Schwerbehindertenabteilung - Ist die ortsnahe Abteilung zwingend ?

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Lieber kaufnix,

ich weiß ja welche Funktion Du hast und um so mehr ehrt Dich Deine Einstellung und Dein vorhandener Anstand. Aber ich weiß aus eigener Erfahrung, was manchmal "abgeht" und daher verstehe ich Sternentraums Sorge vor Mobbing gut.

Grüßle,
Heike
 
Danke Heike,

aber Rumpelstilzchen spielen darf ich trotzdem ;).
Ist mir schon klar was da abgeht, ich kenne die Realitäten im Leben. Bin einfach "zu alt" für den Job ;). Und wenn das bei uns passieren würde, hätte ich die Kündigung des Übeltäters schon ausgesprochen. Sogar fristlos. Aber jetzt schließe ich mal für mich das Thema. Heute ist noch "Sitzungstag" :mad:

Schönen Abend :top:
 
Hallo Sternentraum,

ich verstehe dein Problem auch sehr gut - in meinem Schwerbehinderten-Fall sind mal Infos "gesickert" - ich habe mich sehr gewundert, dass eine Behörden-Stelle davon wusste, die ich noch garnicht informiert hatte...

Also: hast du mal überlegt, ganz offen damit umzugehen - meiner Erfahrung nach ist dann die Mobbinggefahr deutlich geringer als wenn man etwas geheim halten will.
Würde heißen: mit einem der Vorgesetzten ganz klar besprechen, dass du dir Sorgen darum machst, dass deine Antragsunterlagen "verschwiegen" behandelt werden. Ich habe mal gehört, dass in Ämtern "delikate" Akten einen Vermerk bekommen können und dann bevorzugt bzw. wirklcih "geheim" behandelt werden.
Ich weiß natürlich nicht, inwieweit du einen Vorgesetzten hast, dem du vertraust - oder einen Personalrat oder so...

Jedenfalls gehe ich in letzter Zeit (auch aus der Not geboren, weil ich ja auch gewisse Erleichterung durch die Schwerbehinderung brauche) progressiv mit dem Thema um - erzähle das nur denen, die es wissen müssen - aber du hast ab dem Moment der Antragsstellung schon Anspruch auf Betreuung durch die Schwerbehindertenvertretung und die würde ich in den Fall auf jedenfall einbinden.

Alles Gute und mögen deine Sorgen unbegründet sein !
Herzliche Grüße von
anurju :)
 
das heißt es schon sehr lange ... :( und sicherlich hast Du Recht.
Die Strukturen sind furchtbar - da müssten man sich mit mehreren zusammensetzen. Wäre sicherlich ne Idee.
Im Moment habe ich die Kraft nicht dazu

Du brauchst Dich ja auch nicht mehr dazu äußern. Ich rege mich ja nur über Eure Struktur auf und nicht über Dich. Vielleicht hilft es Dir trotzdem, wenn Du mal die geschilderten Aufsichtsbehörden frägst.

Bedenke einfach, was Du nicht nur in diesem einen Fall alles schluckst um keine Probleme zu bekommen. So wie Du die Lage schilderst, geht es ja anscheinend generell recht wild bei Euch zu. Du musst Dir dann auch i-wann mal die Frage stellen "Die oder ich?". I-wann heißt es dann sonst "Burnout". Ist es das alles wert?
 
:knuddel: Irgendwann kommt die Kraft und der Moment, auf den Tisch zu hauen ;). Wenn Du Fragen hast, dann einfach her damit. Auch als PN.

Und jetzt: :gespann: Die Weihnachtsmärkte öffnen. :wmann4:

Geruhsames Wochenende



Herzlichen Dank Kaufnix .. wenn mal ein Licht am Ende des Tunnels ist, dann vielleicht .. und ich komme gerne auf PN zurück.

Jetzt wünsche ich Euch Allen einen schönen 1. Advent und danke Euch - auch Saurier :rolleyes: für Eure zahlreichen Informationen und Hilfen
 
Hallo Marie2,

hallo sternentraum,

ich gehe davon aus, dass immer das amt/schwerbehindertenabteilung des jeweiligen
wohnortes zuständig ist.

Grundsätzlich ja.

Aber wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer/in in ein anders Bundesland Arbeitet???.

Dann könnte doch die Person, einen GdB Antrag stellen wo der Arbeitgeber/in sitzt, ( bei der Behörde dort zu stellen ), oder nicht!!.


MLG wessi
 
Also bei mir war es so das ich in hessen gearbeitet habe und den schweb antrag in thueringen stellen musste, da dich da wohne. Das war 1994 beim erstantrag so und 2011 beim verschlechterungsantrag auch...
 
wessi,

ein arbeitnehmer könnte theoretisch zwei/drei jobs haben in zwei/drei bundesländern,
insofern kann es nur logisch sein, dass immer das entsprechende amt zuständig ist,
das wohnortbezogen ist, also dort wo man gemeldet ist. genau wie norchen es
auch schreibt. zudem wird in den antragsblättern nach dem wohnort des antragstellers gefragt und nicht nach dem ort des arbeitgebers.

