Soll ich Widerspruch einlegen???

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von kleine Eule, 19. Juni 2008.

  1. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    16. Februar 2005
    Beiträge:
    1.480
    Hallo,

    wie einige von Euch wissen, hatte ich einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt. Jetzt kam der Bescheid, ich hab einen GdB von 30 bekommen. Nun war ich heute bei der Behindertenvertretung, da ich Gleichstellung beantragen will. Dort habe ich mich erst mal gut beraten gefühlt, habe Info-Material und Tipps für den Antrag bekommen.

    Man sagte mir aber, ich solle auf jeden Fall in Widerspruch gehen, selbst wenn es 40 werden, sei das ein Fortschritt. Ich bin sehr skeptisch, ob ich damit Erfolg habe, da meine Ärztin zur Zeit der Meinung ist, dass die Krankheit bei mir zur Ruhe kommt. Ich teile ihren Optimismus nicht ganz, da ich merke, dass da doch noch Krankheitsaktivität ist. Aber im Vergleich zum Zeitpunkt, an dem ich den Antrag gestellt habe, geht es mir recht gut. Die Dame in der Behindertenvertretung meinte, ich sollte meine Schmerzen als Argument für den Widerspruch aufführen und noch einmal eine lange Begründung schreiben.

    Meine Frage:
    Halte Ihr es für sinnvoll, in Widerspruch zu gehen?
    Ist es für den Gleichstellungsantrag sinnvoll, wenn man angibt, dass man Widerspruch eingelegt hat?
    Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird? Bleiben die 30 bestehen, oder kann daran etwas geändert werden?
    Wird bei einem Widerspruch zwangsläufig ein Gutachter hinzu gezogen?
    Macht es wirklich einen Sinn, zu versuchen, 40 zu bekommen, wenn ich mit 30 auch die Gleichstellung beantragen kann?

    Hoffe, dass Ihr meine vielen Fragen beantworten könnt! Bin ziemlich ratlos, ob ich wirklich in Widerspruch gehen soll. Gleichstellung werde ich auf jeden Fall beantragen, da die für mich beruflich wichtig ist.

    Viele Grüße von der kleinen Eule
     
  2. anbar

    anbar Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.509
    Ort:
    NRW
    Hallo kleine Eule,

    was kannst du verlieren? 30% haste und 40 sind ganz eindeutig besser.
    Die hatte ich Jahrelang unbefristet und als ich die 50% haben wollte, weil es immer schlechter ging, hatte ich einen heftigen Spektakel mit denen. Aber haben mir dann Vergleich angeboten und der siehe da, 50% sind es geworden. Die sind jetzt verlängert worden bis 2013 und da bin ich in Rente.

    Kannst nichts verlieren.

    Daumen drück ich dir
    LG

     
  3. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. April 2008
    Beiträge:
    178
    Ort:
    Bad Salzuflen
    Widerspruch

    Hallo kleine Eule,

    die Versorgungsämter jetzt Integrationsämter wollen es nicht anders.Leg bitte auf jeden Fall Widerspruch ein , was kannst Du verlieren?Wenn Du neue
    ärztliche Unterlagen hast, kopieren, und denen zugeschickt. Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen, und bekannt ist auch, dass die ersten Prozente vom Sachbearbeiter vergeben werden, ohne dass ein Arzt drauf guckt.
    Deine Schwerbehindertenvertretung sollte Dir dabei helfen können.Ich mach es seit Jahren , und habe manche Kollegin/en vor der Kündigung gerettet.

    Liebe Grüsse Chaquinto
     
  4. Britschi

    Britschi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    26. Juni 2007
    Beiträge:
    10
    nicht aufgeben

    Hallo,
    leider sind die Versorgungsämter immer mir 30 % dabei.
    Diese Prozente behälst Du auf jeden Fall, auch wenn ein Wiederspruch eingelegt wird, ( was ich auf jeden Fall machen würde ). Ich habe mit 30% angefangen, immer wieder Einspruch erhoben, und habe heute 70%.
    Daran siehst Du wie wichtig es ist nicht klein beizugeben. Ich weiß nicht was Du für Krankheiten hast, das spielt natürlich eine große Rolle bei den Prozenten. Eine Gleichstellung für einen Kündigungsschutz kann man immer noch beantragen. Was man auf jeden Fall haben sollte ist eine Rechtschutzversicherung, damit man Finanziell abgesichert ist.
    Meistens lehnen sie auch den Wiederspruch ab, und geben einen erst Recht bei einer Klage. Es reicht sogar manchmal nur die Androhung zu einer Klage, dann gehen sie oft ein Vergleich ein.
    Ich habe 4 Jahre gebraucht, aber viel gewonnen.
    Ich hoffe ich habe Dir geholfen, wenn nicht frage einfach nach, ich helfe gern wenn ich kann.
    Gruß Britschi:a_smil08:
     
  5. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    16. Februar 2005
    Beiträge:
    1.480
    Hallo,
    danke für Eure Antworten! Vielleicht sollte ich es wirklich versuchen, auch wenn ich den ganzen Papierkrieg so satt habe.
    Lese ich es richtig aus Euren Beiträgen heraus, dass die 30 auf jeden Fall bestehen bleiben oder können die auch im Widerspruchsverfahren plötzlich der Ansicht sein, dass bei mir keine Behinderung vorliegt? Denn die brauche ich, um die Gleichstellung zu beantragen. Habe heute mit dem Arbeitsamt telefoniert.
    Wie ist es, muss ich damit rechnen, dass ein Termin beim Gutachter fällig wird? Da ich zur Zeit (Gott sei dank) keinen Schub habe, ist von meiner Kollagenose nicht so viel zu sehen. Und die chronischen Schmerzen, die sieht man halt schlecht...
    Wünsche Euch allen ein schönes Wochenende!
    Liebe Grüße von der kleinen Eule
     
  6. Mücke

    Mücke Guest

    hallo kleine eule,

    die 30% behälst du in jedem fall !!

    ein gutachter sieht auch nur deine tagesform und wird hoffentlich wissen dass rheuma in schüben verläuft.
    davon mal abgesehen, was ich dir nciht wünsche, wäre ein gutachtertermin ja nun nciht gleich nächste woche und wer sagt denn, dass du dass du bei einem evtl termin nciht gerade einen schub hast ( wie gesagt wünsche ich dir nciht)

    alles gute und daumen drück für den antrag
     
  7. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    16. Februar 2005
    Beiträge:
    1.480
    Hallo Mücke,
    dass ist ja beruhigend zu hören, denn die Sache mit der Gleichstellung wäre beruflich wichtig für mich. Klar, dass wir uns alle keine Schübe wünschen, aber manchmal lassen sie sich halt (leider) nicht verhindern.
    Liebe Grüße von der kleinen Eule
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden