Petra16
Neues Mitglied
hallo zusammen!
ich beschäftige mich gerade damit, ob ich um einen parkausweis nach paragraf 29 b ansuchen soll oder nicht... und da hätte ich ein paar fragen...
eigentlich beschäftige ich mich ja "nur" damit, weil es mir nahegelegt wurde....ABER, nun beim nachlesen, habe ich gefunden, dass "dauerhaft" eine starke gebeeinträchtigung vorliegen muss (also < als 300m gehstrecke)... nun ja- an sich kann ich mich ja schon fortbewegen, sofern ich keinen schub hab- dann ist auch diese "kleine" strece ein problem... sonst bekomm ich eben "schmerzen"- kann i.d.r. aber die strecke bewältigen....
nun eben meine erste frage: hab ich denn auch dann ein recht auf diesen ausweis? in schubsituation würde er das leben ja unheimlich erleichtern ;-)
und dann noch: ich hab einen behindertenpass mit 50% und dem eintrag gehbehinderung- für den parkausweis bräuchte ich ja auch die "unzumutbarkeit öffentlicher verkehrsmittel" ( was in schubsituation ja stimmt --> siehe frage vorher). müsste ich da vorher am bundessozialamt um "diese floskel" ansuchen- und wenn das ok ging, dann noch um den parkausweis extra, oder kann ich das auch gemeinsam beim bs amt machen?
muss ich sonst auf irgendwas achten? habt ihr tipps?
danke schon mal...
lg petra
ich beschäftige mich gerade damit, ob ich um einen parkausweis nach paragraf 29 b ansuchen soll oder nicht... und da hätte ich ein paar fragen...
eigentlich beschäftige ich mich ja "nur" damit, weil es mir nahegelegt wurde....ABER, nun beim nachlesen, habe ich gefunden, dass "dauerhaft" eine starke gebeeinträchtigung vorliegen muss (also < als 300m gehstrecke)... nun ja- an sich kann ich mich ja schon fortbewegen, sofern ich keinen schub hab- dann ist auch diese "kleine" strece ein problem... sonst bekomm ich eben "schmerzen"- kann i.d.r. aber die strecke bewältigen....
nun eben meine erste frage: hab ich denn auch dann ein recht auf diesen ausweis? in schubsituation würde er das leben ja unheimlich erleichtern ;-)
und dann noch: ich hab einen behindertenpass mit 50% und dem eintrag gehbehinderung- für den parkausweis bräuchte ich ja auch die "unzumutbarkeit öffentlicher verkehrsmittel" ( was in schubsituation ja stimmt --> siehe frage vorher). müsste ich da vorher am bundessozialamt um "diese floskel" ansuchen- und wenn das ok ging, dann noch um den parkausweis extra, oder kann ich das auch gemeinsam beim bs amt machen?
muss ich sonst auf irgendwas achten? habt ihr tipps?
danke schon mal...
lg petra
). Aber Anschuldigungen beiseite.
wenn ich die neusten Beiträge aufrufe, oder über die Suchfunktion gehe ?