Christi
Mitglied
Hallo an alle,
wer weiß, wie die Rechtslage in folgendem Fall ist:
Meine Rheumatologin schreibt auf der Überweisung an den Handchirurg "Teilarthrodese Handgelenk". Muß sich der Handchirurg daran halten? Er meint, daß das n o c h nicht nötig sei und will eventuell "nur" eine Arthroskopie / Synovektomie vornehmen. Muß oder muß er sich nicht an die Überweisung der Rheumatologin halten? Wer weiß Rat?




Gruß
Christi
wer weiß, wie die Rechtslage in folgendem Fall ist:
Meine Rheumatologin schreibt auf der Überweisung an den Handchirurg "Teilarthrodese Handgelenk". Muß sich der Handchirurg daran halten? Er meint, daß das n o c h nicht nötig sei und will eventuell "nur" eine Arthroskopie / Synovektomie vornehmen. Muß oder muß er sich nicht an die Überweisung der Rheumatologin halten? Wer weiß Rat?





Gruß
Christi