kleine Eule
Bekanntes Mitglied
Hallo,
wie einige von Euch wissen, hatte ich einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt. Jetzt kam der Bescheid, ich hab einen GdB von 30 bekommen. Nun war ich heute bei der Behindertenvertretung, da ich Gleichstellung beantragen will. Dort habe ich mich erst mal gut beraten gefühlt, habe Info-Material und Tipps für den Antrag bekommen.
Man sagte mir aber, ich solle auf jeden Fall in Widerspruch gehen, selbst wenn es 40 werden, sei das ein Fortschritt. Ich bin sehr skeptisch, ob ich damit Erfolg habe, da meine Ärztin zur Zeit der Meinung ist, dass die Krankheit bei mir zur Ruhe kommt. Ich teile ihren Optimismus nicht ganz, da ich merke, dass da doch noch Krankheitsaktivität ist. Aber im Vergleich zum Zeitpunkt, an dem ich den Antrag gestellt habe, geht es mir recht gut. Die Dame in der Behindertenvertretung meinte, ich sollte meine Schmerzen als Argument für den Widerspruch aufführen und noch einmal eine lange Begründung schreiben.
Meine Frage:
Halte Ihr es für sinnvoll, in Widerspruch zu gehen?
Ist es für den Gleichstellungsantrag sinnvoll, wenn man angibt, dass man Widerspruch eingelegt hat?
Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird? Bleiben die 30 bestehen, oder kann daran etwas geändert werden?
Wird bei einem Widerspruch zwangsläufig ein Gutachter hinzu gezogen?
Macht es wirklich einen Sinn, zu versuchen, 40 zu bekommen, wenn ich mit 30 auch die Gleichstellung beantragen kann?
Hoffe, dass Ihr meine vielen Fragen beantworten könnt! Bin ziemlich ratlos, ob ich wirklich in Widerspruch gehen soll. Gleichstellung werde ich auf jeden Fall beantragen, da die für mich beruflich wichtig ist.
Viele Grüße von der kleinen Eule
wie einige von Euch wissen, hatte ich einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt. Jetzt kam der Bescheid, ich hab einen GdB von 30 bekommen. Nun war ich heute bei der Behindertenvertretung, da ich Gleichstellung beantragen will. Dort habe ich mich erst mal gut beraten gefühlt, habe Info-Material und Tipps für den Antrag bekommen.
Man sagte mir aber, ich solle auf jeden Fall in Widerspruch gehen, selbst wenn es 40 werden, sei das ein Fortschritt. Ich bin sehr skeptisch, ob ich damit Erfolg habe, da meine Ärztin zur Zeit der Meinung ist, dass die Krankheit bei mir zur Ruhe kommt. Ich teile ihren Optimismus nicht ganz, da ich merke, dass da doch noch Krankheitsaktivität ist. Aber im Vergleich zum Zeitpunkt, an dem ich den Antrag gestellt habe, geht es mir recht gut. Die Dame in der Behindertenvertretung meinte, ich sollte meine Schmerzen als Argument für den Widerspruch aufführen und noch einmal eine lange Begründung schreiben.
Meine Frage:
Halte Ihr es für sinnvoll, in Widerspruch zu gehen?
Ist es für den Gleichstellungsantrag sinnvoll, wenn man angibt, dass man Widerspruch eingelegt hat?
Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird? Bleiben die 30 bestehen, oder kann daran etwas geändert werden?
Wird bei einem Widerspruch zwangsläufig ein Gutachter hinzu gezogen?
Macht es wirklich einen Sinn, zu versuchen, 40 zu bekommen, wenn ich mit 30 auch die Gleichstellung beantragen kann?
Hoffe, dass Ihr meine vielen Fragen beantworten könnt! Bin ziemlich ratlos, ob ich wirklich in Widerspruch gehen soll. Gleichstellung werde ich auf jeden Fall beantragen, da die für mich beruflich wichtig ist.
Viele Grüße von der kleinen Eule