Personalgespräch während AU...was kann ich schreiben?
also dieses offenbar vermeintlich genannte"personalgespräch"ist etwas, wozu deine firma
verpflichtet ist und heisst eigentlich"krankenrückkehrgespräch" und muss bei längerer krankheit
mit dem kollegen geführt werden. die fa. muss dir ort und termin und inhalt des gespräches
mitteilen. es darf aber keine arbeitsrechtlichen konsequenzen enthalten!
macht der AG das doch. kannst du dieses gespräch genau aus diesem grund abbrechen!
dann mache dir eine notiz und die schickst du an den !AG", die "KK" und ggf."Jobcenter".
Bsp." sie sind schon solange au, dann arbeiten sie nachher im "keller" und ein anderer kollege
bleibt auf ihrem platz mit ihnen können wir ja nicht planen.-und so geht es ohnehin nicht!
(natürlich etwas übertrieben, aber das kann passieren, dass die fa. eine versetzung androht,
die sogar finanzielle konsequnzen haben könnte.)
das gibt es noch nicht so lange und ist im SGB geregelt und hat mehrere gründe.
1. ist der "AG" dazu verpflichtet ein solches bei längerer krankheit zu führen.
2. geht es darum, dass der "AG" wissen möchte mit was er bei dir rechnen muss.
aber, zu einer solchen aussage kann sich normal nur der beh.arzt äussern.
du kannst vorerst dazu nichts sagen. das musst du während der au auch nicht.
3.und du möchtest ja auch wissen wie es mit dir in der fa weitergeht, wenn du wieder da bist
steht ev.noch eine reha an? eventuell noch eine op? wie ist der heilungsverlaut etc.pp.
du kannst nicht hellsehen. also hällst du dich erst einmal bedeckt.
du musst den "AG" keine detallierten diagnosen mitteilen, auch keine prognosen, keine
verläufe, schon gar nicht ob da etwas psych.mit im zus.hang steht. du bist "au"-Punkt.
dass du den Intergrationsfachdienst IFD sozusagen "angerufen" hast, ist erstmal ok und
der sollte bei dem krankenrückkehrgespräch auch mit dabei sein. genauso wie eine
person deines vertrauens. das ist rechtlich zulässig.
aber Hinweis: niemals jemand aus der geschäftsführung oder aus der leitungsebene!
sie kommen in gewissenskonflikte.
bitte wenn denn: ev.den schwerbehindertenvertreter aus dem Betriebsrat(BR); oder den
schwerbehindertenbeauftragten,falls kein BR vorhanden ist. oder jemand aus der
gewerkschaft oder ein dir vertrauter kollege, der aber unbedingt zu dir stehen muss!
das kann auch ein rechtsanwalt sein. oder auch jemand aus de, LaGeSoz., oder VdK.....
völlig egal. die fa darf es nicht ablehnen und dazu hast du ein recht.
Hallo, ich habe chronische Polyarthritis. Im April wurde ich an der Schulter operiert. Der eigentliche Heilungsprozess verlief gut,
aber die Schmerzen (auch im Körper) wurden nicht weniger.Dazu kamen Schwindel und sogar ein kurzzeitiger Gesichtsfeldausfall.
Nach monatelangen Hin-und-Her-Laufen zwischen Ärzten stellte sich vor 5 Monaten raus, dass das ganze einen psychischen
Hintergrund hat.
dass hat deiner fa nicht zu interessieren!!!! du bist au. keine weiteren auskunfte.
Also war ich erst 4 Wochen in einer Schmerzklinik ambulant und jetzt 3 Monate in einer psychosomatischen Tagesklinik.
