Verantwortung für Krankenakten

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sanchen, 27. April 2007.

  1. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    13. April 2007
    Beiträge:
    265
    Ort:
    BW
    hallo alle zusammen,


    in der Vergangenheit erlebte ich wiederholt, dass Berichte und Untersuchungsergebnisse aus Krankenakten einfach verschwanden, ohne, dass eine angemessene Zeit der Aufbewahrpflicht dafür abgelaufen war. Untersuchungen oder Operationen haben dann schlichtweg gar nicht stattgefunden oder ein Patient dieses Namens war, lt Aussage, nicht in jener Klinik behandelt worden.
    Erst als mir ein Assistenzarzt einmal in einer Klinik Einblick in die Akte gewährte, habe ich das festgestellt. Was da drinstand war mehr als dürftig und auf Nachfrage hieß es, dass die Akte vollständig sei. Das hat mich sehr verunsichert.

    Die Unterlagen sollten ja immer dort abrufbar sein, wo die Untersuchungen und Behandlungen stattfanden. Wer sich um seine Gesundheit, um Reha, Rente; Kurantrag, GdB etc. bemüht, muss schließlich darauf vertrauen, dass seine Krankenunterlagen vollständig abgelegt und eingesehen werden können.
    Ab sofort möchte ich meine Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, Arztbriefe oder sonstige Nachweise lieber selbst aufbewahren. Dabei stieß ich nun aber auf Widerstand.


    Frage: Dürfen allgemein Röntgenbilder, Testergebnisse, Arzt- und Untersuchungsberichte oder Kopien davon, den Patienten, wirklich nicht zur Aufbewahrung ausgehändigt werden?
     
  2. Rosarot

    Rosarot trägt keine Brille ... ;)

    Registriert seit:
    18. März 2006
    Beiträge:
    1.296
    Ort:
    Saarland in der Landeshauptstadt
    Kann ich mir nicht vorstellen. Was ich mir aber gut vorstellen kann, ist, dass Ärzte bzw. das dort beschäftigte Personal keine Lust darauf haben, mit einzelnen Patienten rumzustreiten, ob das Aufgezeichnete auch in Ordnung ist ...

    Ich lasse mir möglichst alles faxen (dann entstehen kaum Kosten) und denke, man muss auf jeden Fall eine Aufwandsentschädigung für Kopien/Ausdrucke anbieten. Röntgenbilder von Ärzten, mit denen ich nichts mehr am Hut habe, habe ich in meinem Besitz (angefordert beim letzten Besuch).

    Schööönen Tag
    Rosarot
     
  3. butterli

    butterli Mitglied

    Registriert seit:
    24. November 2006
    Beiträge:
    650
    Ort:
    bei Leipzig
    Hallo Sanchen:) Bekomme von meiner HÄtin immer alle Befunde entweder eine Kopie oder wie letztens streikte ihr kopierer da hab ich sogar das Orginal mitbekommen um diese zu kopieren mach dies gleich immer 2x für meinen Schmerzterapeuten mit.Mrts und Ct bekomme ich als CD mit da die Radiologische Klinik wo ich hin geh dies einen immer aushändigt und diese auch noch speichern tut für 2 Jahre falls ich zu einen Arzt muß kann ich dann immer die CDs mitnehmen hab mitlerweile eine Akte bei mir zuhause wo nur Befunde und CDs drin sind damit ich sie immer griffbereit hab. Frag einfach an ob Sie Dir eine Kopie machen manchmal verlangen die auch kopiergeld was aber selten ist aber dann hast Du immer was in den Händen. Wünsch Dir ein schöes Wochenende Tschau sagt Butterli:)
     
  4. berti

    berti Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. April 2004
    Beiträge:
    960
    Ort:
    MK-Kreisstadt (Sauerland, NRW)
    Ich habe jetzt im Rahmen meiner Versorgungsamtsangelegenheit erfahren, dass Berichte in Krankenhäusern nur 3 Jahre aufgehoben werden müssen. Damit garnicht erst recherchiert wird, hat man in meinem Bericht das Datum des Unfalls einfach 5! Jahre zurückdatiert. Der Unfall ist aber gerade mal vor einem Jahr geschehen.
    Aus diesen Gründen habe ich zuhause meine eigene Krankenakte. Ich lasse mir alles Kopieren. Arztbriefe, Protokolle, einfach alles. Bis jetzt bin ich damit sehr gut gefahren. Es hat sich auch noch nie jemand quergestellt und wollte mir die Akten nicht aushändigen. So konnte ich auch nachweisen, dass das Datum nicht stimmt und die Akten noch im Archiv liegen.
     
  5. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    13. April 2007
    Beiträge:
    265
    Ort:
    BW
    Danke für eure Antworten

    Jetzt weiß ich wenigstens, dass es Ärzten nicht generell verboten sein kann, Patienten ihre Unterlagen zu überlassen.



    Müssen Untersuchungsunterlagen wirklich nur 2 oder 3 Jahre aufbewahrt werden? Ich dachte mindestens 20? Oder gibt es da vielleicht gar keine einheitlich verbindliche Regelung? Ist das, je nach Untersuchung, in Praxen oder Kliniken unterschiedlich?

    Mich hat das meine Rente gekostet, weil ich nicht mehr nachweisen konnte, dass ich während der Kündigung meiner Arbeitsstelle noch krank war. Jetzt müsste ich erst wieder mindestens ein Jahr arbeiten, um wieder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen zu können. Ich kann aber, wegen der Krankheit nicht mehr so viel arbeiten, dass es für eine sozialversicherte Beschäftigung reicht. Das wars dann wohl.

    Nun werde ich mich gut um meine Unterlagen der Gegenwart und Zukunft bemühen und hoffen, dass mir nicht noch mehr Nachteile entstehen.

    Lg Sanchen
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden