Steuerbescheid rückwirkend änder aufgrund Merkmal "H"

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von anko, 18. September 2005.

  1. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    ich habe nun gestern den Steuerbescheid für Jascha erhalten und nun hat er auch dass Kennzeichen "H" bekommen.

    Der GdB wird ja bei der Steuererklärung auf beide Partner zu 50 % aufgeteilt. Für Jascha's Vater haben wir die Steuererklärung bereits im Frühjahr gemacht, da ich nicht mit einer gravierenden Änderung des Steuerfreibetrages gerechnet habe. Nun sieht das ja aber anders aus.

    Hat irgendjemand von euch Ahnung, wie ich das dem Finanzamt mitteilen muss.
    Formlos, und dann machen die schon den Rest oder muss ich die komplette Einkommensteuererklärung nochmals einreichen mit einem entsprechenden Vermerk, dass sich der GdB und die Merkmale geändert haben?

    Das es generell geht, weiß ich, da in dem Buch der Nachteilsausgleiche der FHH - Integrationsamt folgendes steht:

    Die Änderungen können ab dem Jahr berücksichtigt werden, welches das Versorgungsamt als gültig für den Eintritt der Behinderung oder die Erhöhung des GdB festgesetellt hat. Auch für diese Jahre braucht kein Mehraufwand wegen der Behinderung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht zu werden.
    Dies gilt auch dann, wenn für die betreffende Zeit schon ein rechtsgültiger Steuerbescheid vorliegt. ...

    Nur leider steht da nicht mit drin, in welcher Form das zu erfolgen hat.

    Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.

    Gruß und ein schönes Wochenende wünscht euch

    anko
     
  2. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo anko,

    einfach einfach machen. :D beiliegend erhalten sie .... wir bitten um berückichtigung des gesetzlichen freibetrages im steuerbescheid vom ....

    das müßte schon ausreichen. auf jeden fall werden sich die bearbeiter vom fa darum kümmern.

    viel glück für euer vorhaben von klara
     
  3. sofie

    sofie Neues Mitglied

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    Hallo anko,

    du kannst auch mit der EK-Erklärung für 2005 beim FA den GdB für 2003 und 2004 geltend machen. Das FA erstellt automatisch neue Bescheide. Nur kurz schreiben: Ich bitte um Berichtigung ...

    Liebe Grüße
    sofie
     
  4. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Anko,

    grundsätzlich gilt eine Änderung des GbD aus steuersicht eigentlich erst ab Antragsstellung beim Versorgungsamt.
    Sollte der Antrag also erst im Jahr 2005 gestellt worden sein, denke ich zumindest, ist eigentl. nicht zu machen.
    2. Um einen Steuerbescheid anzufechten gibt es die Widerspruchsfrist (zumindest dann wenn in einem Verwaltungsakt eine entsprechende Widerspruchsbelehrung (und das ist Standarmäßig) angebeben ist) und diese ist immer 1 Monat - fehlt diese Belehrung beträgt die Frist 1 Jahr.
    Du kannst dann zwar einen Antrag stellen, das FM ist aber nicht unbedingt dazu verpflichtet diesen Einspruch auch zu akzeptieren, da der Steuerbescheid ja zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist.
    Aber wie heißt es so schön: Probieren geht über Studieren - wenn Du es nicht versuchst, hast Du auch keine Chance, das man Dir zustimmt.
     
  5. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

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    Hallo Anko,
    Stelle beim Finanzamt ein formlosen Antrag auf Steuerrückzahlung dass genügt. Lege eine Kopie des Bescheides dabei, fertig und beim Finanzamt abgeben.

    Klaus
     
  6. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    hallo Anko,


    habe gestern meiner Nichte mal Deinen Fall geschildert. Meine Nichte macht z.Zt. eine Ausbildung beim FA in NRW (aber das Steuerrecht gilt ja auch in HH). Also:

    • Maßgeblich für die Berücksichtigung ist das Datum der Antragstellung beim Versorgungsamt!!
    • Der Bescheid Deines Mannes ist definitiv rechtskräftig, d.h. ein Widerspruch oder wie es beim FA heißt Einspruch ist so nicht möglich - der muss innerhalb von 4 Wochen (1 Monat) eingereicht werden (siehe Rechtsbehelf im Bescheid).
    • Solltet Ihr den Antrag beim Versorgungsamt (hoffentlich heißt das in HH auch so) bereits im letzten Jahr gestellt haben, so würde ein formloses Schreiben - mit Kopie des Bescheides des Versorgungsamtes und des neuen Behindertenausweises ausreichen um eine Art Nachberechnung vornehmen zu lassen. Wird in der Regel auch gemacht (hängt allerdings vom guten Willen des SB ab).
    • Wenn Ihr den Antrag erst in diesem Jahr beim Versorgungsamt gestellt haben solltet braucht ihr nichts unternehmen, sondern die Unterlagen erst beim nächsten Antrag dem FA vorlegen.
    Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe.
     
  7. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    106
    Hallo Anko,
    Wie gesagt stelle einen formlosen Antrag beim Finanzamt.
    Wenn dein Arzt nachweist (Attest) dass diese Erkrankung auch bereits vor fünf Jahren bestand, beantrage auch die Nachzahlung der Steuern für die letzten fünf Jahre, frage beim Finanzamt nach. Bei dem Merkzeichen (H) gibt es ja so einiges zurück.

    Klaus
     
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