Dort wurde mir empfohlen Kontakt mit dem Integrationsfachdienst zu suchen. Das habe ich Donnerstag getan....und Freitag kam
ein Brief vom AG mit der Einladung zu einem Personalgespräch. Zu dem genannten Termin bin ich sowieso noch in der Klinik,
hier teilst du dem AG mit, dass du gern an ein s.g. krankenrückkehrgespräch teilnehmen
möchtest, aber aufgrund eines stationären aufenthaltes ist dies derzeit das nicht möglich.
sobald du entlassen wirst meldest du dich beim AG und machst terminvorschläge. da du noch
"au" bist, muss der "AG" damit sich zufrieden geben. es geht ja nicht anders. aus einer
stationären behandlung kannst du nicht zur arbeit gehen...egal wozu.
aber dieses gespräch darfst du vom grundsatz her nicht ablehnen.
folglich muss ich ihn verschieben. Der IFD hat gesagt, dass ich schriftlich absagen sollte, aber mit dem Hinweis
"dass man gerne in die Firma zurückkehren möchte und auch das Angebot zum Personalgespräch annehmen möchte.
Nur im Moment aus gesundheitlichen Gründen so ein Gespräch nicht wahrnehmen kann. "
korrekt....so kann man es schreiben. ich würde aber eher verkürzen und du musst auch nicht
schreiben wo du weswegen behandelt wirst! dass muss der "AG" nicht wissen und darf es auch
nicht erfragen. nur wenn du eine freigabe deiner krankendaten gegenüber einer anfrage, z.bsp.
für ein gutachten der DRV oder des LaGeSoz, zustimmst, dann ja. aber dazu gibt es derzeit
kein grund.
Nur.....wie schreibe ich das?
Das ist mein Anfang:
...leiderkann ich den Termin am 25.2.2016 nicht wahr nehmen, da ich mich nochdiese Woche in einer psychosomatischen Tagesklinik befinde.
Aber wie den Rest? Hat jemand einen Tip für mich? Ich bin für jede Hilfe echt dankbar.
Sehr geehrte/r Frau /Herrr
da ich mich derzeit noch in einer stationären Massnahme befinde kann ich an den von ihn
genannten Termin am... um...in ...nicht teilnehmen. Ein Entlassungstermin steht noch nicht fest.
Sobald ich aus der stationären Behandlung entlassen werde, teile ich Ihnen diesen Termin mit.
Ich möchte darum bitten, damit ich meine weiteren Behandlungstermine ungehindert wahrnehmen
kann, dass diesenrTermin darauf abgestimmt wird.
Gern möchte ich mich auf diesen Termin vorbereiten. Von daher teilen Sie mir bitte den Grund
und die Dauer des Gespräches mit.
Ich möchte gern, dass zu diesem Gespräch Herr oder Frau XY als meine Vertrauensperson
anwesend sein wird. Da ich schwerbehindert bin, wird ein MA des IFD, Herr/Frau XYZ mit
anwesend sein.
Vielen Dank für Ihre Information und ich verbleibe mit
(....Gruß Kuß und Schluß.....====sagt man bei uns so ;-) )
freundlichen Grüßen
Frau/Herr ......
Zurück an meinen Arbeitsplatz und in die Firma möchte ich auf jeden Fall, da ich schon 15 Jahre bei der Firma bin.
Es sollte halt nur etwas Arbeitserleichterung z.B. Hebehilfen geben.
das kannst du, in dem u.a. auch ein antrag auf "Rehabilitation" dass ist nicht nur eine stationäre reha!)
bzw"Teilhabe am Arbeitsleben" bei der DRV stellst. das kann ggf. gleich über den MA des IFD
erfolgen, der dafür beim arbeitsamt/jobcenter zuständig ist. ggf. kann man eine komplette a
rbeitsplatzumgestaltung erhalten. ev. kann die fa.sogar ein fin.ausgleich erhalten, weil du deine
arbeit in einem best.zeitraum nicht schaffst und ein anderer kollege das erarbeiten muss.
schitt egal. wichtig dass es dir besser geht.
Einen Antrag zur "Teilhabe am Arbeitsleben" bei der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich laut IFD auch schon gestellt.