Vitamin D3 zahlt die KK lt. Beschluß des g-ba bei denjenigen, die tgl. 7,5 mg Cortison mind. 6 Monate einnehmen. https://www.kvbb.de/praxis/verordnungen/ansicht-news/article/dekristol-20000-und-co-was-bezahlt-die-gkv/507/
@Rogi, das verhält sich dann ungefähr so wie bei der Verordnung von Folsäure. Es lohnt sich nur, wenn man von der Zuzahlung befreit ist. Ansonsten zahlt man 5,97€ für 100 Stk. Vigantolvit 1000iE im Internet. Und mit Rezept zahlt man 5€ Zuzahlung. Da fährt man dann für 97 Cent zum Arzt und zahlt noch Parkgebühr oder Busticket obendrauf.
Na ja, Dekristol 20.000 kostet die 50er Packung knapp 38€ in der online Apo, da lohnt es schon, auch bei 5€ Zuzahlung. Meine Beihilfestelle (70%) übernimmt es, die PKV hats abgelehnt, obwohl bei mir eine Indikation (auch ohne Cortison) vorliegt.
Diese Neuregelung dreht sich aber um die verschreibungsfreien Präparate. Dekristol ist ja verschreibungspflichtig und wieder anderen Regelungen unterworfen. Soviel ich weiß, muss da ein Mangel an Vitamin D vorliegen. Mir wurde es zumindest nicht mehr verschrieben, seitdem der Mangel behoben war.
Sorry, Clödi, dass verschreibungsfrei habe ich überlesen. Ich bekomme das, obwohl inzwischen kein Mangel mehr vorliegt, verschrieben. Aber du hast recht, bei der GKV ist das dann wohl nicht möglich.
Piri, das macht, glaube ich, jeder Arzt wie er will. Mein Hausarzt hält sich strikt an die Vorgabe, da er keine Lust auf Regresszahlungen hat. Also bezahle ich Vigantolvit 2000iE immer schön selber.
Was verordnungsfähig und damit die GKV zu erstatten hat, gibt m.E. der g-ba vor. Es wird tatsächlich unterschieden, ob es verschreibungsfrei ist oder nicht bzw. ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Hier geb ich mal den Text ein: "Nach Arzneimittel-Richtlinie, Anlage 1, Punkt 11 sind verschreibungsfreie Vitamin-D-Präparate (400 – 1000 IE) zu Lasten der GKV (Kassenrezept!) verordnungsfähig: - zur Behandlung der manifesten Osteoporose (Brüche ohne Trauma!), - bei hochdosierter Steroidtherapie, mind. 7,5 mg Prednisolonäquivalent für voraussichtlich mindestens sechs Monate, - bei Bisphosphonattherapie entsprechend der Fachinformation. Die Verordnung von verschreibungspflichtigen Vitamin-D-Präparaten (z. B. Dekristol 20.000) ist hingegen im Rahmen der Zulassung zur Therapie eines nachgewiesenen Mangels auf einem Kassenrezept möglich. Die Zulassung von Dekristol 20.000 lautet: „zur einmaligen Anwendung bei der Anfangsbehandlung von Vitamin D-Mangelzuständen“. Wenn kein Mangel vorliegt, Dekristol also deswegen nicht infrage kommt, aber Cortison in der genannten Höhe und Zeit genommen wird oder eine der anderen o.g. Voraussetzungen vorliegt, ist Vit. D3 erstattungsfähig. Ich bekomme Dekristol 20.000 seit Jahren vom Arzt verschrieben und von der Beihilfestelle sowie der KK erstattet. Ob ich seinerzeit einen Mangel hatte, weiß ich ehrlicherweise nicht mehr. Nehme es alle 14 Tage. Aber ich nehme auch seit Jahren >7,5 mg Cortison. Vit. D3 soll dem Knochenabbau entgegenwirken. Bleibt (knochen)gesund wünscht Rogi
So ist es Rogi. In der sogenannten OTC-Ausnahmeliste (Anlage I Abschnitt F Arzneimittelrichtlinie) sind Mittel aufgelistet, die nicht verschreibungspflichtig sind und unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden können. Der Passus zu Vit. D ist dort seit einigen Jahren enthalten. Der Link zur Liste: https://www.g-ba.de/downloads/83-691-725/AM-RL-I-OTC-2022-05-04.pdf Und hier der Link zu den weiteren Anlagen der Arzneimittelrichtlinie: https://www.g-ba.de/richtlinien/3/ Zurück zum Vit.D, ich bekomme seit Jahren vom Nephrologen Dekristol 20.000 IE verordnet. Der Mangel ist zwar behoben, jedoch gibt es noch Gründe für die Verordnung.
Ich hatte Dekristol die ersten beiden Male auf Kassenrezept bekommen und jetzt nur noch auf Privat. Ist aber noch akzeptabel da ich fast ein Jahr mit 50 Stck.hinkomme. Ich habe Morbus Bechterew und Osteopenie (die Vorstufe zur Osteoporose) bekomme allerdings kein Cortison.