Undiff. Kollagenose - Antrag auf Erhöung GdB - Ablehnung / Widerspruch

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von michellehh, 1. Februar 2017.

  1. michellehh

    michellehh Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2017
    Beiträge:
    2
    Hallo liebes Forum,

    leider bin ich gerade etwas ratlos und würde mich über einige Tipps freuen:

    Im Jahr 2005 habe über einen Feststellungsbescheid einen GdB von 20 erhalten.
    Nach Widerspruch und Co habe 2007 einen Teilhilfebescheid von 30 bekommen.
    (dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit)
    Diesen habe ich wohl überwiegend aufgrund einer Versteifungs-OP im Lendenwirbelsäulenbereich bekommen.

    Unter anderem habe ich auch seit ca. 10 Jahren:
    Undifferenzierte Kollagenose mit Reynaud-Phänomen, Sicca-Symptomatik, CENP-B-AK positiv, ANA positiv

    Weiterhin haben ich noch:
    - Prolaps der HWS
    - Migräne
    - Kalte Knoten der Schilddrüse

    Für die Kollagenose nehme ich Quensyl.

    Meine Hausärztin hat letztes Jahr ihre Praxis aufgegeben und nun habe ich eine neue.
    Aufgrund der Kollagenose habe ich nun im Oktober 2016 einen Verschlimmerungsantrag gestellt:
    "Antrag nach dem SGB IX Rehalbilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Schwerbehindertenrecht.
    Angekreuzt: auf Feststellung eines höheren Grades der Beinderung.

    Habe den Antrag noch vom VDK durchsehen und dann einreichen lassen.
    Der Antrag wurde nun abgelehnt, der VDK meinte ich hätte ein falsches Kreuz bei "Liegen hierzu unterlagen beim Hausarzt vor". Ich hatte im Anschreiben zu dem Antrag aber extra darauf verwiesen, dass der Arzt ganz neu ist.

    Bescheid:
    "Entscheidung: Dem Antrag auf Neufeststellung kann nicht entsprochen werden.

    Begründung: Die Prüfung Ihres Erhöhungsantrages hat ergeben, dass keine wesentliche Änderung in Ihrem Gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten ist, die eine Erhöhung des GdB rechtfertigt.
    Art und Ausmaß der erhobenen Befunde rechfertigen gegenwärtig keinen höheren GdB.

    Die folgende zusätzliche Funktionsbeeinträchtigung wirkt sich auf den Gesamt GdB nicht erhöhend aus:
    1. Astma bronchiale (Einzel-GdB: 10)

    Die daneben bestehenden Gesundheitsstörungen erreichen jeweils keinen Einzel-GdB und sind für die Bildung des Gesamt GdB ohne Bedeutung:
    ...
    Undefferenzierte Kollagenose

    Die Entscheidung stützt sich auf eine gutachterliche Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes, der die Auswertung aktueller medizinischer Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte zugrunde liegt. "


    Nun habe ich mir angesehen, was meine Hausärztin geschrieben hat, das war aber nicht viel und meine Rheumatologin haben sie erst gar nicht befragt :(

    Auch im Bereich des Rückens habe ich mehr Beschwerden (LWS + HWS), Bewegungseinschränkungen und Verschleißerscheinungen. Leider habe ich derzeit keine Ärzte die mich so richtig gut in diesen Dingen unterstützen.

    Nun stelle ich mir folgende Fragen:

    1) Soll ich nun Widerspruch einlegen oder besser in einigen Monaten einen neuen Antrag stellen?

    2) Wann könnte ich einen neuen Antrag stellen (ohne Widerspruch)?

    3) Wenn ich Widerspruch einlege, hat das für mich Nachteile z.B. das ich bei Ablehnung erst wieder in etlichen Jahren einen Antrag stellen darf?

    4) Wie sollte ich den Widerspruch begründen, was sollte im Mittelpunkt stehen?
     
  2. general

    general Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. November 2016
    Beiträge:
    1.959
    Ort:
    Absurdistan
    hallo!

    es finden ausschliesslich!!! die körperlichen / seelischen beeinträchtigungen beachtung wie z.b. ich bin nur noch in der lage 100 m in zeit x zu gehen, ich bin dreimal die woche auf die dialyse angewiesen o.ä.

    diagnosen, aber auch medieinnahme oder ähnliches können lediglich aus wohlwollen vom jeweiligen mdk-doc beachtung finden. und das der mdk mühsam sich die für den leistungsträger nachteiligen daten besorgt, um dem antragsteller den möglichst hohen gdb anerkennen zu können, sollte man nicht annehmen!

    ansonsten leistet sicher der dienst goo...e für die vorabrecherche gute dienste!
     
