anko
Bekanntes Mitglied
Hallo,
ich habe nun gestern den Steuerbescheid für Jascha erhalten und nun hat er auch dass Kennzeichen "H" bekommen.
Der GdB wird ja bei der Steuererklärung auf beide Partner zu 50 % aufgeteilt. Für Jascha's Vater haben wir die Steuererklärung bereits im Frühjahr gemacht, da ich nicht mit einer gravierenden Änderung des Steuerfreibetrages gerechnet habe. Nun sieht das ja aber anders aus.
Hat irgendjemand von euch Ahnung, wie ich das dem Finanzamt mitteilen muss.
Formlos, und dann machen die schon den Rest oder muss ich die komplette Einkommensteuererklärung nochmals einreichen mit einem entsprechenden Vermerk, dass sich der GdB und die Merkmale geändert haben?
Das es generell geht, weiß ich, da in dem Buch der Nachteilsausgleiche der FHH - Integrationsamt folgendes steht:
Die Änderungen können ab dem Jahr berücksichtigt werden, welches das Versorgungsamt als gültig für den Eintritt der Behinderung oder die Erhöhung des GdB festgesetellt hat. Auch für diese Jahre braucht kein Mehraufwand wegen der Behinderung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht zu werden.
Dies gilt auch dann, wenn für die betreffende Zeit schon ein rechtsgültiger Steuerbescheid vorliegt. ...
Nur leider steht da nicht mit drin, in welcher Form das zu erfolgen hat.
Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.
Gruß und ein schönes Wochenende wünscht euch
anko
ich habe nun gestern den Steuerbescheid für Jascha erhalten und nun hat er auch dass Kennzeichen "H" bekommen.
Der GdB wird ja bei der Steuererklärung auf beide Partner zu 50 % aufgeteilt. Für Jascha's Vater haben wir die Steuererklärung bereits im Frühjahr gemacht, da ich nicht mit einer gravierenden Änderung des Steuerfreibetrages gerechnet habe. Nun sieht das ja aber anders aus.
Hat irgendjemand von euch Ahnung, wie ich das dem Finanzamt mitteilen muss.
Formlos, und dann machen die schon den Rest oder muss ich die komplette Einkommensteuererklärung nochmals einreichen mit einem entsprechenden Vermerk, dass sich der GdB und die Merkmale geändert haben?
Das es generell geht, weiß ich, da in dem Buch der Nachteilsausgleiche der FHH - Integrationsamt folgendes steht:
Die Änderungen können ab dem Jahr berücksichtigt werden, welches das Versorgungsamt als gültig für den Eintritt der Behinderung oder die Erhöhung des GdB festgesetellt hat. Auch für diese Jahre braucht kein Mehraufwand wegen der Behinderung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht zu werden.
Dies gilt auch dann, wenn für die betreffende Zeit schon ein rechtsgültiger Steuerbescheid vorliegt. ...
Nur leider steht da nicht mit drin, in welcher Form das zu erfolgen hat.
Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.
Gruß und ein schönes Wochenende wünscht euch
anko