Hallo, noch zum Thema...die Antragstellung beim Pflegegrad ist das Eine. Die daraus folgende Begutachtung das Andere.
Die Einschätzung des Gutachters ist entscheident für die Bewertung und Einstufung.
Ich habe einen Pflegegradrechner, den ich nutze wenn ich solche Anträge -meist im Widerspruch- bearbeite.
Stelle mal Etwas zum Nachlesen und überlegen an:
Die meisten Fragen im Pflegegradrechner werden mit folgenden Antwortmöglichkeiten beantwortet:
-selbstständig (0 Punkte),
-überwiegend selbstständig (1 Punkt),
-überwiegend unselbstständig ( 2 Punkte),
-unselbstständig (3 Punkte).
<Häufige Einschätzungen sind :
-Mobilität,
-kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
-Verhaltensweisen und
psychische Problemlagen,
-Selbstversorgung
-Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
-Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
-außerhäusliche Aktivitäten,
-Haushaltsführung
Bei der Begutachtung der Pflegesituation steht immer die Frage, wie selbstständig die Patienten noch sind, im Mittelpunkt. Folgende Kategorien des Alltags werden dabei überprüft:
<Mobilität:
-Kann der Begutachtete noch alleine aus dem Bett aufstehen, laufen, Treppen steigen oder sich setzen?
<Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
-Kann er eigenständig Entscheidungen treffen? Findet er sich zeitlich und räumlich zurecht?
<Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
-Zeigt er motorische oder kognitive Verhaltensauffälligkeiten? Gibt es Anzeichen nächtlicher Unruhe o. ä.?
<Selbstversorgung:
-Kann der Begutachtete selbstständig die Körperpflege vornehmen? Kann er sich an- und auskleiden? Kann er sich Mahlzeiten zubereiten und diese eigenständig zu sich nehmen?
<Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
-Wird Unterstützung bei der Medikamentengabe benötigt?
-Wie kommt der Pflegebedürftige zu Arzt- und Betreuungsterminen?
<Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
-Beschäftigt er sich selbstständig? Pflegt er seine sozialen Kontakte? Hat er sich von der Außenwelt zurückgezogen?
Man kann eigentlich selbst überlegen, wo oder wie man die Antragstellung begründet.
Ich möchte dazu noch eine Sache sagen (meine ganz persönliche Meinung) - Einiges geht dann halt nicht mehr, bzw. nur noch "bissl unselbständig"...was solls.
...man muß halt auf die Punkte kommen...
"merre"