  3. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Michellehh,
    was heißt falsches Kreuz gemacht?- Die neue HÄ hat alle Unterlagen, jedenfalls soweit Überweisungen (von der alten HÄ) in den letzten Jahren ausgestellt wurden und Berichte geschrieben wurden. Dass die Neue aus eigener Anschauung noch nicht viel beitragen kann, wäre eine andere Sache. Sie kann aber auf die alten Unterlagen verweisen.

    Es kommt im übrigen nicht auf die Diagnosen an, sondern auf die Auswirkungen im Alltag, Freizeit pp. Am besten ist, man selbst listet mal alles auf, was in welchem Maße nicht mehr oder nur mit Hilfe zu bewältigen ist. Wenn der Arzt darüber Bescheid weiß, wird er das bestätigen können.

    Es schadet Dir nicht, wenn Du jetzt erstmal Widerspruch einlegst und "Begründung folgt" schreibst. (Den muß man schon fast einplanen;-). Dann hast Du etwas Zeit, Deine Beschwerden aufzulisten (soweit noch nicht geschehen), mit dem/den entsprechenden Arzt/Ärzten zu besprechen und um Unterstützung zu bitten. Gleichzeitig würde ich die Berichte der Ärzte anfordern, die in den letzten 2 (- 3) Jahren geschrieben wurden (evtl. Kopierkosten). Entweder schickst Du diese Berichte dann an´s Amt, wenn sie für Dich stimmig sind, oder Du bittest nach dem Gespräch mit dem Arzt/ den Ärzten das Amt, sie mögen einen Bericht von xy anfordern.

    Ansonsten kannst Du jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen, nach dieser Ablehnung ohne Widerspruch in ein etwa 5-6 Monaten. Im Mittelpunkt der Prüfung und des gesamten Verfahrens stehen immer die Auswirkungen, Auswirkungen, Auswirkungen.
    Ich kenne Deine Situation und Deine Beschwerden nicht, kann also nur allgemein dazu etwas sagen. Eine wesentliche Rolle spielt die Unterstützung der Ärzte. Aber Du solltest Dir von der HÄ immer alle Berichte in Kopie geben lassen, auch die Laborbefunde und Dir einen eigenen Ordner anlegen. So bist Du selbst immer auf dem Laufenden.
    Viel Glück und Erfolg,
    o-häsin
     
  4. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    19. Oktober 2011
    Beiträge:
    1.157
    Hallo Michelle,

    schau dir doch mal diesen link an.

    http://www.laborberlin.com/leistungsverzeichnis.html?k=5&ue1=147&u=3279&index=


    Mit den Antikörpern geht es gegen Sklerodermie (auch eine Kollagenose). Ein Labormedizinischer Nachweis ist vorhanden. Allerdings kommt es beim GdB wie hier schon erwähnt wurde darauf an, wie deine Krankheit(sdisposition) sich auswirkt. Hast du z.B schon einmal einen Schlucktest gemacht, dann das Ergebnis kopieren und beifügen. Gibt es Probleme wegen Verhärtungen an der Haut, den Sehnen? Kannst du vieles nicht essen? ....

    Ein Rheumatologe wäre für dich und den Antrag gut. Da es oft schwer ist, einen Termin zu bekommen, kannst du auf die Antikörper hinweisen, deine Hausärztin anrufen lassen, deine Krankenkasse bitten dir einen Termin zur Frühdiagnostik bei einem Rheumatologen, vielleicht auch in einem MVZ oder einer Klinikambulanz zu vermitteln.

    Hier mal ein Beispiel, was die Rheumatologen von der Hausärztin wissen wollen.#
    http://www.rheumapraxis-brandt-juergens.de/images/downloads/anmeldefax.pdf

    Liebe Grüße
    Clara
     
  5. She-Wolf

    She-Wolf Guest

    Hi MichelleHH,

    willkommen im Forum!

    Du schreibst, der VdK hätte deinen Antrag geprüft. Haben sie dir denn Erfolg in Aussicht gestellt oder hast du darüber nicht mit ihnen gesprochen. Die können das ziemlich gut einschätzen.

    Grundsätzlich empfehle ich Widerspruch einzulegen mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird. Wichtig ist, dass du die Frist einhältst, sonst musst du von vorne anfangen. Bei dir bin ich unsicher, ob das Erfolg hat. Vielleicht ist ein bisschen warten besser, bis du mit der neuen Ärztin vertrauter ist und sie mehr von dir sieht. Dann kann sie dich auch besser unterstützen.

