Ducky
† 3.2.22
Hallo Rene,
heißt dies im umkehrschluss, dass jeder der die reha über die drv (o.a. rentenversicherung) nicht bekommt, trotz alleim eine reha über die kasse machen kann?
mir sagte die kasse damals , dass bei arbeitnehmern und befristeten renten die drv zuständig sei und sonst die kasse.
auf welcher basis kann/ darf ein arbeitnehmer denn über die kasse eine reha beantragen, wenn die rentenversicherung sagt, ist nicht notwendig ( zumal man ja widerspruch einlegen kann)?
wäre vielleicht für einige hier interessant.
was muster xy angeht. habe ich keine ahnung, wie wohl die meisten
heißt dies im umkehrschluss, dass jeder der die reha über die drv (o.a. rentenversicherung) nicht bekommt, trotz alleim eine reha über die kasse machen kann?
mir sagte die kasse damals , dass bei arbeitnehmern und befristeten renten die drv zuständig sei und sonst die kasse.
auf welcher basis kann/ darf ein arbeitnehmer denn über die kasse eine reha beantragen, wenn die rentenversicherung sagt, ist nicht notwendig ( zumal man ja widerspruch einlegen kann)?
wäre vielleicht für einige hier interessant.
was muster xy angeht. habe ich keine ahnung, wie wohl die meisten
