Was verordnungsfähig und damit die GKV zu erstatten hat, gibt m.E. der g-ba vor. Es wird tatsächlich unterschieden, ob es verschreibungsfrei ist oder nicht bzw. ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
Hier geb ich mal den Text ein:
"Nach Arzneimittel-Richtlinie, Anlage 1, Punkt 11 sind verschreibungsfreie Vitamin-D-Präparate (400 – 1000 IE) zu Lasten der GKV (Kassenrezept!) verordnungsfähig:
- zur Behandlung der manifesten Osteoporose (Brüche ohne Trauma!),
- bei hochdosierter Steroidtherapie, mind. 7,5 mg Prednisolonäquivalent für voraussichtlich mindestens sechs Monate,
- bei Bisphosphonattherapie entsprechend der Fachinformation.
Die Verordnung von verschreibungspflichtigen Vitamin-D-Präparaten (z. B. Dekristol 20.000) ist hingegen im Rahmen der Zulassung zur Therapie eines nachgewiesenen Mangels auf einem Kassenrezept möglich. Die Zulassung von Dekristol 20.000 lautet: „zur einmaligen Anwendung bei der Anfangsbehandlung von Vitamin D-Mangelzuständen“.
Wenn kein Mangel vorliegt, Dekristol also deswegen nicht infrage kommt, aber Cortison in der genannten Höhe und Zeit genommen wird oder eine der anderen o.g. Voraussetzungen vorliegt, ist Vit. D3 erstattungsfähig.
Ich bekomme Dekristol 20.000 seit Jahren vom Arzt verschrieben und von der Beihilfestelle sowie der KK erstattet. Ob ich seinerzeit einen Mangel hatte, weiß ich ehrlicherweise nicht mehr. Nehme es alle 14 Tage. Aber ich nehme auch seit Jahren >7,5 mg Cortison.
Vit. D3 soll dem Knochenabbau entgegenwirken.
Bleibt (knochen)gesund wünscht
Rogi