    Hat sich dein Gesundheitszustand verschlechtert? Dinge anzuführen, die du bereits seit zehn Jahren hast, sind nicht hilfreich, es sei denn, sie haben sich massiv verschlechtert. Warst du die letzte Zeit oft krankgeschrieben? Auch das ergibt ein Bild für die Sachbearbeiter. Jemand, der "nie" krankgeschrieben ist, kann so schlimm nicht dran sein... Es spielt keine Rolle, wie oft du die Zähne zusammenbeißt, um den Tag irgendwie zu überstehen. Das interessiert nicht. Sie schauen "Beweismitteln", nicht nach Kampfgeist.

    Bei der Bewertung der Einschränkungen werden die Punkte nicht zusammengezählt. Da gilt die schlimmste Einschränkung sowie die Tendenzen.

    Warst du denn beim Gutachter, oder wurde nach Aktenlage entschieden?

    Falls du es noch nicht getan hast, kannst du mit deinen 30% GdB einen Gleichstellungsantrag stellen. Dann wird das gehandhabt wie 50%. Allerdings solltest du das dringend nachlesen. Evtl. hat sich etwas geändert, was ich dann nicht mitgekriegt habe. Vielleicht ist das eher erreichbar für dich.

    Bevor du Widerspruch einlegst, frag nach beim VdK wie sie die Erfolgschance einschätzen und dann entscheide was du tun willst. Das kannst du vermutlich mit einem einfachen Telefonat erfragen. Ich gehe davon aus, dass du Mitglied bist beim VdK.

    Und wenn sich Fragen auftun, frag.

    Viel Erfolg!

    She-Wolf
     
  6. michellehh

    michellehh Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2017
    Beiträge:
    2
    Hallo She-Wolf und Ihr anderen,
    vielen Dank für Eure Beiträge.

    Der VDK hat gar nichts gesagt. Durchgesehen und abgeschickt haben sie ihn mehr nicht.

    Ja, mein Gesundheitszustand hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. War auch letztes Jahr zur Kur.
    Krank bin ich nicht so oft, man will die Kollegen ja nicht hängen lassen und beißt sich lieber durch. Aber danke für den Hinweis.

    "Bei der Bewertung der Einschränkungen werden die Punkte nicht zusammengezählt. Da gilt die schlimmste Einschränkung sowie die Tendenzen."
    FRAGE:
    - Bezieht sich dies auf alle Bereiche gemeinsam oder oder auf einzelne Punkte? Meine werden jetzt 30 Rücken plus z.B. 20 GdB für Rheuma gerechnet? Oder werden dann einfach nur 30% für den Rücken berücksichtigt, sprich um höher gestuft zu werden bräuchte ich 40 oder 50 Gdb nur für die Kollagenose?

    "Warst du denn beim Gutachter, oder wurde nach Aktenlage entschieden?"
    - Die Rheumaambulanz wurde nicht mal angeschrieben, somit gehe ich davon aus, das lediglich das Schreiben der Hausärztin Berücksichtigung gefunden hat und das war eher eine Auflistung von Krankheiten mehr nicht.

    - Wann könnte ich wieder einen Antrag stellen, wenn ich Widerspruch einlege?

    Ich danke Euch.
     
  7. She-Wolf

    She-Wolf Guest

    Michelle, da ist aber noch ein ziemlich weites Feld offen, wenn die Rheumaambulanz nicht angefragt wurde und kein Gutachter hinzugezogen wurde. Wer auch immer darüber entschieden hat, fand es wohl nicht notwendig oder hatte einen schlechten Tag.

    Zu deiner Frage:

    VdK

    My Handicup

    Kann es sein, dass dein Antrag nicht sehr ausführlich war? Hattest du beigelegt, wie sich deine Befindlichkeiten auf den Alltag, die Arbeit und die Freizeitgestaltung auswirkt. Wenn du z.B. schreibst, dass du Hilfe brauchst, und ausführst warum und wobei, kann der Sachbearbeiter sich was drunter vorstellen. Ich hatte damals drei Seiten vollgeschrieben, was meine Einschränkungen alles waren. Der Sachbearbeiter hat bestimmt gestöhnt :D Aber ich hatte alles aufgeschrieben und welche Auswirkungen das hatte. Es geht auch um Teilhabe an der Gesellschaft.

