Jo
der Jo
Hallo!
Mir ist von der Rentenversicherung das Recht auf eine "Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben" genehmigt worden.
Ich hatte mich für einen Kurs "Büroassistenz" entschieden, der mir auch per Bescheid nun zugesagt wurde.
Allerdings NUR in der VOLLZEITVERSION.
Da ich aber auf meine Krankheit (cP) Rücksicht nehmen will (die ja der Grund für diese Weiterbildung ist),
suchte ich mir im Vorfeld allerdings bewußt einen Kurs aus, der auch in Teilzeit angeboten wird (dadurch allerdings doppelt so lange dauern würde).
Meine Argumentation beim RV-Berater: Ich brauche neben dem Kurs auch Zeit, mich um meine Gesundheit zu kümmern.
Der RV-Berater meinte, es könnte in Ausnahmefällen genehmigt werden, müsse von der Rechtsabteilung noch geprüft werden.
Jetzt sagte mir der übergeordnete Sachbearbeiter, eine Teilzeitausbildung komme auch deshalb nicht in Frage, da dies anderen Teilnehmern gegenüber ungerecht wäre, weil ich dadurch ja doppelt so lange Übergangsgeld beziehen würde.
"Vollzeit oder gar Nix!", so er wörtlich.
Bei der ärztl. Untersuchung kam die RV im Frühjahr zu dem Ergebnis,
dass ich zukünftig nur noch in Teilzeit beschäftigt werden kann.
Dies soll nun aber nicht für eine Weiterbildungsmaßnahme gelten.
Ob ich eine Chance habe, wenn ich mit o.g. Begründung einen Einspruch gegen den Bescheid einlege?
Danke fürs Zulesen,
Jo
Mir ist von der Rentenversicherung das Recht auf eine "Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben" genehmigt worden.
Ich hatte mich für einen Kurs "Büroassistenz" entschieden, der mir auch per Bescheid nun zugesagt wurde.
Allerdings NUR in der VOLLZEITVERSION.
Da ich aber auf meine Krankheit (cP) Rücksicht nehmen will (die ja der Grund für diese Weiterbildung ist),
suchte ich mir im Vorfeld allerdings bewußt einen Kurs aus, der auch in Teilzeit angeboten wird (dadurch allerdings doppelt so lange dauern würde).
Meine Argumentation beim RV-Berater: Ich brauche neben dem Kurs auch Zeit, mich um meine Gesundheit zu kümmern.
Der RV-Berater meinte, es könnte in Ausnahmefällen genehmigt werden, müsse von der Rechtsabteilung noch geprüft werden.
Jetzt sagte mir der übergeordnete Sachbearbeiter, eine Teilzeitausbildung komme auch deshalb nicht in Frage, da dies anderen Teilnehmern gegenüber ungerecht wäre, weil ich dadurch ja doppelt so lange Übergangsgeld beziehen würde.
"Vollzeit oder gar Nix!", so er wörtlich.
Bei der ärztl. Untersuchung kam die RV im Frühjahr zu dem Ergebnis,
dass ich zukünftig nur noch in Teilzeit beschäftigt werden kann.
Dies soll nun aber nicht für eine Weiterbildungsmaßnahme gelten.

Ob ich eine Chance habe, wenn ich mit o.g. Begründung einen Einspruch gegen den Bescheid einlege?
Danke fürs Zulesen,
Jo
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