rente bewilligt/kur abgelehnt ?!? ich weis nicht was ich jetzt machen soll?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von sito, 19. März 2004.

  1. sito

    sito wölfin

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    hallo zusammen,

    ich habe renteverlängerung und kur zur selben zeit beantragt. nun habe alle beiden bescheide vorliegen und die begründungen sind mir ein rätsel.

    rentenverlängerung:

    die rente wurde mir für weitere 2 jahre bewilligt. was aber eigentlich auchs chwachsinn ist. denn bei meiner ersten bewilligung bekam ich 5 jahre und da war ich gerade runter von der dialyse. jetzt bin ich gerade rangekommen bzw. als ich den antrag stellte war ich in einem sehr schlechten zustand, der eben wieder zur diapflichtigkeit führte.
    begründung für die 2 jahre war:

    ---------------zitat
    die rente fällt mit ablauf des........monats weg, weil es aufgrund der medizinischen untersuchungsbefunde wahrscheinlich ist, das die minderung der erwerbsfähigkeit in absehbarer zeit behoben sein kann. hahahahaha

    die kur wurde abgelehnt.
    begründung:
    1. ihre erwerbsfähigkeit wegen krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer behinderung ERHEBLICH gefährdet oder gemindert ist
    und
    2. a,bei erheblicher gefährdung der erwerbsunfähigkeit eine minderung der erwerbsfähigkeit durch leistungen zur medizinischen rehabilitation oder teilhabe am arbeitsleben abgewendet werden kann,
    oder
    b, bei geminderter erwerbsfähigkeit diese durch leistungen zur med. reha oder teilhabe am arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder wesentliche verschlechterung abgewendet werden kann.

    diese vorausssetzungen liegen bei ihnen nicht vor.
    sie beziehen bereits eine eu rente wegen voller erwerbsminderung. ihre erwerbsfähigkeit kann durch leistungen zur med. reha IN ABSEHBARER ZEIT nicht wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden.
    --------------------zitatende

    also was soll ich nun machen???? man konnte ja nun sagen jeder hat hier für sich die beste sparmasnahme genutzt;) , aber na ja ich will ja nocht böse werden.

    aber nun mal im ernst wo soll ich wiederspruch einlegen? wenn ich bei der rente in wiederspruch gehe könnte ich mich ins eigene fleisch schneiden, denn nach der 3ten verlängerung beäme ich die eu rente für immer.

    das diese beiden begründungen in sich eigentlich für 2 verschiedene personen geschrieben sind ist eine sache, aber das ich nun echt nicht weiter weis, was richtig ist also ich machen soll ist die andere sache.

    ich hatte keinen antrag zur kur, wegen wiederherstellung am arbeitsleben, sondern zur med. reha.

    vielleicht hat einer von euch mehr erfahrung.

    lg sito
     
    #1 19. März 2004
    Zuletzt bearbeitet: 19. März 2004
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Rente / Kur ?

    Liebe Sito,

    genauso erging es mir. Man hat nach der 2. Inrentesetzung die Kur 2 x abgelehnt, also KK und BfA, mit der selben Begründung wie bei dir. Eine anwaltliche Prüfung ergab, daß die Rententräger sich vorbehalten dürfen, einem Dauerkranken jede Art von Maßnahme zu verweigern, die aus Kostengründen durch nachweisbare Fehlbarkeit der Zielsetzung ( was ein deutsch ) der Allgemeinheit nicht zuzumuten ist.

    Auf gutem Deutsch: es ist 99,99 % klar, dass wir nie wieder arbeitsfähig sein werden und deswegen solche Kuren unnötig sind :):)

    Ich würde weder noch Widerspruch einlegen !! Bei der nunmehr erteilten 2jährigen Rente liegst du im Rahmen = 5 + 2 = 7 und dann wird wohl die Dauerrente kommen. Ich habe jetzt das zweite mal 3 Jahre und bin dann wohl auch auf Dauer dran.

