hallo alle zusammen,
in der Vergangenheit erlebte ich wiederholt, dass Berichte und Untersuchungsergebnisse aus Krankenakten einfach verschwanden, ohne, dass eine angemessene Zeit der Aufbewahrpflicht dafür abgelaufen war. Untersuchungen oder Operationen haben dann schlichtweg gar nicht stattgefunden oder ein Patient dieses Namens war, lt Aussage, nicht in jener Klinik behandelt worden.
Erst als mir ein Assistenzarzt einmal in einer Klinik Einblick in die Akte gewährte, habe ich das festgestellt. Was da drinstand war mehr als dürftig und auf Nachfrage hieß es, dass die Akte vollständig sei. Das hat mich sehr verunsichert.
Die Unterlagen sollten ja immer dort abrufbar sein, wo die Untersuchungen und Behandlungen stattfanden. Wer sich um seine Gesundheit, um Reha, Rente; Kurantrag, GdB etc. bemüht, muss schließlich darauf vertrauen, dass seine Krankenunterlagen vollständig abgelegt und eingesehen werden können.
Ab sofort möchte ich meine Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, Arztbriefe oder sonstige Nachweise lieber selbst aufbewahren. Dabei stieß ich nun aber auf Widerstand.
Frage: Dürfen allgemein Röntgenbilder, Testergebnisse, Arzt- und Untersuchungsberichte oder Kopien davon, den Patienten, wirklich nicht zur Aufbewahrung ausgehändigt werden?
in der Vergangenheit erlebte ich wiederholt, dass Berichte und Untersuchungsergebnisse aus Krankenakten einfach verschwanden, ohne, dass eine angemessene Zeit der Aufbewahrpflicht dafür abgelaufen war. Untersuchungen oder Operationen haben dann schlichtweg gar nicht stattgefunden oder ein Patient dieses Namens war, lt Aussage, nicht in jener Klinik behandelt worden.
Erst als mir ein Assistenzarzt einmal in einer Klinik Einblick in die Akte gewährte, habe ich das festgestellt. Was da drinstand war mehr als dürftig und auf Nachfrage hieß es, dass die Akte vollständig sei. Das hat mich sehr verunsichert.
Die Unterlagen sollten ja immer dort abrufbar sein, wo die Untersuchungen und Behandlungen stattfanden. Wer sich um seine Gesundheit, um Reha, Rente; Kurantrag, GdB etc. bemüht, muss schließlich darauf vertrauen, dass seine Krankenunterlagen vollständig abgelegt und eingesehen werden können.
Ab sofort möchte ich meine Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, Arztbriefe oder sonstige Nachweise lieber selbst aufbewahren. Dabei stieß ich nun aber auf Widerstand.
Frage: Dürfen allgemein Röntgenbilder, Testergebnisse, Arzt- und Untersuchungsberichte oder Kopien davon, den Patienten, wirklich nicht zur Aufbewahrung ausgehändigt werden?