    Lass dich beraten, Michelle. Mach Termin beim VdK und sprich mit denen durch was du tun kannst und welche Chancen du hast. Schreib im Vorfeld auf, was sich wie verschlechtert hat und was es in deinem Alltag bedeutet. Z.B. du hast so starke Schmerzen, die auch mit entsprechenden Mitteln nicht weit genug zurückgedrängt werden können, dass sich deine Gehfähigkeit eingeschränkt hat. Das ist nur ein allgemeines Beispiel.

    Frag auch in der Rheumaambulanz nach, ob sie dir etwas schreiben für den Antrag bzw. Widerspruch. Und achte auf die Fristen.

    Ich bin nicht informiert, wann du den nächsten Antrag stellen kannst. Das kann dir der VdK aber sicherlich sagen.

    Nur Mut, du bist noch nicht am Ende der Fahnenstange :)

    She-Wolf
     
  8. Das du denn den Reha Bericht oder Bericht von der Rheuma Ambulanz bzw Rheumatologin nicht mit eingerecht bei dern Antrag ?
    Ich hatte es so gemacht, bei der Antrag, eine Auflistung mit meinen Einschränkung usw mitgeschickt und alle relevante Befunde .
    Bin im Moment selber im Widerspruch (habe für Kollagenose 40% bekommen) da habe ich jetzt, Fotos mit mein Hautschäden noch mitgeschickt und mein Arzt drum gebeten ein Bericht zu schreiben mit mein Verlauf, Schäden und Einschränkungen usw .Normalerweise schreibt er ehr kurze Befunde. So hat Er, wo er wusste wofür, einiges mehr zu geschrieben als sonst. Alles ehr schlechter da gestellt als es ist.Schon wichtig, das mit dem Arzt vorher zu besprechen, wenn du in Widerspruch gehst.
    Außer du hast schon Befunde, wo alles drin steht.

    Und nein, zu braucht nicht unbedingt für die Kollagenose 40 oder 50 %,um eine Erhöhung zu bekommen. Aber wie die es zusammenrechnen, wird wahrscheinlich immer ihr gemeinnis bleiben

    Mit der Frist ist mir nicht bekannt , wann du wieder ein Neuantrag stellen kannst. Habe ja schon mal selber nach geschaut und keine gefunden. Wenn es eine gibt, kann die nicht lange sein.Ich hatte Bescheid von April wegen einen frühern Widerspruch (die eine Erhöhung brachte) und hatte keine Schwierigkeiten ein Verschlechtungsantrag im Oktober zu beantragen.
     
    #8 2. Februar 2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Februar 2017
  9. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Michellehh,
    also, man kann jederzeit, wenn eine Verschlechterung eintritt, einen neuen Antrag stellen. Das insbesondere, wenn eine plötzlich eintritt und definitiv für mindestens die nächsten 6 Monate bleibend sein wird. Oder eben nach 5-6 Monaten nach dem letzten Antrag. Das wird irgendwo im allgemeinen Teil der versorgungsmedizinischen Grundsätze stehen. Denn es geht darum, dass eine Behinderung, die anerkannt werden soll, mindestens 6 Monate andauert. Es ist auch eine rückwirkende Feststellung möglich. Einen bestimmten Grad der Behinderung braucht man dafür nicht.

    Zur Berechnung des Gesamt-GdB ist zu sagen: es wird zunächst der höchste Einzel-GdB zugrunde gelegt, z.B. "Rücken" = 30. Dann wird geschaut, inwieweit sich die Einschränkungen wegen z.B. "Rheuma" = 20 mit denen bei Rücken gleichen bzw. überschneiden. Überschneiden sie sich völlig, bringt Rheuma keine Erhöhung. Sind sie völlig anders, erhöht sich der GdB. So geht es dann mit allen anderen Einzel-GdB. Solche mit 10 zählen nicht.

    Zu den Unterlagen: wenn Du angegeben hast, dass sich Unterlagen beim Hausarzt befinden, wäre es gut gewesen, die HÄ hätte sie mitgeschickt. Möglicherweise wäre die von der Rheumatologin dabei gewesen.
    Laß Dir doch erstmal alle Unterlagen vom Amt zuschicken, damit Du weißt, auf welcher Grundlage es entschieden hat. Und laß Dich vom VDK beraten, der allerdings örtlich von unterschiedlicher Güte ist.
    LG o-häsin
     
