michellehh
Neues Mitglied
Hallo liebes Forum,
leider bin ich gerade etwas ratlos und würde mich über einige Tipps freuen:
Im Jahr 2005 habe über einen Feststellungsbescheid einen GdB von 20 erhalten.
Nach Widerspruch und Co habe 2007 einen Teilhilfebescheid von 30 bekommen.
(dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit)
Diesen habe ich wohl überwiegend aufgrund einer Versteifungs-OP im Lendenwirbelsäulenbereich bekommen.
Unter anderem habe ich auch seit ca. 10 Jahren:
Undifferenzierte Kollagenose mit Reynaud-Phänomen, Sicca-Symptomatik, CENP-B-AK positiv, ANA positiv
Weiterhin haben ich noch:
- Prolaps der HWS
- Migräne
- Kalte Knoten der Schilddrüse
Für die Kollagenose nehme ich Quensyl.
Meine Hausärztin hat letztes Jahr ihre Praxis aufgegeben und nun habe ich eine neue.
Aufgrund der Kollagenose habe ich nun im Oktober 2016 einen Verschlimmerungsantrag gestellt:
"Antrag nach dem SGB IX Rehalbilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Schwerbehindertenrecht.
Angekreuzt: auf Feststellung eines höheren Grades der Beinderung.
Habe den Antrag noch vom VDK durchsehen und dann einreichen lassen.
Der Antrag wurde nun abgelehnt, der VDK meinte ich hätte ein falsches Kreuz bei "Liegen hierzu unterlagen beim Hausarzt vor". Ich hatte im Anschreiben zu dem Antrag aber extra darauf verwiesen, dass der Arzt ganz neu ist.
Bescheid:
Nun habe ich mir angesehen, was meine Hausärztin geschrieben hat, das war aber nicht viel und meine Rheumatologin haben sie erst gar nicht befragt
Auch im Bereich des Rückens habe ich mehr Beschwerden (LWS + HWS), Bewegungseinschränkungen und Verschleißerscheinungen. Leider habe ich derzeit keine Ärzte die mich so richtig gut in diesen Dingen unterstützen.
Nun stelle ich mir folgende Fragen:
1) Soll ich nun Widerspruch einlegen oder besser in einigen Monaten einen neuen Antrag stellen?
2) Wann könnte ich einen neuen Antrag stellen (ohne Widerspruch)?
3) Wenn ich Widerspruch einlege, hat das für mich Nachteile z.B. das ich bei Ablehnung erst wieder in etlichen Jahren einen Antrag stellen darf?
4) Wie sollte ich den Widerspruch begründen, was sollte im Mittelpunkt stehen?
leider bin ich gerade etwas ratlos und würde mich über einige Tipps freuen:
Im Jahr 2005 habe über einen Feststellungsbescheid einen GdB von 20 erhalten.
Nach Widerspruch und Co habe 2007 einen Teilhilfebescheid von 30 bekommen.
(dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit)
Diesen habe ich wohl überwiegend aufgrund einer Versteifungs-OP im Lendenwirbelsäulenbereich bekommen.
Unter anderem habe ich auch seit ca. 10 Jahren:
Undifferenzierte Kollagenose mit Reynaud-Phänomen, Sicca-Symptomatik, CENP-B-AK positiv, ANA positiv
Weiterhin haben ich noch:
- Prolaps der HWS
- Migräne
- Kalte Knoten der Schilddrüse
Für die Kollagenose nehme ich Quensyl.
Meine Hausärztin hat letztes Jahr ihre Praxis aufgegeben und nun habe ich eine neue.
Aufgrund der Kollagenose habe ich nun im Oktober 2016 einen Verschlimmerungsantrag gestellt:
"Antrag nach dem SGB IX Rehalbilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Schwerbehindertenrecht.
Angekreuzt: auf Feststellung eines höheren Grades der Beinderung.
Habe den Antrag noch vom VDK durchsehen und dann einreichen lassen.
Der Antrag wurde nun abgelehnt, der VDK meinte ich hätte ein falsches Kreuz bei "Liegen hierzu unterlagen beim Hausarzt vor". Ich hatte im Anschreiben zu dem Antrag aber extra darauf verwiesen, dass der Arzt ganz neu ist.
Bescheid:
"Entscheidung: Dem Antrag auf Neufeststellung kann nicht entsprochen werden.
Begründung: Die Prüfung Ihres Erhöhungsantrages hat ergeben, dass keine wesentliche Änderung in Ihrem Gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten ist, die eine Erhöhung des GdB rechtfertigt.
Art und Ausmaß der erhobenen Befunde rechfertigen gegenwärtig keinen höheren GdB.
Die folgende zusätzliche Funktionsbeeinträchtigung wirkt sich auf den Gesamt GdB nicht erhöhend aus:
1. Astma bronchiale (Einzel-GdB: 10)
Die daneben bestehenden Gesundheitsstörungen erreichen jeweils keinen Einzel-GdB und sind für die Bildung des Gesamt GdB ohne Bedeutung:
...
Undefferenzierte Kollagenose
Die Entscheidung stützt sich auf eine gutachterliche Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes, der die Auswertung aktueller medizinischer Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte zugrunde liegt. "
Begründung: Die Prüfung Ihres Erhöhungsantrages hat ergeben, dass keine wesentliche Änderung in Ihrem Gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten ist, die eine Erhöhung des GdB rechtfertigt.
Art und Ausmaß der erhobenen Befunde rechfertigen gegenwärtig keinen höheren GdB.
Die folgende zusätzliche Funktionsbeeinträchtigung wirkt sich auf den Gesamt GdB nicht erhöhend aus:
1. Astma bronchiale (Einzel-GdB: 10)
Die daneben bestehenden Gesundheitsstörungen erreichen jeweils keinen Einzel-GdB und sind für die Bildung des Gesamt GdB ohne Bedeutung:
...
Undefferenzierte Kollagenose
Die Entscheidung stützt sich auf eine gutachterliche Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes, der die Auswertung aktueller medizinischer Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte zugrunde liegt. "
Nun habe ich mir angesehen, was meine Hausärztin geschrieben hat, das war aber nicht viel und meine Rheumatologin haben sie erst gar nicht befragt
Auch im Bereich des Rückens habe ich mehr Beschwerden (LWS + HWS), Bewegungseinschränkungen und Verschleißerscheinungen. Leider habe ich derzeit keine Ärzte die mich so richtig gut in diesen Dingen unterstützen.
Nun stelle ich mir folgende Fragen:
1) Soll ich nun Widerspruch einlegen oder besser in einigen Monaten einen neuen Antrag stellen?
2) Wann könnte ich einen neuen Antrag stellen (ohne Widerspruch)?
3) Wenn ich Widerspruch einlege, hat das für mich Nachteile z.B. das ich bei Ablehnung erst wieder in etlichen Jahren einen Antrag stellen darf?
4) Wie sollte ich den Widerspruch begründen, was sollte im Mittelpunkt stehen?