    Tja, Liebes - so ist es im Leben. Ich wäre auch gerne in Kur gegangen - aber lass mal, wenn du 6 Monate wartest, stellst wieder Antrag :)

    Alles Liebe derweil,
    Pumpkin
     
  3. sito

    sito wölfin

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    hallo zusammen,

    @manggi:

    du hast schon recht mit dem was du schreibst, aber für mich ist das alles nicht gerecht. ich habe noch nie kur beantragt, nach keiner chemo oder sonstigen schüben. irgendwie bräuchte ich echt mal eine auszeit, nur für mich. denke nicht, das wenn ich ein paar wochen kur mache mich jemand erwernsfähig schreiben könnte, aber egal.
    aber die gesetze sind eben ungerecht.:cool: danke für dein ausführliches schreiben:) !!!

    @pumpkin:

    ja so habe ich mir das schon gedacht. für mich ist die rente eh wichtiger, auf lange sicht, als die kur. ich werde sehen ob ich in 6 monaten die kur nochmals beantrage oder nicht.

    aber dieser satz von dir hat mich schwer beeindruckt und ruhiger gemacht. denn man macht sich ja so seine gedanken, ob man dann doch wieder EWfähig sein könnte nach 2 jahren *grübel**lach* *häää*

    lg sito
     
  4. anika

    anika Neues Mitglied

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    Frankfurt am Main
    Kurantrag

    Hallo,
    probiere doch einfach einen Kurantrag bei der Krankenkasse zu stellen, das habe ich auch schonmal erfolgreich gemacht, und wenn das auch nicht funktioniert dann kann man sich auch in eine Rehaklinik einweisen lassen ( werde ich dieses Jahr so machen).
    Also nicht aufgeben!

    Liebe Grüße
    anika
     
  5. Nutella

    Nutella Mitglied

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    hallo sito...

    was dein Arzt versuchen könnte ist, das er einen AHB-Antrag stellt... das ist eine Anschlussheilbehandlung.. die habe ich damals bekommen, als ich die LÄhmung hatte.. die bekommt man auch nach nem Herzinfarkt.. mein Vater war damals nicht in Kur, aber der hatte auch die Hämo-dia, da war das auch komplizierter als bei dir..

    wende dich mal an den vdk oder deinen arzt..

    aber das mit den bescheiden kenne ich... mein kurantrag wurde ja auch abgelehnt ;) obwohl ich den gar nicht wollte sondern das AA
     
  6. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hessen
    Hallo Sito,

    soviel ich weiß ist bei "Rentnern", die BfA für Reha's nicht mehr zuständig.

    Stelle einfach bei deiner Krankenkasse einen Antrag, diese kann dich dann nicht an die BfA weiterverweisen.

    Es ist ein Versuch wert, im umgekehrten Fall hatt ich schon mal positive Erfahrungen.

    AHB können nur unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt in anspruch genommen werden.


    alles liebe und Gute


    ulla
     

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  7. Dr.Langer

    Dr.Langer rheuma-online Doc

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    Hallo Sito,

    der Bescheid zur Kur ist so o.k., da die Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellungstellung nicht zuständig war (wenn ich es richtig verstanden habe, lag zu diesem Zeitpunkt EU vor, wenn auch befristet). Für Kuren / Rehamaßnahmen bei Rentnern ist aber die Rentenversicherung nicht der zugehörige Kostenträger, sondern die gesetzliche Krankenversicherung (so verrückt das auch klingt, aber die Rentenversicherung darf Geld für Kuren / Reha nur dann ausgeben, wenn dadurch Rente "abgewehrt" werden kann, d.h. eine Berentung verhindert / aufgehalten / verzögert werden kann.

    Die Rentenversicherung konnte deshalb gar nicht anders, als den Antrag abzulehnen. Wenn allerdings die befristete EU-Rente nicht verlängert worden wäre und damit zum Zeitpunkt der Antragstellung formal keine volle Minderung der Erwerbsfähigkeit bestanden hätte, wäre die Rentenversicherung wieder zuständig gewesen, wenn die unten genannten Voraussetzungen vorgelägen hätten:

    1. entweder die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ERHEBLICH gefährdet oder gemindert ist

    und

    2. a bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,

    oder

    b, bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

    Da zum Zeitpunkt der Antragstellung allerdings bereits Erwerbsunfähigkeit bestand, lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Leistungspflicht des Rentenversicherungsträgers nicht vor. Die BfA / LVA konnte gar nicht anders, als diesen Bescheid so zu erlassen.

    Insofern ist auch ein Widerspruch unsinnig, da ihm nicht abgeholfen werden kann.

