Unimäuschen, Ihr müßt Euch umgehend an die Krankenkasse
Deiner Schwiegermutter wenden und Pflegegeld beantragen.
Dann kommt ein Arzt des Medizinischen Dienstes vorbei und
stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Und vom Antragdatum
zahlt dann die Kasse, entsprechend der Pflegeklasse, die festgestellt
wird.
Näheres kannst Du dort finden:
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_p025.htm
Viele liebe Grüße
Neli
Deiner Schwiegermutter wenden und Pflegegeld beantragen.
Dann kommt ein Arzt des Medizinischen Dienstes vorbei und
stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Und vom Antragdatum
zahlt dann die Kasse, entsprechend der Pflegeklasse, die festgestellt
wird.
Näheres kannst Du dort finden:
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_p025.htm
Viele liebe Grüße
Neli