Der Antrag muss an das Versorgungsamt gerichtet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Antragstellers liegt. Wohnsitz ist dort, wo der behinderte Mensch eine Wohnung genommen hat, sie beibehalten und benutzen will.
quelle

gruss marie
 
Sternentraum. :mad: :mad: :mad:

Nachtrag, zu deiner Aussage!!!!!!!!!!.


Du hast nicht richtig gelesen, die Schwerbehindertenabteilung (Versorgungsamt heißt es nicht mehr)
unterliegt meinem Arbeitgeber.
Um genauer zu sein, sie unterliegt unserem Personalamt!!

Punkt.1)

Natürlich haben wir ( ich ) das auch gelesen.

Punkt.2)

Und ich gebe auch meiner vor Schreibern/in Recht!!!!!!!!!!!!!!!!!!.

Natürlich, wiesen die meisten Personen nicht das es geändert wurde, wo her auch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!.

Auch wen du für das Amt Arbeitest, müsstest du auch das wiesen, das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt wird!!!!!!.

Für dich ist es ja auch dann tatsächlich, ein Verbrechen wenn man das nicht weißt!!!!!!!!!!. :mad: :mad: :mad:

Gruß wessi
 
Hallo Heike68,

-verschlossenen Umschlag "Vertrauliche Personalangelegenheiten" laufen-

Das passiert auch genau so. Aber wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Und ich würde doch niemals erfahren, wenn ein "Unzuständiger" "versehentlich" etwas gesehen/gelesen hat... wie bemerkt, wenn alle Beteiligten dicht halten...

Ich muß dir leider berichtigen, sorry.

Das Passiert leider öfter als du denkst, es ist egal wo das Passiert.

Bei den Behörden und in der Freien Wirtschaft.

Es wird vertuscht, gelogen, Schön reden, Datenmissbrauch, Daten und Dokumenten weitergegeben usw.

Ich könnte da noch mehr schreiben ( eine Liste ).

Ich als Betroffener, habe es selber miterlebe müssen, heute noch.

Das ist eine anderes Thema.

Sorry, wegen der Abschweifung des eigentliches Thema.

MLG wessi
 
Hallo anurju,

Ich weiß was du meinst. :top:

ich verstehe dein Problem auch sehr gut - in meinem Schwerbehinderten-Fall sind mal Infos "gesickert" - ich habe mich sehr gewundert, dass eine Behörden-Stelle davon wusste, die ich noch garnicht informiert hatte...

Es ging nicht um ihr ( anurju: in meinem Schwerbehinderten-Fall ) Fall, sondern andere Dingen.

Mir selber ist es auch passiert, nicht nur 1 mal!!!.

Also: hast du mal überlegt, ganz offen damit umzugehen -.

Das könnte sie mal machen??.

Aber ob das Fruchtet ( gelingt ), das bezweifle ich sehr.

Ich habe es gemacht!!.

Was ist passiert??.

Leider, bis heute nichts.

Ich kann nur sagen, pfui, pfui, ( D. ) bzw. ( B. ).


Das ist meine Persönliche Meinung.

MLG wessi
 
Hi Marie,

und jetzt zu dir.

wessi,

ein arbeitnehmer könnte theoretisch zwei/drei jobs haben in zwei/drei bundesländern,
insofern kann es nur logisch sein, dass immer das entsprechende amt zuständig ist,
das wohnortbezogen ist, also dort wo man gemeldet ist. genau wie norchen es
auch schreibt. zudem wird in den antragsblättern nach dem wohnort des antragstellers gefragt und nicht nach dem ort des arbeitgebers.

Der Antrag muss an das Versorgungsamt gerichtet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Antragstellers liegt. Wohnsitz ist dort, wo der behinderte Mensch eine Wohnung genommen hat, sie beibehalten und benutzen will.
quelle

gruss marie

Das wäre jetzt schon sehr Extrem, das weiß ich doch selber.

Aber meine Idee war ja auch so gemeint, das ein Arbeitskollege mich gefragt hat!!!.

Ob es da eine Möglichkeiten geben könnte.

Weil er in Schwaben lebt und in Mittelfranken ( Bayern ) bei uns Arbeitet!!.

Die in Schwaben, wollen oder können nicht helfen!!!.

Die Mittelfranken und der AG wollten Helfen und Können nicht!!.

Weil er Infos bekommen hat bei denen ( ich sage es mal auch so dem Versorgungsamt ), wo ich Persönlich einige Aussagen, nicht einverstanden bin!!.

Das ist leider die Tatsache.

Was ich dir noch sagen möchte, danke für die Quelle ( Links ), die können wir in Bayern leider nicht Benutzen, das ist ein anderer Bundesland, sorry.