    Die Begründung für die Ablehnung durch den Rentenversicherungsträger ist genau die in der Ablehnung genannte:

    "...Sie beziehen bereits eine EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ihre Erwerbsfähigkeit kann durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation IN ABSEHBARER ZEIT nicht wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden. ..."

    Klar, sonst wären ja die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der EU-Rente nicht gegeben.

    Zuständig für Kuren bei Rentnern ist die gesetzliche Krankenversicherung. Der entsprechende Antrag muß deshalb dort gestellt werden.

    Da in den Zeiten von "Reformhaus Schmidt" allerdings in den Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung mehr Minus als Plus ist und sie nun auch noch die Beiträge senken sollen, was ja eigentlich auch ganz wünschenswert wäre, aber wohl kaum machbar sein wird, habe ich wenig Hoffnung, daß von den Krankenkassen die Kur bewilligt wird. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

    Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg. Ein großer Erfolg ist es doch vermutlich, daß die EU-Rente verlängert worden ist. Wenn dort behauptet wird, auf Grund des Untersuchungsbefundes sei nach Ablauf von 2 Jahren mit einer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu rechnen, hängt dies vermutlich weniger mit medizinischen Dingen als mit der extrem knappen Finanzlage der Rentenversicherung zusammen, wo man vermutet, daß sie bereits im Oktober 2004 nicht mehr genug eigenes Geld hat, um alle Renten ausbezahlen zu können und deshalb ein Darlehen vom Staat braucht. Daß sie sich deshalb alle Hintertürchen offen halten wollen, um in zwei Jahren unter Umständen dann wirklich so entscheiden zu können, kann man aus deren Sicht auch verstehen.

    Beste Grüße!
     
  8. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hi Sito,

    bitte entschuldige, hab jetzt alles andere vorher nicht gelesen, es könnte also zu Wiederholungen kommen. Meiner Ansicht nach ist der Bescheid ganz logisch, denn der BfA (war er von der BfA???) geht es um die Wiederherstellung Deiner Arbeitskraft, und diese scheint in absehbarer Zeit auch mit Kur nicht möglich zu sein. Deshalb glaube ich, dass Du den Kurantrag direkt bei Deiner Krankenkasse stellen solltest. Ich selbst hatte schon mal eine Kur über die Krankenkasse beantragt und bekam sie auch problemlos bewilligt. Geh mal diesen Weg!

    Viel Erfolg und liebe Grüße!
    Monsti
     
  9. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Rente nehmen

    Na hat der Doc ja bestens erklärt...."Reformhaus Schmidt" find ich gut....
    Und bei einem Antrag an die Krankenkasse gibt es betreffs Unterkunft und Verpflegung einen Tagessatz, waren bei mir 13 Euro.
    Für Untersuchungen, Medikamente und Behandlungen während der Kur (abzüglich der Zuzahlung) kommt die Kasse auf.
    Ich würde eine Unterbringung in der Kureinrichtung empfehlen. Allerdings liegen die eigenanteiligen Tagessätze für Vollverpflegung und Unterkunft bei 45-75 Euro je nach Einrichtung. Da dann die Rückerstattung der KK abgezogen bleibt noch ne Menge über. In Einzelfallregelung kann betreffs einer notwendigen stationären Unterbringung wegen möglicher Notfallversorgung die volle Kostenübernahme beantragt werden.
    Ja und dann gibt es diese sogenannten Kompaktkuren , heißt 14 Tage und volle Kostenübernahme, aber meiner Meinung nach reicht das nicht aus.
    In den Anträgen zur Bewilligung einer ambulanten Heilkur sollte man auf die besonderen Fragestellungen betreffs psychosomatischer Probleme - (wir haben aber Rheuma) und zu den "Eigenmaßnahmen" betreffs einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation überlegen was man schreibt.
    Ja das wäre schon alles zur ambulanten Heilkur, empfehlenswert sind mindestens 3 Wochen.
    "merre"
     
  10. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    gute Idee

    ...muß ich nach meinem Urlaub mal sehen. Aber einen Link habe ich schon
    "http://www.tacheles-sozialhilfe.de/"
    Die haben auch verschiedene Musterschreiben drin.
    Werd also denn mal stöbern ab April.
    Aaaaallerdings habt ihr bis dahin bestimmt schon alles ....oder??
     
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