PSA und und ...30%
@hallo engel
Muss mich mal eben ausk... Gerade habe ich meinen Bescheid bekommen (nach nur 6 Monaten )
und dann steht da 30%... Ich kann es nicht glauben... Asthma bronchiale, Gebärmutter ex, Arthrose li. OSG und USG,
WS und Schulter-Arm Beschwerden, Hypertonie und PSA darin schon berücksichtigt?!
es ist für den GdB nicht entscheidend welche erkrankungen du hast, sondern es ist entscheidend,
welche behinderungen/einschrenkungen für dich daraus im tägl. leben/arbeit resultieren.
heisst z.bsp.:
-die gebärmutterentfernung ist für das kinderbekommen natürlich tragisch, wenn du dieses noch vorgehabt haben solltest,
macht aber warscheinlich keine behinderungen.
-für das asthma bronchiale bestehen welche beeinträchtigungen? bist du dauerhaft auf sauerstoff angewiesen? usw.
besteht nur das athma und ist medikamentös gut eingestellt, erfährt das eine ganz andere bewertung als wenn jemand
unter schwerster atmenot bei asthma leidet.
-welche beeinträchtigung macht die psa? hast du nur hauterscheinungen? dann ist der verlauf ggf. mit ganz normal
eingeschätzt worden und u.u.erfährt keine bewertung
hier widersprichst du dich , u.a. schreibst du
(...)heben o.ä. Geht nicht aufgrund der epicondilitiden an beiden Armen nicht, aus dem Grund auch keine einseitigen Belastungen möglich
und gleichzeitig steht da:
- jede armbewegung nach oben macht Schmerzen in den Schultern
kannst du nun die arme heben oder nicht?
-arthrose wird nicht einzeln an jedem gelenk betrachtet
-schmerzen werden im gesamtkomplex gesehen, nicht dort wo sie auftreten
-hypertonie, wenn diese medikamentös eingestellt ist und du einen normalwert aufweist, erfährt dies
ebenso eine geringe bewertung oder gar keine, als wenn du eine hochgradige hypertonie mit folge-
erscheinung aufweist.
was ich dir damit schreiben will, ist, es geht einzig um die frage:
was behindert dich wie?
hinzu kommt, je nach alter, dass es erkrankungen gibt, die normal altersbedingt sind und
somit, wenn sie nicht gerade aussergewöhnlich beeinträchtigen, keine bewertung erfahren.
(nachzulesen in den bewertungen der gutachterlichen grundsätzen)
zu diesem thema haben wir hier schon viel gepostet. geh einmal auf die suchfunktion
und gebe verschiedene begriffe ein:
-behinderung und schwerbehinderung
-lagesoz
-GdB/GdS
-gutachterliche grundsätze
.... usw.
aber, vielleicht schaust du dir nocheinmal deine beschwerden und beeinträchtigungen im
zusammenhang an. lass dich unbedingt von einem fachanwalt beraten, ob ein widerspruch
zur zeit sinnvoll erscheint.
oder aber du mit dem ergebnis erstmal leben kannst.
du hast die möglichkeit, bei einer wesentlichen verschlimmerung der beschwerden und/oder dem
hinzutreten neuer erkankungen/behinderungen einen verschlimmerungsantrag zu stellen.
wobei beim verschlimmerungsantrag immer nur bezug auf das
-wesentlich "neu/hinzugekommende/verschlimmerte"- genommen werden sollte.
bitte nicht die dinge nocheinmal benennen, die bereits bewertet wurden.
es kann durchaus passieren, dass diese anträge dann nicht die bewertung erfahren, die man erhofft.
30% sind keine schwerbehinderung, aber eine behinderung und ein anfang.
grüße vom sauri