Noch was Marie, du weißt schon das es verschiedene Anträge für einen GdB es gibt, für die Bundesländern!.

MLG wessi
 
bist du jetzt mit den postings durch?

Noch was Marie, du weißt schon das es verschiedene Anträge für einen GdB es gibt, für die Bundesländern!.

man sollte sich bevor man postet genau informieren, dann hättest du dir das sparen können.
Links zum Thema Schwerbehinderung


ich habe dir in posting 31 höflich und sachlich geantwortet, weil du mich angeschrieben hast, obwohl ich der meinung war, dass die frage schon ausreichend im thread beantwortet wurde.

wessi: Über manche Beiträge muss ich mich hier schon sehr wundern!
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.
du hast ja soooo recht!
 
Hallo Zusammen.

Zum Abschließen meinerseits um das Thema: Schwerbehindertenabteilung - Ist die ortsnahe Abteilung zwingend ?

Kann ich sagen, auch wenn einige schockiert sind, oder die Nase runzeln.

Ich wohnte damals auch in der nähe vom Schwarzwald, und konnte eine Ausbildung in Bayern machen.

Mein damaliger AG war eine Behörde, und dafür bin ich heute noch sehr, sehr dankbar dafür.

Und die haben mir auch einen GdB Ausweis empfohlen, und geraten dazu.

Die ( B. ) hatten mir auch geholfen, ob wohl ich in Bayern die Ausbildung gemacht habe und in Schwaben meinen Wohnsitz hatte.

Alles veraden möchte ich allerdings nicht alles.

Das was wieder mal von mir

MLG der Wessi
 
Hallo Marie,


bist du jetzt mit den postings durch?

Ja, bin ich.

Ist es hier im diesem Forum wieder mal, nicht mehr gestattet einzelne Personen meine Meinungen und meine Erfahrungen dazu Posten ( Schreiben ):confused::confused::confused:.

Also doch, so wie damals hier, aber Hallo.

man sollte sich bevor man postet genau informieren, dann hättest du dir das sparen können.
Links zum Thema Schwerbehinderung

Ups, würde ich die empfehlen, ich kann lesen und Infos habe ich genug.

Danke der nachfrage.


ich habe dir in posting 31 höflich und sachlich geantwortet, weil du mich angeschrieben hast, obwohl ich der meinung war, dass die frage schon ausreichend im thread beantwortet wurde.

Ja, hast du auch, aber eine andere quelle Angabe, sorry.

Unten hier dein Original Posting Nr. 31

wessi,

ein arbeitnehmer könnte theoretisch zwei/drei jobs haben in zwei/drei bundesländern,
insofern kann es nur logisch sein, dass immer das entsprechende amt zuständig ist,
das wohnortbezogen ist, also dort wo man gemeldet ist. genau wie norchen es
auch schreibt. zudem wird in den antragsblättern nach dem wohnort des antragstellers gefragt und nicht nach dem ort des arbeitgebers.

Der Antrag muss an das Versorgungsamt gerichtet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Antragstellers liegt. Wohnsitz ist dort, wo der behinderte Mensch eine Wohnung genommen hat, sie beibehalten und benutzen will.
quelle

gruss marie

Und nur deswegen habe ich, geschrieben das ein Lebender Person in Bayern, ein Antrag vom Hamburg nichts bringt, sorry.


du hast ja soooo recht!

Ja, natürlich habe ich wieder mal Recht.

Ich lasse mich auch gerne berichtigen, so ist das nicht.

Ich weiß auch das schon sehr sehr lange, das ( ihr Macher der Seite R-O ) andere Meinungen nicht Duldet und möchtet, und das ist leider Fakten.

Die Wahrscheinlichkeit, ist wieder mal sehr hoch, das ich wieder mal verabschieden muß.

Danke an meine Freunden und Freundinnen, viel glück im Neuen Jahr 2014.


MLG Renè ( Wessi der Kämpfer )
 
@wessi

dein einwand ist aus zweierlei gründen hinfällig, und du solltest eigentlich am besten wissen was du gefragst hast.

erstens hast du ganz allgemein gefragt, insofern spielte das zitierte bundesland gar keine rolle. siehe dein zitat:
Aber wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer/in in ein anders Bundesland Arbeitet???.
zudem gilt das nach meinem kenntnisstand für alle bundesländer.

zweitens muss ich die quelle eines zitats benennen, und bei dem zitat ging es ausschliesslich darum, dir deine frage nach wohnortnähe zu beantworten, und nicht um den antrag im speziellen. aber ich fürchte, man kann es dir nicht recht machen, und ich bedauere ausserordentlich, dass ich zeit investiert habe um dir bei deiner frage zu helfen, ein beschäftigungsprogramm brauche ich nicht.

da ich mit dir eh nicht mithalten kann, überlasse ich es zukünftig gern anderen dir zu antworten, und dann "...." antworten zu bekommen.

ein wunderschönes wochenende, marie
 
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