  10. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    31. Juli 2011
    Beiträge:
    10.315
    Ort:
    Bayern
    @ Jennifer-Vanessa, so, dein Arzt hat also alles quasi schlechter dargestellt, geschrieben, als es tatsächlich ist, er hat also Befunde quasi gefälscht. Und das findest du dann in Ordnung? Man "ergaunert" sich heutzutage also einen höhreren GdB als einem eigentlich zusteht! Kein Wunder das die zuständigen Stellen dann immer strenger reagieren und kontrollieren, wenn so eine Gaunerei und Lügnerei betrieben wird! Das ist ja abartig und Ungerecht denjenigen gegenüber, die in Wirklichkeit schlimme Einschränkungen haben und denen dann womöglich Aufgrund solcher "Gaunerei" auch nicht mehr geglaubt wird und deshalb ein viel zu niedriger GdB zugesprochen wird!
     
    #10 3. Februar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2017
  11. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    15. Januar 2011
    Beiträge:
    2.395
    Lagune ich denke ganz so kritisch wie du es jetzt dargestellt hast ist das mit Sicherheit nicht.

    Wir haben bei meinem Mann alles ehrlich aufgelistet, ihm geht's wirklich schlecht und er hat sehr viele Baustellen und was macht das Versorgungsamt? Tut alles als Alterserscheinungen ab, das zeigt mir wieder das wir nicht deutlich genug waren...Und scheinbar das noch nicht richtig einschätzen...
    Und genau so hat das wahrscheinlich der Arzt von Jennifer gemacht. Und ihr damit sogar die Augen geöffnet..
    Ich finde das jedenfalls unangebracht wie du sie hier angegangen bist...Sie ist keine schwerverbrecherin
     
  12. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    31. Juli 2011
    Beiträge:
    10.315
    Ort:
    Bayern
    @Norchen, Jennifer sehe ich nicht als Schwerverbrecherin. Wenn ein Arzt aber wegen des Antrags falsche Angaben macht und alles schlimmer darstellt, als es in Wirklichkeit ist, dann finde ich das jedenfalls nicht in Ordnung.
     
  13. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    19. Oktober 2011
    Beiträge:
    1.157
    @ Norchen und Jennifer

    Hi,
    von eurer Einstellung möchte ich mich entschieden distanzieren. Das bedeutet sich Sozialleistungen und Vergünstigungen zu erschleichen.

    Clara
     
    #13 5. Februar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2017
  14. aischa

    aischa Guest


    jennifer,

    denke, das es sehr unklug ist, in einem forum in dem jede/r mitlesen kann, sowas zu schreiben!
    auch wenn ich es persönlich legitim finde, daß der behandelnde arzt etwas "ausschmückt"! von sozialbetrug bzw. erschleichung von sozialleistungen, ist es jedoch meilenweit entfernt!
     
  15. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    aischa,


    Ich glaube auch, dass sich jennfer-vanessa nur unklug ausgedrückt hat.

    Im Prinzip habt ihr - my two pence - alle Recht:

    Es ist natürlich völlig daneben, wenn Betroffene und (noch schlimmer!) ein dazu vielleicht gedrängter, aber dennoch selbst entscheidender Arzt die Situation dramatisieren - Lügen haben meistens seeehr kurze Beine und schaden der gesamten "Szene".

    Andererseits - wie Du schon schreibst - kann natürlich Mr. Rheumatologe oder Mrs. Hausärztin oder Lady/Sir Psychiater sehr wohl die Einschränkungen und Schwierigkeiten der Anvertrauten in einem Attest so oder so darstellen; wesentlich ist dabei die Verständlichkeit, und die steht und fällt mit dem Ausdruck, Du nennst es "ausschmücken".
    Genau so wesentlich ist aber, dass das Gesagte auch der Überprüfung standhält.
    DAS ist bei fassbaren Dingen (fehlende Gliedmaßen, Herz krank, Wirbel gebrochen, Gelenke zerstört etc.) nachvollziehbar wesentlich leichter als bei eher subjektiv geprägten Beschwerden.

    Eine Fatigue ist nur bedingt messbar, eine körperliche Schwäche kann nicht jeder nachempfinden.

    Meine Erfahrung ist die, dass manchmal eine detaillierte Beschreibung der Krankheitssituation (saubere Diagnosenliste, aktuell erforderliche Therapie und Ergebnisverlauf) zum Beispiel in einem Arztbrief völlig ausreicht, wenn sie ordentlich erstellt wurde und nachvollziehbar ist.

    Gruß, Resi. :)
     
  16. aischa

    aischa Guest

    Hallo resi,

    besser kann frau es nicht schreiben........:top:
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden