sito
wölfin
hallo zusammen,
ich habe renteverlängerung und kur zur selben zeit beantragt. nun habe alle beiden bescheide vorliegen und die begründungen sind mir ein rätsel.
rentenverlängerung:
die rente wurde mir für weitere 2 jahre bewilligt. was aber eigentlich auchs chwachsinn ist. denn bei meiner ersten bewilligung bekam ich 5 jahre und da war ich gerade runter von der dialyse. jetzt bin ich gerade rangekommen bzw. als ich den antrag stellte war ich in einem sehr schlechten zustand, der eben wieder zur diapflichtigkeit führte.
begründung für die 2 jahre war:
---------------zitat
die rente fällt mit ablauf des........monats weg, weil es aufgrund der medizinischen untersuchungsbefunde wahrscheinlich ist, das die minderung der erwerbsfähigkeit in absehbarer zeit behoben sein kann. hahahahaha
die kur wurde abgelehnt.
begründung:
1. ihre erwerbsfähigkeit wegen krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer behinderung ERHEBLICH gefährdet oder gemindert ist
und
2. a,bei erheblicher gefährdung der erwerbsunfähigkeit eine minderung der erwerbsfähigkeit durch leistungen zur medizinischen rehabilitation oder teilhabe am arbeitsleben abgewendet werden kann,
oder
b, bei geminderter erwerbsfähigkeit diese durch leistungen zur med. reha oder teilhabe am arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder wesentliche verschlechterung abgewendet werden kann.
diese vorausssetzungen liegen bei ihnen nicht vor.
sie beziehen bereits eine eu rente wegen voller erwerbsminderung. ihre erwerbsfähigkeit kann durch leistungen zur med. reha IN ABSEHBARER ZEIT nicht wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden.
--------------------zitatende
also was soll ich nun machen???? man konnte ja nun sagen jeder hat hier für sich die beste sparmasnahme genutzt
, aber na ja ich will ja nocht böse werden.
aber nun mal im ernst wo soll ich wiederspruch einlegen? wenn ich bei der rente in wiederspruch gehe könnte ich mich ins eigene fleisch schneiden, denn nach der 3ten verlängerung beäme ich die eu rente für immer.
das diese beiden begründungen in sich eigentlich für 2 verschiedene personen geschrieben sind ist eine sache, aber das ich nun echt nicht weiter weis, was richtig ist also ich machen soll ist die andere sache.
ich hatte keinen antrag zur kur, wegen wiederherstellung am arbeitsleben, sondern zur med. reha.
vielleicht hat einer von euch mehr erfahrung.
lg sito
ich habe renteverlängerung und kur zur selben zeit beantragt. nun habe alle beiden bescheide vorliegen und die begründungen sind mir ein rätsel.
rentenverlängerung:
die rente wurde mir für weitere 2 jahre bewilligt. was aber eigentlich auchs chwachsinn ist. denn bei meiner ersten bewilligung bekam ich 5 jahre und da war ich gerade runter von der dialyse. jetzt bin ich gerade rangekommen bzw. als ich den antrag stellte war ich in einem sehr schlechten zustand, der eben wieder zur diapflichtigkeit führte.
begründung für die 2 jahre war:
---------------zitat
die rente fällt mit ablauf des........monats weg, weil es aufgrund der medizinischen untersuchungsbefunde wahrscheinlich ist, das die minderung der erwerbsfähigkeit in absehbarer zeit behoben sein kann. hahahahaha
die kur wurde abgelehnt.
begründung:
1. ihre erwerbsfähigkeit wegen krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer behinderung ERHEBLICH gefährdet oder gemindert ist
und
2. a,bei erheblicher gefährdung der erwerbsunfähigkeit eine minderung der erwerbsfähigkeit durch leistungen zur medizinischen rehabilitation oder teilhabe am arbeitsleben abgewendet werden kann,
oder
b, bei geminderter erwerbsfähigkeit diese durch leistungen zur med. reha oder teilhabe am arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder wesentliche verschlechterung abgewendet werden kann.
diese vorausssetzungen liegen bei ihnen nicht vor.
sie beziehen bereits eine eu rente wegen voller erwerbsminderung. ihre erwerbsfähigkeit kann durch leistungen zur med. reha IN ABSEHBARER ZEIT nicht wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden.
--------------------zitatende
also was soll ich nun machen???? man konnte ja nun sagen jeder hat hier für sich die beste sparmasnahme genutzt
aber nun mal im ernst wo soll ich wiederspruch einlegen? wenn ich bei der rente in wiederspruch gehe könnte ich mich ins eigene fleisch schneiden, denn nach der 3ten verlängerung beäme ich die eu rente für immer.
das diese beiden begründungen in sich eigentlich für 2 verschiedene personen geschrieben sind ist eine sache, aber das ich nun echt nicht weiter weis, was richtig ist also ich machen soll ist die andere sache.
ich hatte keinen antrag zur kur, wegen wiederherstellung am arbeitsleben, sondern zur med. reha.
vielleicht hat einer von euch mehr erfahrung.
lg sito
Zuletzt bearbeitet:
danke für dein ausführliches schreiben