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Du brauchst Dich ja auch nicht mehr dazu äußern. Ich rege mich ja nur über Eure Struktur auf und nicht über Dich. Vielleicht hilft es Dir trotzdem, wenn Du mal die geschilderten Aufsichtsbehörden frägst.
Bedenke einfach, was Du nicht nur in diesem einen Fall alles schluckst um keine Probleme zu bekommen. So wie Du die Lage schilderst, geht es ja anscheinend generell recht wild bei Euch zu. Du musst Dir dann auch i-wann mal die Frage stellen "Die oder ich?". I-wann heißt es dann sonst "Burnout". Ist es das alles wert?
Im Moment habe ich die Kraft nicht dazu
Irgendwann kommt die Kraft und der Moment, auf den Tisch zu hauen
Die Weihnachtsmärkte öffnen. 
Irgendwann kommt die Kraft und der Moment, auf den Tisch zu hauen
. Wenn Du Fragen hast, dann einfach her damit. Auch als PN.
Und jetzt:Die Weihnachtsmärkte öffnen.
Geruhsames Wochenende
für Eure zahlreichen Informationen und HilfenWenn es so sein sollte, dann haben wir aber ein massives Problem. Würde dann sagen, "die spinnen die NRW´ler"
Man beachte § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB I http://dejure.org/gesetze/SGB_I/35.html

hallo sternentraum,
ich gehe davon aus, dass immer das amt/schwerbehindertenabteilung des jeweiligen
wohnortes zuständig ist.

Du hast nicht richtig gelesen, die Schwerbehindertenabteilung (Versorgungsamt heißt es nicht mehr)
unterliegt meinem Arbeitgeber.
Um genauer zu sein, sie unterliegt unserem Personalamt!!

-verschlossenen Umschlag "Vertrauliche Personalangelegenheiten" laufen-
Das passiert auch genau so. Aber wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Und ich würde doch niemals erfahren, wenn ein "Unzuständiger" "versehentlich" etwas gesehen/gelesen hat... wie bemerkt, wenn alle Beteiligten dicht halten...

ich verstehe dein Problem auch sehr gut - in meinem Schwerbehinderten-Fall sind mal Infos "gesickert" - ich habe mich sehr gewundert, dass eine Behörden-Stelle davon wusste, die ich noch garnicht informiert hatte...
Also: hast du mal überlegt, ganz offen damit umzugehen -.
wessi,
ein arbeitnehmer könnte theoretisch zwei/drei jobs haben in zwei/drei bundesländern,
insofern kann es nur logisch sein, dass immer das entsprechende amt zuständig ist,
das wohnortbezogen ist, also dort wo man gemeldet ist. genau wie norchen es
auch schreibt. zudem wird in den antragsblättern nach dem wohnort des antragstellers gefragt und nicht nach dem ort des arbeitgebers.
Der Antrag muss an das Versorgungsamt gerichtet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Antragstellers liegt. Wohnsitz ist dort, wo der behinderte Mensch eine Wohnung genommen hat, sie beibehalten und benutzen will.
quelle
gruss marie
Noch was Marie, du weißt schon das es verschiedene Anträge für einen GdB es gibt, für die Bundesländern!.
du hast ja soooo recht!wessi: Über manche Beiträge muss ich mich hier schon sehr wundern!.![]()
bist du jetzt mit den postings durch?


. man sollte sich bevor man postet genau informieren, dann hättest du dir das sparen können.
Links zum Thema Schwerbehinderung
ich habe dir in posting 31 höflich und sachlich geantwortet, weil du mich angeschrieben hast, obwohl ich der meinung war, dass die frage schon ausreichend im thread beantwortet wurde.
wessi,
ein arbeitnehmer könnte theoretisch zwei/drei jobs haben in zwei/drei bundesländern,
insofern kann es nur logisch sein, dass immer das entsprechende amt zuständig ist,
das wohnortbezogen ist, also dort wo man gemeldet ist. genau wie norchen es
auch schreibt. zudem wird in den antragsblättern nach dem wohnort des antragstellers gefragt und nicht nach dem ort des arbeitgebers.
Der Antrag muss an das Versorgungsamt gerichtet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Antragstellers liegt. Wohnsitz ist dort, wo der behinderte Mensch eine Wohnung genommen hat, sie beibehalten und benutzen will.
quelle
gruss marie
du hast ja soooo recht!
zudem gilt das nach meinem kenntnisstand für alle bundesländer.Aber wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer/in in ein anders Bundesland Arbeitet???.