspenderausweis), die in der Brieftasche mitgeführt wird, die darauf hinweist, dass eine PV vorhanden ist und wer benachrichtigt werden soll.
Die PV allein nützt nicht viel, es muss auch eine Person da sein, die die Interessen des Patienten durchsetzen kann. Das ist nicht der Ehepartner (wie viele immer glauben).
Zur PV sollte auch eine Gesundheitsvollmacht ausgestellt werden. Darin wird eine Person bevollmächtigt, Entscheidungen über die Gesundheitssorge zu treffen, wenn der Patient dies nicht mehr selbst kann.
Wenn man niemanden hat, dem man soweit vertraut, kann man auch eine Betreuungsverfügung ausstellen. Darin benennt man eine Person, die vom Gericht als Betreuer(in) eingesetzt wird, wenn eine Betreuung notwendig werden sollte. So kann man vermeiden, dass eine fremde Person oder jemand den man nicht als Betreuer haben möchte, als Betreuer eingesetzt wird.
Das waren nur auf die Schnelle, die Punkte zum Thema PV, die mir gerade eingefallen sind.
Eines fällt mir noch ein, eine PV ist nicht das Allheilmittel. Obwohl viele Ärzte das Vorhandensein einer PV absolut begrüßen, gibt es auch in der Ärzteschaft nach wie vor Kritiker. Und kein Arzt stellt aufgrund einer PV die lebenserhaltenden Maßnahmen ein. Die PV kann für den behandelnden Arzt immer nur eine Entscheidungshilfe sein.
Herzliche Grüße
Sarasvati